…Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt. Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in…
…kann eine Steuerentlastung im Gastspielstaat des Orchesters nur mehr unter den Bedingungen des Artikels 17 Abs. 3 des Abkommens und des hierzu ergangenen Schlussprotokolls erwirkt werden: es betrifft dies im Wesentlichen überwiegend öffentlich geförderte Orchester sowie Orchester, die auf Dauer keinen Gewinn erzielen (EAS 2429)…
…Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt. Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß § 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich…
…gelten gemäß Absatz 3 für ein Gastspiel in einem Vertragsstaat dann nicht, wenn "der Aufenthalt in diesem Staat zur Gänze oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln eines Vertragsstaates oder beider Vertragsstaaten finanziert wird." Diese Regelung weicht insoweit von vergleichbaren Bestimmungen anderer Abkommen (zB Art. 17 Abs…
…den tatsächlichen Gegebenheiten nichts mehr. Die Zahlungen der öffentlichen Hand an die Bfin stehen in ausreichendem Zusammenhang mit der Verschaffung der Verfügungsmacht an den Stegen an die öffentliche Hand. Die zahlenden Gemeinden wollten nicht das Museum subventionieren sondern eine Absicherung ihrer Rechtsposition bezüglicher der Stege…
…13 Jahren in das öffentliche Netz. Der gewonnene Strom deckt in der Regel nicht einmal den Eigenbedarf. Umgekehrt wird der privat benötigte Strom aus dem öffentlichen Netz unter Subventionierung durch die öffentliche Hand (Umweg über Strompreis und Strompreisgarantie) (zurück)gekauft. Speisen die Privatpersonen nur den…
…Abkommen, soweit die staatsfinanziellen Verhältnisse dies erlauben, eine angemessene Zulage aus öffentlichen Mitteln zu gewähren. Auch daraus ergibt sich, dass angesichts des massiven Budgetdefizites und der ständig steigenden Staatsverschuldung eine Zahlung an die Kirchen ohnehin auszuschließen und nicht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus bestehen weitere Möglichkeiten…
…Dieser Saldo aus Einnahmen und Ausgaben sei der Stadtgemeinde in Form einer Aufstellung zur Verfügung zu stellen. Vertraglich erfolge die Förderung ausschließlich im öffentlichen Interesse, insbesondere im Rahmen der E-Offensive. Die Fördernehmer haben im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren das Ortsbild der Stadtgemeinde zu…
…gewisser Titel und Würden, StGBl. Nr. 211/1919 aufgehoben wurden und entsprechende öffentliche Verzeichnisse nicht existieren. Undeutlich bleibt in diesem Zusammenhang allerdings nach wie vor, welche "sachlichen, im allgemeinen Interesse liegenden Kriterien" und welche "genaue Prüfung" bei der Vergabe entscheidend waren. Zu den in der…
…Elternbeiträge und Zuschüsse der Wohngemeinden nicht gedeckt und würden zur Subventionierung durch das Land ***2*** und andere öffentliche Stellen in Form von Tagsätzen und diversen Förderungen in der Kostenrechnung verumlagt. Der Kostenersatz des Finanzamts Feldkirch für Schülertransporte bis hin zum Schuljahr 2012/2013 sei daher…
…10 Abs. 1 Z 15 UStG ab. Die Umsatzsteuerschuld bleibt gem. § 11 Abs. 12 bis zur Rechnungsberichtigung bestehen. Zu den Entgelten aus öffentlichen Mitteln iSd § 2 GSBG zählen auch Entgelte für nach § 6 Abs. 1 Z 18 oder 25 UStG 1994 befreite Leistungen, die an…
…durchführen. Der Betrag von rd EUR 218.000,00 ist demgegenüber eine reine Subventionierung der Z-Gruppe, um diese zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen Handeln (raschest mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet von D durch möglichst rasche Verwertung der Betriebsliegenschaften an ansiedelungswillige Unternehmer) anzuregen…
…damaligen § 2 Abs 4 KStG (nach heutiger Rechtslage § 2 Abs 5 KStG) nach dem Überwiegen (dh überwiegende Ausübung der öffentlichen Gewalt) vorging, hat der VwGH deutlich differenziert: - Die Benützung durch die Pflichtschüler dient dem Hoheitsbereich (das entspricht auch der Lehre nach dem heutigen Standard, s…
…so ergebende Einnahmenausfall wird durch verschiedene Aktionen wie Flohmarkt und Bazar, sowie weiters durch Spenden, freiwillige öffentliche Förderungen und Nachzahlungen der Eltern aufgebracht. Zu dem monatlichen Schulgeld kommt pro Schüler noch ein einmaliger Aufbaubeitrag hinzu, der für das Schuljahr 2000/2001 S 8.000,-ausmachte…
…sind (Ruppe, UStG, § 1 Tz 99). Bei Gründung einer Gesellschaft durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) ist das Handeln im Rahmen des Gesellschaftszweckes für sich allein keine Leistung an den Gesellschafter, auch wenn Gesellschaftszweck die Erfüllung von Aufgaben ist, die dem Gesellschafter obliegen. Tritt die…
…abdecken soll, liege eine nicht steuerbare echte Subvention vor. Offensichtlich sei es im öffentlichen Interesse gewesen, dass derartige Veranstaltungen stattfinden, weshalb die Subventionierung ohne konkreten erkennbaren Zusammenhang mit bestimmten Ausgangsleistungen erfolgt sei. Der Amtsvertreter gab dazu unter Verweis auf UFS vom 11. Oktober 2005, RV…
…verschafft habe. In solch einem Fall sei aber auch dann von einem Leistungsaustausch auszugehen, wenn der Nutzen im öffentlichen Interesse liege. Aufgrund dieser Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt am 19. August 2002 im wiederaufgenommenen Verfahren Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2000, in denen…
…jedoch, wenn in erster Linie eine Subventionierung des Unternehmers bezweckt ist, wenn die Zahlung den Zahlungsempfänger ganz allgemein in die Lage versetzen soll, unternehmerisch tätig zu sein, oder ein Verhalten des Unternehmers angeregt oder abgegolten werden soll, das lediglich im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Ruppe…
…3 iVm § 19 Abs 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005, LGBl für Wien Nr 56/2005 idgF (VGSG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 28.09.2017 in Anwesenheit des Verteidigers Dr. Patrick Ruth und des Amtsvertreters AR Peter Schötta, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…3 iVm § 19 Abs 1 des Vergnügungssteuergesetzes 2005, LGBl für Wien Nr 56/2005 idgF, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 28.09.2017 in Anwesenheit des Verteidigers Dr. Patrick Ruth und des Amtsvertreters AR Peter Schötta, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…