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57 052 Treffer348 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0241-G/02Versagung des Vorsteuerabzuges bei formalen Rechnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2003

…zu verstehen. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist die Vorsteuerabzugsberechtigung aus einer Rechnung, auf der als Leistungserbringer ein Unternehmer aufscheint, der an der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe der falschen Adresse schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Rechnungen eine falsche Adresse angegeben wurde, an der niemals eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde. Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den im Arbeitsbogen der Betriebsprüfung aufliegenden Rechnungskopien, dem Firmenbuchauszug, den niederschriftlich festgehaltenen Angaben des Mieters der Wohnung in G-Straße, den Angaben der Hausverwaltung des Objektes…

UFSW RV/3249-W/02Die Angabe einer nicht richtigen Anschrift des leistenden Unternehmers in einer Rechnung führt zum Verlust des Vorsteuerabzuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2005

…Adresse angegeben sein muß. Die Angabe nur einer falschen Adresse bzw. einer Adresse, an der die angegebene Firma nicht bekannt ist, kann nicht als kleiner dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH v. 14. 1. 1991, 90/15/0042). Auf den guten Glauben des…

UFSW RV/1976-W/03Richtige Adresse des Leistungserbringers ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2006

…im Firmenbuch. Die Bp. gab folgende Stellungnahme zur Berufung ab: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH schließe die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug aus (VwGH vom 28.5.1997, 94/13/0230). Ad nicht anerkannte Vorsteuern der Fa…

UFSG RV/0792-G/07Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Adresse des Leistungserbringers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.09.2012

…es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es liegt daher bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vor, die zum Vorsteuerabzug berechtigt (Ruppe, UStG 4 , § 11,Tz. 60). Soweit die Bw. die Auffassung vertritt, bei der in Rechnungen der GmbH angeführten Adresse müsse es sich…

UFSW RV/2089-W/08Verlust des Vorsteuerabzuges, wenn Rechnung nicht die "richtige" Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…Rechnungen der B.GmbH aufgrund Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers der Vorsteuerabzug iHv insgesamt Euro 51.190,82 zu versagen. Die Abgabenbehörde erster Instanz folgte den Feststellungen der Bp und erließ den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer des Jahres 2005 mit Datum…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…der angegebenen Adresse nicht existiert, zu versagen. Die Angabe einer falschen Anschrift des leistenden Unternehmers schließt für sich allein schon die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus (vgl. ua. VwGH 26.9.2000, 99/13/0020). Die Anführung des richtigen Namens, aber einer unrichtigen Adresse ist nicht…

UFSW RV/2852-W/07Kein Vorsteuerabzug des Unternehmers, wenn an der angegebenen Lieferantenanschrift keine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.10.2010Teil 1/2

…woraus sich für die Frage des Vorsteuerabzuges ergibt, dass der Leistungsempfänger die Berechtigung mittels Rechnung nachweisen muss. Da die Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten die Überprüfung der Mehrwertsteuer unmöglich macht, muss dieser Mangel zum Verlust des Vorsteuerabzuges führen. Soweit der steuerliche Vertreter der Bw…

UFSG RV/0286-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verspätungszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2004

…Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers aus (Scheiner/Kolacny/Caganek…

UFSW RV/0805-W/03Bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung iSd § 11 Abs 1 UStG 1994 steht der Vorsteuerabzug nicht zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2007

…aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten zum Vorsteuerabzug nicht ausreichen und bei Angabe einer falschen Adresse keine Rechnung vorliegt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt, sind die Rechnungen Nr 1033 bis 1037 alle vom 30.09.1999, die als Anschrift des liefernden oder leistenden…

BFG RV/7100220/2009Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Ausweises der richtigen Anschrift des leistenden Unternehmens in den betreffenden Rechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2014

…der Adresse. Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse…

UFSG RV/0168-G/04Vorsteuerabzug aus mangelhaften Rechnungen; Gesellschaftergeschäftsführerwohnung einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2006Teil 2/2

…Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers aus (Scheiner / Kolacny / Caganek…

UFSG RV/0287-G/03Versagung des Vorsteuerabzuges bei formellen Rechnungsmängeln sowie Verhängung eines Verspätungszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2004

…Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse kann nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081; 26.9.2000, 99/13/0020). Unsicherheiten wirken sich zum Nachteil des den Vorsteuerabzug begehrenden Unternehmers aus (Scheiner/Kolacny/Caganek…

BFG RV/7104949/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2024Teil 1/2

…die eindeutige Feststellung der beteiligten Unternehmer bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis, VwGH vom 01.06.2006, 2004/15/0069 ausgesprochen hat, kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner"…

UFSW RV/0642-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.12.2004

…ergab, geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Rechnungen der Fa. A eine falsche Adresse des Leistungserbringers aufwies. Bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt aber für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Z…

BFG RV/7104927/2016Versagung des Vorsteuerabzuges mangels ordnungsgemäßer Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020Teil 1/2

…die eindeutige Feststellung der beteiligten Unternehmer bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis, VwGH vom 01.06.2006, 2004/15/0069 ausgesprochen hat, kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner"…

UFSW RV/0504-W/04Unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2004

…Anhaltspunkte ergab, geht der Unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Rechnung der Firma A eine falsche Adresse des Leistungserbringers aufwies. Bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt aber für sich allein die Berechtigung des Leistungserbringers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 Zif…

UFSW RV/0804-W/04unrichtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2004

…Anhaltspunkte ergab, geht der unabhängige Finanzsenat davon aus, dass die Rechnung der Firma C eine falsche Adresse des Leistungserbringers aufwies. Bereits die Angabe einer falschen Adresse des leistenden Unternehmers schließt aber für sich allein schon die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1…

UFSW RV/1231-W/05Vorsteuerabzug von Rechnungen, deren Rechnungsaussteller an der auf der Rechnung angegebenen Adresse nicht verifizierbar war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2010

…§ 11 Abs 1 Z 1 leg cit erfordert daher für die eindeutige Feststellung des liefernden oder leistenden Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es kann somit auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug…

UFSG RV/0126-G/04Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2007Teil 1/2

…Rechnungslegung, gültigen Adresse. Die Anführung des richtigen Namens aber einer unrichtigen Adresse ist demnach für den Vorsteuerabzug nicht ausreichend. Auch die Angabe "nur" einer falschen Adresse wird vom VwGH nicht als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen. Vielmehr ist der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung…