7.7 Absetzung für Substanzverringerung (AfS) Rz 3203: Zur AfS berechtigt ist grundsätzlich der Grundeigentümer; zum Abbauberechtigten siehe Rz 3207a (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0006). Rz 3204: Bemessungsgrundlage: Die Anschaffungskosten der Abbaurechte bei entgeltlichem Erwerb. Wird ein Grundstück zum Zwecke der Ausbeutung…
…€). Diese Einnahmenüberschüsse errechnen sich aus (Netto-)Einnahmen in Höhe von 187.500,- S (13.626,16 €) und einer Absetzung für Substanzverringerung (in der Folge nur: AfS) im Betrage von jeweils 153.000,- S (11.118,94 €). Im Rahmen eines entsprechenden Vorhalteverfahrens (vgl…
…07). Die im Rahmen der Betriebsprüfung erstellten Einkommensteuerbescheide 2004 bis 2010 ergingen mit 23.05.2023. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner Beschwerde vom 19.6.2013 der Absetzung für Substanzverringerung einen Preis von jährlich € 1,09 pro Kubikmeter abgebautem Schotter zugrunde zu legen. Im…
…Baufirma sei von dieser im Feber 1995 mit dem Abbau begonnen worden. Gehöre ein Vorkommen nicht zu einem Betriebsvermögen, so seien der Bemessung der Absetzung für Substanzverringerung grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Im Falle des unentgeltlichen Erwerbes seien gemäß § 16 Abs…
…Sicherheitszuschläge festgesetzt. Zudem wurden Betriebsausgaben nicht anerkannt. Was die Absetzung für Substanzverringerung betrifft, so wurde diese pro verkauftem m³ Schotter nur mit einem Betrag in Höhe von 0,363 € (5,00 S) als Betriebsausgabe unter Hinweis auf die seinerzeitige Rechtsansicht der FLD anerkannt. Ergänzend…
…sodass die Absetzung für Substanzverrringerung nicht mehr von den fiktiven Anschaffungskosten vorgenommen werden kann". Daraus folgert bereits, dass für eine nochmalige Überprüfung keine Veranlassung besteht, weil betriebseigene Zahlen ein anderes Ergebnis nicht zulassen. Wenn nämlich eine AfS für die Jahre 1987 bis 1988 im Ausmaß…
… | Einnahmen netto | S 376.325,54 | Absetzung für Substanzverringerung | | a.) 7.002,01 t reines Material a S 22,02.- | -S 154.184,26 | b.) 14.676,18 t verschmutztes Material a S 7,34 (1/3 von…
…Die Rechtswidrigkeit ergebe sich einerseits aus der unrichtigen Erfassung der Einnahmen. So seien anstelle der vereinbarten Entgelte die tatsächlich vereinnahmten Entgelte zu erfassen. Zum anderen sei die Absetzung für Substanzverringerung unrichtig ermittelt worden. Diesbezüglich werde auf auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.3.2006…
…15. bzw. 16. Juni 2004. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit und der Verfahrensökonomie wurden die Entscheidungsgründe für die zu beiden Geschäftszahlen mit heutigem Tag ergangenen Berufungsentscheidungen einheitlich unter RV/0280-G/04 ausgeführt. Soweit sie das Jahr 2003 betreffen, wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen…
…1991 auf allen erworbenen Grundstücken (einschließlich der Grundflächen, die 1993 erworben wurden) abgebaute Schotter wurde unter Zugrundelegung des soeben erwähnten Teilwertes von S 11,91.- pro m³ als Absetzung für Substanzverringerung berücksichtigt (TZ 15 BP - Bericht betreffend AJ vom 25. Juni 1995 betreffend 1991 - 1993…
…erwähnt ist davon auszugehen, dass der (fiktive) Erwerber eines Schottervorkommens auch bei dessen Verwertung im Wege einer Nutzungsüberlassung an einen Abbauberechtigten einen Gewinn/Überschuss erzielen möchte. Er wird daher für das Schottervorkommen maximal einen Preis zu bezahlen bereit sein, der sicherstellt, dass aus dem zu…
…Erfahrungswerten des Bundesministerium für Finanzen (BMF) basiere - die Aufforderung an die Bw., ihre allenfalls von den üblichen Verhältnissen abweichende Kostensituation zu erläutern bzw. die im Verfahrenszeitraum tatsächlich angefallenen Werbungskosten nachzuweisen. In Entsprechung dieser Aufforderung gab die Bw. als Werbungskosten eine jährliche Absetzung für Substanzverringerung (AfS…
…in Abzug zu bringen ist. Nach Ansicht des steuerlichen Vertreters liege in Höhe dieses Restbuchwertes der veräußerten Wirtschaftsgüter eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung iSd § 8 Abs. 4 EStG 1988 vor. Werbungskosten sind nach § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung (§…
…Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Folgendes: a) Grundsätzlich sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Grunde zu legen. Bei der Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind § 6 Z 11 und 12 zu berücksichtigen. § 13 ist anzuwenden. b) Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich erworben, ist die Absetzung…
…Maßgebend sei letztlich, dass die in der E-Mail vom 24. September 2014 genannten Abbaumengen mit den in den Streitjahren geltend gemachten Beträgen nicht annähernd in Einklang zu bringen seien und die tatsächlichen Absetzungen für Substanzverringerung in den Streitjahren erheblich reduzierten. Die Fakten, die das…
…oder Ausgaben für den Erwerb von Wirtschaftsgütern nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies "im folgenden ausdrücklich zugelassen ist". Nach Z 8 leg. cit. sind Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerungen (§§ 7 und 8) zulässig; damit gelten die Vorschriften über die AfA für alle Einkunftsarten…
…Begründend wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass zum einen anstelle der vereinbarten Entgelte die tatsächlich vereinnahmten Entgelte zu erfassen seien und zum anderen die Absetzung für Substanzverringerung unrichtig ermittelt worden sei. 3.2 Mit Bescheid vom 18. Jänner 2007 hat das Finanzamt den Antrag als unbegründet…
…Höhe von 785.000,00 € aus den drei Positionen zusammensetze. Zudem habe er gewusst, dass in einzelnen Jahren gar nichts abgebaut worden sei und trotzdem eine Absetzung für Substanzverringerung angesetzt worden sei, so zum Beispiel im Jahr 2006. Er habe somit tagtäglich Bescheid gewusst…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage der Ermittlung der Absetzung für Substanzverringerung im Zusammenhang mit einem Kies- und Schotterabbau ist durch die angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich geklärt. Hinsichtlich…
… 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Arbeitsmittel. Ist die Nutzungsdauer länger als ein Jahr, ist § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung sind Werbungskosten auch die Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung. Gemäß § 7 Abs…