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5 826 Treffer201 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0551-L/06Werbungskosten einer im Betrieb der Mutter angestellten Tochter; Abgrenzung zu den Betriebsausgaben und zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2007

…20 | SUMME | 353,60 Anzumerken ist hierzu auch, dass das zuständige Finanzamt bei den Aufwendungen für Fachmagazine (374,72 €) keine Kürzungen vorgenommen hat. In Anbetracht oben genannter gesetzlichen Bestimmungen war diesem Berufungspunkt der Erfolg zu versagen. 2.) Internet: Die Bw. gab bekannt…

KStR 2013 Rz 576–58213.1.7 Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Gestaltung ist auf Seiten des Anteilsinhabers zu prüfen, ob die Mietaufwendungen der Körperschaft verdeckte Ausschüttungen (diesfalls KESt-Pflicht) oder einen Teil des angemessenen, wenn auch unter falschem Rechtstitel ausbezahlten Leistungsentgelts (diesfalls Lohnsteuerpflicht) darstellen. 13.1.7.2 Abgrenzung zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen Rz 577: Im…

UFSW RV/3367-W/09Aufwendungen für die Ausbildung zur Psychotherapeutin stellen Umschulungskosten dar; Außergewöhnliche Belastung (Nahrungsergänzung und Vitaminpräparate)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2010

…Produkte, welche auch im Reformhaus zu erhalten sind, wie: Schwarzkümmelöl, Leinöl, Nachtkerzenöl, Cal-Mag-Citrat etc. Für diese Aufwendungen gilt, dass sie als Aufwendungen für Nahrungsergänzung zu werten sind. Bezüglich der Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel wird festgestellt, dass derartige Aufwendungen generell zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß …

UFSW RV/2985-W/02Musikwettbewerb als Werbungskosten einer Tantiemenbezieherin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2003

…eine Ausnahme normiert (Bewirtung zur Werbung). Die Bedeutung der gesetzlichen Regelung liegt daher in der Abgrenzung zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen nach Z 2 lit. a, die vorher mit dem Sammelbegriff "Repräsentationsaufwand" bezeichnet wurden; denn für die Aufwendungen der Z 2 lit. a war es strittig…

UFSL RV/1432-L/10Fortbildungsaufwendungen einer Lehrerin im psychologischen Bereich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2011

…psychotherapeutisches Propädeutikum die Ausbildung zur Psychotherapeutin sei. Aus allen diesen oben angeführten Gründen seien die geltend gemachten Aufwendungen dem Bereich des § 20 EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung zuzuordnen, selbst wenn durchaus zu erkennen sei, dass gegebenenfalls das erworbene Wissen partiell…

UFSW RV/2802-W/07Haarverpflanzung, Sonderbetriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2008

…bzw. des Effekts aus der Eigenhaarverpflanzung zwischen betrieblicher und privater Veranlassung im Fall einer Eigenhaarverpflanzung (und die daraus resultierenden Kosten) nicht gegeben ist und auch nicht möglich zu sein scheint. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach obj. Kriterien zu erfolgen…

UFSL RV/0808-L/04Abgrenzung Sponsoring (Betriebsausgaben) und nichtabzugsfähige Aufwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2006

…wirtschaftlichen Gegenleistungen gegenüberstehen und die ohne zwingende rechtliche Verpflichtung des Gebers getätigt werden. Sie gehören daher - von gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung und dürfen selbst dann nicht abgezogen werden, wenn sie im Einzelfall durch betriebliche Erwägungen mitveranlasst sind (VwGH 22…

UFSL RV/0943-L/05Aufwendungen für den Erwerb der Befähigung zum Lebens- und Sozialberater, Neurolinguistisches Programmieren und außergewöhnliche Belastung für Memoryförderung der eigenen Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2009

…wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Zur Erläuterung dieser Gesetzesbestimmung und um den Hintergrund aufzuzeigen, vor dem die Abgrenzung zwischen abzugsfähigen und nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung erfolgt…

UFSS RV/0402-S/11Aufzahlung bei den Hotelkosten im Rahmen einer Kur, Sanierungskosten Schwimmbad, Kosten für erhöhten Heizölverbrauch Schwimmbad, Aufwendungen für ein Funktionsfauteuil bzw. einen Lattenrost als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.12.2011

…34 EStG eine Begünstigungsbestimmung ist, obliegen die Behauptung und der Beweis des Vorbringens vornehmlich dem Abgabepflichtigen. Überdies gelten dort, wo die Abgrenzung zu Aufwendungen der allgemeinen Lebensführung schwierig ist, für die Nachweisführung besonders strenge Anforderungen (VwGH 25.4.2002, 2000/15/0139; 15.9.1999…

UFSK RV/0307-K/09Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Lehrgang mit allgemeinen Wirtschaftsthemen (und Schwerpunkt auf Frauen) als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen, die sich nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen lassen, gehören mit ihrem Gesamtbetrag zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben, weshalb eine Aufspaltung in einen beruflichen und einen privaten Teil im…

UFSW RV/0692-W/10Aufwendungen für ein Wissensmanagement-Studium eines Hauptschuldirektors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010

…naher Zukunft zu den wichtigsten Methoden, sich Wissen, anzueignen. Fremdsprachen: Englisch (Pflicht) Abschluss: Master of Arts in Business - MA oder M.A." Mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 23. November 2009 anerkannte das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart unter anderem die Aufwendungen für das…

BFG RV/5100312/2010Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug für Aufwendungen iZm Marketingevents
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.12.2014Teil 4/5

…sind damit in unmittelbar in Zusammenhang stehende Einnahmen (wie Ersatzleistungen zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen) aber auch steuerfrei zu stellen. § 20 Abs. 1 Z 2a EStG 1988 enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grunde liegt…

UFSW RV/3144-W/12Bei Aufwendungen für die Sportausübung handelt es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 nahe legen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung zuzuordnen sind. Daran vermag auch die o. e. Bestätigung der Schule, an der die Bw. unterrichtet, nichts zu ändern. Die drei von der Bw. vorgelegten Kurs-…

UFSW RV/3677-W/02Aufwendungen für NLP- Kurse stellen bei einen Vortragenden, der über diese Themengebiete referiert, abzugsfähige Fortbildungskosten dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.06.2005

…als erhöhte Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten und Fortbildung belegmäßig nachzuweisen. Von der steuerlichen Vertreterin wurde eine detaillierte Aufstellung der Fahrtkosten für die jeweiligen Kalenderjahre sowie Belege der Fortbildung nachgereicht. Als Fahrtkosten wurde das amtliche Kilometergeld für Fahrten zu den Fortbildungsstätten sowie die Kosten…

UFSL RV/1763-L/02Aufwendungen für Coaching-Ausbildung einschließlich NLP-Zusatzausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (VwGH vom 23.4.1985, 84/14/0119). Wenn Aufwendungen (Ausgaben) an den Bereich der privaten Lebensführung angrenzen und es im Einzelfall denkmöglich ist, dass sie durch die Lebensführung veranlasst sind, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und…

UFSW RV/2216-W/111. Aufwendungen einer AHS-Lehrerin für Bewegungserziehung für Fortbildungsveranstaltung "Sportlicher Skilauf" und "Geländekurs: Fortbildung - Ski" stellen stellen keine Werbungskosten dar 2. Aufwendungen einer AHS-Lehrerin für Bewegungserziehung für Tanzkurse in einer Tanzschule stellen keine Werbungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…eines Gasthauses), ferner bei Aufwendungen, bei denen eine klar abgrenzbare berufliche Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist (vgl. EStR, Rz 4760, JAKOM/Baldauf EStG 2010, § 20 Rz 14 f) Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nichtabzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend…

UFSK RV/0363-K/05Abgrenzung Herstellungsaufwand und Instandsetzungsaufwand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2009Teil 2/2

…in Abgrenzung zur Instandhaltung oder Instandsetzung (Erhaltung) dann vor, wenn die Wesensart des Wirtschaftsgutes verändert wird; zum Herstellungsaufwand gehören auch Aufwendungen, die zu einer Erweiterung oder einer über den ursprünglichen Zustand hinaus gehenden wesentlichen Verbesserung eines Wirtschaftsgutes führen (vg. Doralt, EStG, Kommentar, Tz. 136 zu…

UFSI RV/0107-I/06Begriff der beruflich veranlassten Reise im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 (Abgrenzung zur Dienstreise im Sinne des § 26 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…der einem Steuerpflichtigen regelmäßig dadurch erwächst, dass er aus beruflichen Gründen genötigt ist, einen Teil seiner Mahlzeiten außer Haus einzunehmen, gehört zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung im Sinne des § 20 EStG 1988. Nichts Anderes gilt, wenn sich ein Steuerpflichtiger an einzelnen Arbeitstagen aus beruflichen…

BFG RV/2101422/2019Kosten für Bildungsmaßnahmen (Seminare für Mitarbeiterführung, Teambuilding, Stressmanagement, Burnoutprävention, Coaching, Supervision, Yogakurs, etc.); für Fachliteratur (Guinness World Records, etc.); für Arbeitsmittel (Dekoration, Globuli, etc.) einer Kindergartenleiterin/-pädagogin Werbungskosten oder Aufwendungen der privaten Lebensführung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2022Teil 2/2

…Tagesdiäten), "Fachliteratur" sowie "Arbeitsmittel" geltend gemachten Werbungskosten für die Streitjahre 2014 bis 2017 waren daher nicht zu berücksichtigen. Die deklarierten Aufwendungen sind daher dem Bereich des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG und damit den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung zuzuordnen, selbst wenn…

UFSL FSRV/0031-L/05Die Geringfügigkeit der festgestellten Verkürzungsbeträge ist für sich allein nicht geeignet, den Verdacht auf Vorsatz auszuschließen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2006

…und Verlustrechnung beigefügt. Letztere weist unter dem Punkt "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" in einer Untergliederung "FA Stundungszinsen" aus. Nach § 20 Abs. 1 Z 6 EStG gehören Steuern vom Ertrag und sonstige Personensteuern zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen. Da Nebengebühren das Schicksal der Hauptschuld teilen, sind auch…