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UFSW RV/1550-W/11Unterliegen von den Mitgliedern an einen Verein geleistete Zahlungen der Versicherungssteuer, wenn das Mitglied im Fall des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung hat? (Abweisung, siehe auch UFS 20.2.2012, RV/1820-W/08)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2012

…Hat das Mitglied die in den §§ 12 und 13 der Statuten genannte Vorgangsweise eingehalten, kann es nach Treu und Glauben, nach der Übung des redlichen Verkehrs gemäß § 914 ABGB, die Gewährung der Unterstützung verlangen. Hinzu kommt noch, dass die "Unterstützung" für den Fall von Schäden…

UFSW RV/1820-W/08Unterliegen von den Mitgliedern an einen Verein geleistete Zahlungen der Versicherungssteuer, wenn das Mitglied im Fall des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012Teil 1/2

…Hat das Mitglied die in den §§ 12 und 13 der Statuten genannte Vorgangsweise eingehalten, kann es nach Treu und Glauben, nach der Übung des redlichen Verkehrs gemäß § 914 ABGB, die Gewährung der Unterstützung verlangen. Hinzu kommt noch, dass die "Unterstützung" für den Fall von Schäden…

UFSW RV/1820-W/08Unterliegen von den Mitgliedern an einen Verein geleistete Zahlungen der Versicherungssteuer, wenn das Mitglied im Fall des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012Teil 2/2

§ 1 Abs. 1 VersStG ist daher gegeben, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung…

UFSL RV/1694-L/02Bei den Verkehrsteuern sind ausschließlich zivilrechtliche Eigentumsübertragungen für erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Tatbestände einschließlich der Befreiungen maßgebend. Wurde das Betriebsvermögen bereits im Jahr 1987, das bisher im wirtschaftlichen Eigentum stehende Betriebsgebäude samt dazugehörigem Grund aber erst im Jahr 2002 ins zivilrechtliche Eigentum übergeben, so steht der Freibetrag nach § 15a ErbStG nicht zu. Erfolgt die Betriebsübergabe vom Vater an den Sohn, wobei die Hälfte des Betriebsgebäudes der Mutter gehört, so ist der Hälfteanteil der nicht am Betriebsvermögen beteiligten Mutter nicht nach § 15a ErbStG befreit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2003

…buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen ist, wie er der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (vgl. Dorazil/Taucher, ErbStG, 7.6 und 7.7 zur Einleitung). Wenn auch Punkt I des Übergabsvertrages…

BFG RV/7100308/2012Zuwendung von Aktienanteilen durch den Stifter unterliegt der Schenkungssteuer 1. Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben 2. Schätzung des gemeinen Wertes in Anlehnung an das Wiener Verfahren 3. Das dem Stifter eingeräumte Fruchtgenussrecht ist als auf unbestimmte Dauer eingeräumt anzusehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2016Teil 1/2

…Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien , in der Sitzung vom 24.Mai 2016, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 000, Erf.Nr.aaa, betreffend Festsetzung der Schenkungssteuer, zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird gemäß § 279 Abs…

UFSZ1W ZRV/0115-Z1W/08Kauf von Schmuckstücken, die zollunredlich ins Zollgebiet gebracht wurden. Keine Fahrlässigkeit bezüglich des Nichterkennens der zollunredlichen Herkunft der Schmuckstücke.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., whft. Adr., vom 23. Juli 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 16. Juni 2008, Zl. 100000/00000/464/2006, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld mit 0,- Euro…

UFSZ1W ZRV/0100-Z1W/08Kauf von Schmuckstücken, die zollunredlich ins Zollgebiet gebracht wurden. Keine Fahrlässigkeit bezüglich des Nichterkennens der zollunredlichen Herkunft der Schmuckstücke.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.05.2010

…P., Rechtsanwalt, xx, vom 12. August 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 10. Juli 2008, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und die Eingangsabgabenschuld mit 0,- Euro (statt bisher 1.209,89 Euro) festgesetzt. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26…

UFSG RV/0822-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. (OGH vom 1.2.1977, 3 Ob 526/76). Unter Absicht der Parteien im Sinne des …

UFSW RV/3162-W/07VfGG-Eingabengebühr Gesamtschuld des Rechtsanwaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2011

…worden. Hiefür werde er "bestraft", indem er statt des Beschwerdeführers gesteigerte Gebühren zahlen solle. Nach den Auslegungsregeln gem. §§ 6, 7 ABGB seien allgemeine Grundsätze der Gerechtigkeit (§ 7 ABGB), natürliche Rechtsgrundsätze (§§ 879, 1295 (2) ABGB), sowie die Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB) allgemein gültig, auch…

UFSK RV/0302-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 2/2

…im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Streitfalles auch die Einzelumstände, die für das Vorliegen einer tatsächlichen Beendigung der Arbeitsverhältnisse sprechen, gegenüber jenen Umständen abzuwägen, die auf das Vorliegen einer "Karenzierung" hindeuten. Gegen eine einvernehmliche Arbeitnehmerkarenzierung spricht nach der Übung des redlichen Verkehrs und einem Fremdvergleich standhaltend…

UFSG RV/0820-G/02Die Grundsätze des § 5 Abs. 1 Z 1GrEStG finden auch auf den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft Anwendung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2006

…an dem buchstäblichen Sinne des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. (OGH vom 1.2.1977, 3 Ob 526/76). Unter Absicht der Parteien im Sinne des …

UFSG RV/0116-G/02Schätzung des steuerpflichtigen Verdienstentganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2003Teil 1/2

…sich die Abgabenbehörde zweiter Instanz auch auf Grund des Inhaltes der zitierten Norm nicht anschließen: Der genannten Bestimmung zufolge ist die Absicht der Parteien zu erforschen und ein Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Ein alleiniges Wahlrecht des Gläubigers…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…die Befragung des Veräußerers über den Stand der Passiven, über die er dem Erwerber nach der Übung des redlichen Verkehrs ein lückenloses Verzeichnis auszuhändigen hat, und die genaue Prüfung der auf diese Wiese hervorgekommenen oder sonst bekannten Schulden. Die Auskunft des Veräußerers allein befreit den…

BFG RV/6100208/2024Übertragung des Vermögens einer Privatstiftung an den Letztbegünstigten nach einem Widerruf
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.06.2025

…insbesondere des in Rede stehenden Kapitalanteils) erfolgte. Gem § 914 ABGB ist bei Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht…

UFSG RV/0910-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2004

…ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (VwGH 31.1.1985, 84/16/0215 und…

UFSG RV/0923-G/021. Bauherreneigenschaft des Erwerbers eines Reihenhauses? 2. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch nach verschuldeter unvollständiger Ermittlung der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2004

…Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (VwGH 31.1.1985, 84/16…

UFSI RV/0521-I/03Vorliegen des der Besteuerung unterworfenden Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2004

…914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht der Parteien" im Sinne des …

UFSI RV/0520-I/03Vorliegen des der Besteuerung unterworfenen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2004

…914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinn des Ausdruckes zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht. Unter "Absicht der Parteien" im Sinne des …

UFSK RV/0292-K/06Nachversteuerung von Abfertigungszahlungen zufolge Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Familienbetrieb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2009Teil 2/2

…im Rahmen der Gesamtbeurteilung des Streitlfalles auch die Einzelumstände, die für das Vorliegen einer tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses sprechen, gegenüber jenen Umständen abzuwägen, die auf das Vorliegen einer "Karenzierung" hindeuten. Gegen eine einvernehmliche Arbeitnehmerkarenzierung spricht nach der Übung des redlichen Verkehrs und einen Fremdvergleich standhaltend…

UFSG RV/0903-G/02Frage der Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes geht den Bestimmungen des § 17 (früher § 11) GrEStG vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2006

…0165). Nach § 914 ABGB ist bei der Auslegung von Verträgen nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht (vgl. VwGH 8.5.1978…