…Dass mit der finanziellen Unterstützung auch Erwartungen im Hinblick auf den tatsächlichen Abschluss derartiger Ausbildungen verbunden seien und die Beihilfe daher nur für die vorgesehene Ausbildungszeit einschließlich einer bestimmten Toleranzfrist gewährt werde, sei nur natürlich. Es sei aber normiert, dass bei Überschreitung der vorgesehene Studienzeit…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…nach Überschreitung der Anspruchsdauer so lange nicht vor, bis die abschließende Prüfung abgelegt wird. Die Anspruchsdauer eines weiteren Studienabschnittes beginnt gemäß dessen Abs. 3 nicht vor jenem Semester, in dem die den vorangehenden Studienabschnitt abschließende Prüfung abgelegt wurde. Damit ist klar gestellt, dass die Anspruchsdauer…
…Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Bei Einrichtungen, in denen die Studienzeit in Jahren gerechnet wird, verlängert sich die vorgesehene Studienzeit um ein Ausbildungsjahr. Bei Studienrichtungen mit mehreren Studienabschnitten ist in Bezug auf die Gewährung der Familienbeihilfe somit jeder Studienabschnitt für sich zu…
…die Anspruchsdauer verlängerten. Richtig sei weiters, dass die Gewährung der Familienbeihilfe im Sommersemester 2002 nicht auf Grund von Ausschließungsgründen, sondern wegen Überschreitung der (zum damaligen Zeitpunkt) vorgesehenen Studiendauer abgewiesen worden sei. Die erste Instanz verkenne aber die Rechtslage, wenn sie daraus schließe, dass der Zeitraum…
…Semester (Toleranzsemester) überschreiten. Neben den Verlängerungstatbeständen, wie eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium, wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Verordnung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Studienbeihilfe fest gelegt…
…0103). Diese fehlende Ausbildungszeit wird durch die Verlängerung der Anspruchsdauer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kompensiert (vgl. VwGH 18.10.2022, Ra 2021/16/0052). Aus § 26 Abs. 1 ergibt sich eine rein objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat (vgl…
…1 lit j FLAG sei unsachlich, weil sie dazu führe, dass alleine auf Grund der Wahl eines "längeren Studiums" bei Überschreiten der Mindeststudiendauer kein Beihilfenanspruch bestünde, während in einem kürzeren Studium bei gleichem Studienfortschritt weiter ein Anspruch gegeben wäre. Um nicht gegen das Differenzierungsverbot des…
…Überschreitung der Altersgrenze gem. § 2 Abs. 1 FLAG 1967 und mangels anwendbarer Verlängerungstatbestände im Ergebnis Familienbeihilfe ab März 2024 nicht mehr zu. Die Beschwerde zeigte keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG auf. Da sich der…
…Studiums nicht überschritten wird. Nach § 2 Abs. 9 lit b FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise für volljährige Kinder, die eine in § 3 StudFG 1992 genannte Einrichtung besuchen über…
…Anspruchsdauer die vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines halben Studien- oder Ausbildungsjahres. Sie richtet sich nach den Auszahlungsterminen des Semesters oder des Studien- Ausbildungsjahres (§ 47 Abs. 1). Wenn wichtige Gründe für die Überschreitung dieser Zeitspanne vorliegen, kann die Anspruchsdauer entsprechend verlängert werden (§ 19). (2) Nach Überschreitung der…
…den Studienabschnitt innerhalb der vorgesehenen Anspruchsdauer abzuschließen. Selbst wenn die Umstellung den ersten Studienabschnitt erschwert haben sollte, wäre zusätzlich erforderlich, dass gerade diese Umstände kausal für die Überschreitung der Anspruchsdauer waren. Nach den Angaben der Universität entsprach die Verschiebung von 22 ECTS ungefähr einem Semester…
…Wenn wichtige Gründe für die Überschreitung dieser Zeitspanne vorliegen, kann die Anspruchsdauer entsprechend verlängert werden (§ 19). (2) Nach Überschreitung der Anspruchsdauer liegt ein günstiger Studienerfolg so lange nicht vor, bis die abschließende Prüfung abgelegt wird. (3) Die Anspruchsdauer eines weiteren Studienabschnitts beginnt nicht vor jenem…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. (…) Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FLAG 1967 verlängert sich für volljährige Kinder, die eine in § 3 StudFG genannte Einrichtung besuchen, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b im Zusammenhang mit der COVID-19…
…mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. [...] Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. [...] …
…um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass in denjenigen Fällen, in denen ein Studium nicht in Studienabschnitte gegliedert ist, zwei Toleranzsemester zustehen. Vielmehr ist entscheidend, ob das jeweilige Studium in Semester eingeteilt ist oder nicht. Ist dies der Fall…
…ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. § 2 Abs 9 FLAG 1967 normiert, dass sich die Anspruchsdauer für volljährige Kinder, die eine in § 3 Studienförderungsgesetz genannte Einrichtung besuchen, in Zusammenhang mit der Covid…
…der gegenständlichen Arbeitsplatznahen Qualifizierung (ANQ) um eine Berufsausbildung iSd FLAG 1967 handelt oder nicht, mag dahingestellt bleiben, gebührt doch dem Bf ab Oktober 2015, selbst wenn man von einer Berufsausbildung iSd FLAG 1967 ausgehen würde, allein schon wegen Überschreitung der Altersgrenze keine Familienbeihilfe mehr. Der…
…StudFG ergibt - die Anspruchsdauer mit Beginn des neuen Studiums neu zu laufen begonnen hat. Dass aber bezogen auf den Beginn des neuen Studiums ein günstiger Studienerfolg nicht vorliegt, hat die belangte Behörde die aufgrund ihrer Verkennung der Rechtslage von einer Überschreitung der Anspruchsdauer ausgegangen ist…