…Fortschreibungsbescheid zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so dient z…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 27. Juni 2003 des Bw., vertreten durch Vertreter, gegen den Feststellungsbescheid zum 1. Jänner 1998 (Wertfortschreibung) des Finanzamtes vom 5. Juni 2003, betreffend den Grundbesitz (Mietwohngrundstück), wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zu Grunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides. Ein Wertfortschreibungsbescheid ist nur hinsichtlich des Wertes, nicht aber hinsichtlich der Art und der…
…Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zu Grunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides. Ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid ist nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht aber hinsichtlich der Art und des…
…mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich nach Lehre und Rechtsprechung eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides. Im Fall einer Zurechnungsfortschreibung bedeutet dies, dass ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid - (wie…
…Fortschreibungsbescheid zugrunde liegende Bescheid über den Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so ist zB…
…über den Einheitswert mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zu Grunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so ist z.B. ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung…
…durch diese Vorschrift keinesfalls eine abgabenrechtliche Zahlungsverpflichtung vor Konkurseröffnung aufgehoben wird. Auch bietet eine eventuell gegebene spätere Anfechtungsmöglichkeit solcher Abgabenzahlungen durch den Masseverwalter kein Argument gegen das Aufrechtbleiben sämtlicher abgabenrechtlicher Zahlungsverpflichtungen bis zur Konkurseröffnung. Vielmehr setzt eine Anfechtung durch den Masseverwalter im Konkurs das Bestehen…
…Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid ( Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M. in der Beschwerdesache A., Adresse, vertreten durch Autherith & Partner Rechtsanwälte, Utzstraße 13, 3500 Krems, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 2. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 10. April 2013 betreffend…
…Begründung führte es aus, § 193 Abs. 1 BAO sei eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit von Fortschreibungsbescheiden zu entnehmen, sodass nur die in dem Bescheid festgestellten Eigentumsverhältnisse angefochten werden könnten. 3. Der Beschwerdeführer brachte am ***11*** beim Finanzamt ***21*** ein Schreiben desselben Tages ein, in dem er erklärte…
…im jeweiligen Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, die maßgeblichen Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Nach den Ausführungen…
…Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig nicht gegeben. Die Höhe der Anspruchszinsen ergibt sich aus der Höhe des jeweiligen Differenzbetrages (in diesem Fall der Nachforderung) und aus der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Körperschaftsteuerbescheid dem Abgabepflichtigen…
…wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der…
…2018, die sich auf den Anspruchszinsenbescheid bezog und mit gesondertem Bescheid vom 14.3.2018 eine abweisende Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2016. In der auf den Anspruchszinsenbescheid bezogenen Beschwerdevorentscheidung wurde ausgeführt, es gebe keine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebliche Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig. Erweise…
…den Einheitswert mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrundeliegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine nur eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides. In concreto heißt dies, dass etwa ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid - so wie er z…
…Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so ist zB ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht aber hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes anfechtbar (vgl…
…Verwaltungsverfahrensgesetze ausgenommen seien, die im AVG niedergelegten Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens in der Verwaltung ganz allgemein anzuwenden. Da die BAO die Geltendmachung von Nichtigkeit so nicht vorsehe, eine solche Anfechtungsmöglichkeit jedoch geboten sei, um den Grundsätzen eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens zu genügen, finde hier…
…Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides ausgewiesene Nachforderung bzw. Gutschrift gebunden. Daher ist eine Anfechtungsmöglichkeit mit der Begründung, der maßgebende Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, nicht gegeben. Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend…
…Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Daraus ergibt sich eine eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeit ("Teilrechtskraft") des Fortschreibungsbescheides; so ist zB ein Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht aber hinsichtlich der Art und…