…Geschäftsführers der Auftraggeberin und deren Lieferantenkonten vertretenen Argumentation, wonach die Forderungen überhaupt nie entstanden seien, da der Rechnungsadressat von Haus aus erklärt habe, die Leistung nicht anzuerkennen und auch nicht zu bezahlen, weshalb sich bei Abschreibung bzw. Stornierung der gegenständlichen Rechnungen bereits während des Jahres…
…Feststellung betreffend die Höhe der in der Körperschaftsteuererklärung 2021 enthaltenen Abschreibungen/Wertberichtigungen von Forderungen ergibt sich aus dieser Erklärung. Die Zusammensetzung dieses Betrages ergibt sich aus dem Vorbringen der Beschwerdeführerin im Vorlageantrag sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2021. B. Forderung ***C*** Die…
…UmgrStG - nicht davon ausgegangen werden, dass die Bw. von vornherein damit rechnen konnte, ihre Forderungen aus den in Vorlage getretenen Zahlungen würden uneinbringlich, zumal bei der durchgeführten Umgründung bislang keine Bedenken gegen das Nichtvorliegen eines positiven Verkehrswertes aufgekommen sind. In weiterer Konsequenz vermochte die Bw…
…BG OHG bestehende Verbindlichkeit in Höhe von S 34.475,37 ertragswirksam aufgelöst. Korrespondierend habe die BG OHG die Forderung aufwandsmäßig abgeschrieben. Da für diesen Forderungsverzicht seitens der BG OHG keine fremdüblich plausible Erklärung vorliege, sei die (korrespondierende) Abschreibung von der Betriebsprüfung nicht anerkannt worden…
…aus dieser Auffüllungsverpflichtung, so hat der ausscheidende Gesellschafter diesen Forderungsverzicht der Gesellschaft als Veräußerungsgewinn anzuerkennen.") noch vorgesehen war, ist in diesem Anerkenntnis keine Rede mehr, obwohl das mit S 10 Mio. festgelegte Beteiligungskapital bereits einen Negativstand von S 14,312.942,60 aufwies. Die Tatsache…
…unrichtig. Ad Abschreibung ausländischer Forderungen) 1) Fa.P.P. - Warschau/Polen Die KSV-Auskunft würde lediglich die Besitzverhältnisse widerspiegeln und sei daraus nicht zu schließen, dass Herr D.K. auch im Zeitraum der Geschäftsbeziehungen Eigentümer bzw. Inhaber der genannten Firma gewesen wäre. Der von der…
…eintretendes Ereignis, das am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar war, ist daher nicht zu berücksichtigen (z.B. Preissteigerungen, Forderungsausfall, Verlust von Betriebsvermögen). Wertänderungen nach dem Bilanzstichtag sind daher grundsätzlich auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie vor der Bilanzerstellung bekannt werden. Dazu gehört z.B. auch die…
…Unter Berücksichtigung eines Fremdvergleiches, welcher auch für die Abschreibung von Forderungen gelten müsse, wäre der Konkurs anzumelden gewesen und die Forderungen wären auszubuchen gewesen. Im vorliegenden Fall sei der Sachverhalt nur umgekehrt gewesen. Es seien zuerst die Anteile abgetreten worden und danach sei der Konkurs…
…sei und wann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass die in Deutschland investierten Gelder ganz oder teilweise verloren gegangen sind. Dieser Zeitpunkt, der für eine entsprechende bilanzielle Abschreibung von Bedeutung sein könne, möge, so wurde weiters ersucht, durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B…
…von € 42.696,11 verbucht waren, sind in dem nun vorgelegten "Jahresabschluss-Entwurf 2007" € 72.616,22 ausgewiesen (die Differenz beträgt € 29.920,12 und davon die 10% USt-Berichtigung € 2.992,01. In der vorgelegten Saldenliste sind Abschreibungen betreffend Forderungen…
…wurde, ist die Abschreibung der Darlehensforderung als Abschlag bei der Jahresgewinnermittlung für 2000 anzuerkennen. Die grundsätzlich ohnehin nicht berufungsanhängige Forderungsabschreibung von ATS 145.249,82 den laufenden Gewinn im Jahr 2000 betreffend wird mangels diesbezüglichen Nachweises der Betriebsbedingtheit (trotz nachweislicher Aufforderung durch die Abgabenbehörde bzw…
…Regelungen des ausländischen Steuerrechts für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern im Sinne des § 1 Abs. 4 erster Teilstrich VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften ist insbesondere eine im Vergleich zum österreichischen Steuerrecht abweichende Nutzungsdauer, eine vorzeitige Abschreibung, eine degressive Abschreibung oder eine pauschale Wertberichtigung von Forderungen zu verstehen…
…Passivierung der Leasingschuld, Verrechnung von Abschreibungen und Zinsen über Aufwand. Bei Sale and Lease-Back-Transaktionen: Positiver Überschuss zwischen Verkaufserlös und Buchwert ist über die Laufzeit des Leasingvertrages zu verteilen. | Beachtung der Zurechnungsregeln (Voll- bzw. Teilamortisationsleasing) gemäß EStR 2000 (siehe EStR 2000 Rz 135…
…7100671/2021), die Uneinbringlichkeit dieser abgeschriebenen Forderungen USt 10% im Jahr 2006 und 2007 nachzuweisen, gab der Bf. durch seinen StV mit Schreiben vom 30.09.2021 folgende Stellungnahme ab: "Es werden das BH-Konto 7812: Abschreibung von Forderungen 10% und das Personenkonto betr. Wassergenossenschaft …
…die Abschreibung von Forderungen (20% USt) wurden am 31. Dezember 2006 Forderungen im Gesamtbetrag von € 31.896,70 abgeschrieben, sodass sich eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von € 6.379,34 ergab, welche jedoch um die Erlöse aus der Betriebsverwertung S in Höhe von €…
…wird (VwGH 24.02.1999, 96/13/0206). Für die Bewertung von Beteiligungen sind die Umstände am Bilanzstichtag maßgebend, wobei die bessere Kenntnis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zu berücksichtigen ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für eine Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners…
…dass die von der Bf geltend gemachten Aufwendungen für Transporte als Betriebsausgaben und daher auch die dafür gebildeten Rückstellungen nicht anerkannt werden können. Ebenso sind die vom steuerlichen Vertreter in den Beschwerden als Eventualanträge geltend gemachten Wertberichtigungen (Abschreibung von Forderungen) nicht anzuerkennen. Zulässigkeit einer Revision…
…Hinzurechnung der Forderungswertberichtigungen durch die 1/7 Abschreibung analog zu § 12 Abs 3 Z 2 KStG korrigiert werde. Nach Berücksichtigung eines Abschlages wegen Verlustaussichten im Hinblick auf die Ergebnisse 2009 bis 2011 ergebe dies einen gemeinen Wert der GmbH-Anteile zum Bewertungsstichtag von gerundet 623…
…sowie die Gründe, die für die Forderungsabschreibung maßgebend waren, bekannt zu geben und nachzuweisen. Mit Schriftsatz vom 22.4.2004 wurde folgende Auskunft erteilt: Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Position "Abschreibung von Forderungen" i.H.v. S 961.158,74 beinhalte eine in…
…betroffen haben und in den Beschwerden der BF angefochten worden waren (Overheadprovisionen, Darlehensabschreibungen) sowie darüber hinaus für die Jahre 2014 und 2015 die Feststellung hinsichtlich der Abschreibung von Forderungen gegen die Muttergesellschaft der BF, die seitens der BF nicht angefochten worden war. Somit war auch…