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UFSG RV/0145-G/04Keine Vorsteuerabzugsberechtigung aus formell mangelhaften Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den Vorsteuerabzug…

UFSW RV/0924-W/05Kein Vorsteuerabzug bei falscher Adresse des leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2006

…zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend (Kolacny-Caganek, Kommentar zum…

UFSW RV/1749-W/041.) Vorsteuerabzug bei falscher Rechnungsanschrift 2.) Steuerfreie Ausfuhrlieferung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2007Teil 1/2

…versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht ausreichend ( Kolacny-Caganek , Kommentar zum UStG…

BFG RV/7100857/2014Unzulässigkeit des Vorsteuerabzuges bei unrichtiger Rechnungsanschrift und fehlendem Gutglaubensschutz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…a UStG 1994, wenn eine Leistung zwar ausgeführt worden ist, in der Rechnung aber als leistender Unternehmer eine Firma aufscheint, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert. Es liegt daher nach dieser Judikatur bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 2/2

…2. Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den…

UFSG RV/0320-G/10Voraussetzung für die Erstattung von Vorsteuern ist das Vorliegen einer Rechnung mit sämtlichen Merkmalen iSd § 11 UStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013

…empfänger war (vgl. Ruppe, UStG³, § 11 Tz 63, mwN). Bei Angabe einer falschen Adresse oder eines falschen Namens liegt keine Rechnung vor, die (den Antragsteller) zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 iVm § 11 Abs…

UFSG RV/0231-G/11Keine Vorsteuererstattung aus nicht dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…an eine Firma in den USA erbracht. Die Angabe des richtigen Namens und der richtigen Adresse des Leistungsempfängers soll nämlich der Feststellung dienen, ob derjenige, der den Vorsteuerabzug geltend macht, auch tatsächlich Leistungsempfänger war (vgl. Ruppe, UStG³, § 11 Tz 63, mwN). Bei Angabe einer falschen…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…Unterschied, ob vom Rechnungsleger unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde oder ob die verwendete Anschrift des leistenden Unternehmers (erst) zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinem Unternehmensstandort (mehr) entspricht. Allein die Angabe einer im Zeitpunkt der Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt, nach…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…Es könne somit eines Rechtsstaates nicht würdig sein, wenn Auskünfte von diversen Hausverwaltungen mehr Beweiskraft über die Firmenanschrift besitzen würden als die Daten im Firmenbuch. Die Bp. gab folgende Stellungnahme zur Berufung ab: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH schließe die Angabe einer falschen Adresse des…

BFG RV/7103120/2017Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen von Briefkastenfirmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2021Teil 3/4

…nicht, den Vorsteuerabzug zu versagen. Es muss aber zumindest eine berichtigbare Rechnung vorliegen (vgl. EuGH 15.9.2016, Rs C-518/14 Senatex). Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist die Angabe einer falschen Adresse grundsätzlich kein "kleiner", den Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler (vgl. neben…

BFG RV/7100220/2009Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Ausweises der richtigen Anschrift des leistenden Unternehmens in den betreffenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2014

…Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als…

UFSW RV/3272-W/09Kein Vorsteuerabzug bei mit Mängeln behafteten Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…genügt nicht, wenn sich die tatsächliche Geschäftsadresse einer GmbH, die mit Computerteilen handelt, beim Steuerberater befindet (BFH 4.9.2003, V R 9, 10/02, BStBl 2004 II, 627). Die Angabe der falschen Adresse ist dabei nicht nur ein Formalfehler (VwGH 1.6.2006, 2004…

UFSW RV/0431-W/03Umsatzsteuerliche Rechnungskriterien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…und Anschrift eines (vorgeblichen) Lieferanten bzw. Leistenden, der unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, ist der Vorsteuerabzug wegen der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 zu versagen. Dabei schließt für sich allein schon die Angabe einer falschen Adresse des…

UFSW RV/1440-W/071. Keine Vorsteuer bei fehlender Geschäftstätigkeit an der Rechnungsadresse 2. Keine Vorsteuer bei fehlendem Lieferdatum 3. Schätzungsberechtigung 4. Methoden der Schätzung 5. KESt bei verdeckter Gewinnausschüttung - Zufluss der Erlösverkürzungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2011Teil 1/2

…zitierten § 11 UStG muss eine Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des vollständigen Namens, sondern auch die vollständige Adresse enthalten. Es kann die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem…

UFSW FSRV/0069-W/10Vorsteuerabzug, missing trader, subjektive Tatseite, Wissentlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.02.2011

…Angabe des leistenden Unternehmers. Auch die Angabe einer falschen Adresse schließe für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH 94/13/0230 vom 28.5.1997). Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs.1 Z 1 UStG 1994 sei nicht eine…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…RL 77/388/EWG muss eine Rechnung für Mehrwertsteuerzwecke daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des vollständigen Namens, sondern auch die vollständige Adresse enthalten. Es kann auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als …

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den Vorsteuerabzug…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…2. Auflage, Wien 1997, § 11 Anmerkung 5). Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den…

UFSW RV/3661-W/02Tatsächliche Geschäftsausübung an Rechnungsadressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.12.2003

…ergab, geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Rechnungen der Firma A und B eine falsche Adresse der Leistungserbringer aufwiesen. Bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt aber für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs…

UFSW RV/1027-W/02Scheinrechnungen in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2003

…eines (vorgeblichen) Lieferanten bzw. Leistenden, der unter dem angegebenen Namen und der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, ist der Vorsteuerabzug wegen der oben wiedergegebenen Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 zu versagen. Dabei schließt für sich allein schon die Angabe einer falschen…