2.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip) | UZK | UZK-DA | UZK-IA | 148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe…
…Zollkodex. Sie enthalten keinerlei Bestimmungen, wonach die Anwendung eines Äquivalenzprinzips zulässig ist, wenn Ursprungswaren und andere Waren in einer Referenzperiode zu Verfügung gestanden sind. Das Äquivalenzprinzip kann nämlich nur bei im Zollkodex explizit angeführten Verfahren, wie insbesondere bei aktiver Veredelung (Art.148 Zollkodex) angewendet werden…
ins Fremdlager F Wien gebracht.....Die tiefgekühlten Kartons mit Exportware wurden von den Gitterboxen auf Paletten geschlichtet und diese dann händisch verwogen.....Dies war dann Grundlage zur Erstellung der Exportdokumente. Waren die Paletten einer LKW-Ladung fertig verwogen, wurde der Tierarzt und der Zollbeamte verständigt…
…Zollkodex. Sie enthalten keinerlei Bestimmungen, wonach die Anwendung eines Äquivalenzprinzips zulässig ist, wenn Ursprungswaren und andere Waren in einer Referenzperiode zu Verfügung gestanden sind. Das Äquivalenzprinzip kann nämlich nur bei im Zollkodex explizit angeführten Verfahren, wie insbesondere bei aktiver Veredelung (Art.148 Zollkodex) angewendet werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Hartl und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Alois Winklbauer und Amtsdirektor Siegfried Köhldorfer über die Beschwerde der WR Betriebsges.m.b.H., MB, vertreten durch Dr.Alois Autherith (als Masseverwalter im Konkursverfahren zu 1111 des LG…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
Die Finanzmathematik ist geprägt vom Äquivalenzprinzip, d.h. die Summe der Leistungen muss äquivalent sein der Summe der Gegenleistungen bezogen auf denselben Stichtag. Veranschaulicht wird dieser Zusammenhang üblicherweise mittels eines Zeitstrahles. Dieser sieht beim oben analysierten Beispiel von Bertl/Hirschler folgendermaßen aus: Leistung: Einlage 1…
…ist auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren zu bewilligen, wenn nachgeprüft werden kann, dass die für die Ersatzwaren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Zu den näheren Vorschriften für Ersatzwaren siehe Abschnitt 2.6.6. 2.2.4. Standardaustausch | UZK | UZK-DA | UZK…
…festgelegt. In der Bewilligung werden auch Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren oder für die Anwendung des Standardaustauschs erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).
…kann, dass die Veredelungserzeugnisse aus den in die Veredelung übergeführten Waren hergestellt wurden (Nämlichkeitsprinzip), oder alternativ, dass die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Die Bewilligung einer aV wird weiters nur erteilt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (gilt nur für Fälle…
…Schüttgut") sind zusätzlich zu anderen individuell getroffenen Maßnahmen verstärkt Mengen- bzw. Gewichtsermittlungen vorzunehmen. Dies gilt sinngemäß auch für die Abwicklung nach dem Äquivalenzprinzip und die Durchführung des Standardaustausches. 3.2.3.1. Fristen In der Zollanmeldung ist die Frist für die Erledigung des Verfahrens festzusetzen…
…Bewilligung festzulegen. In der Bewilligung werden die Maßnahmen angegeben, mit denen nachgewiesen werden kann, dass das Verfahren für die in das Zolllagerverfahren oder in das Verwahrungslager übergeführten Waren erledigt wurde (Identitätsprinzip), oder alternativ, im Zolllager die Voraussetzungen für die Verwendung von Ersatzwaren erfüllt sind (Äquivalenzprinzip).
…für den Erwerber der Spaltungsstichtag als Anschaffungszeitpunkt der Anteile. 6.6.3. Äquivalenzverletzung Rz 1780: Nach dem Äquivalenzprinzip müssen die Anteilsverhältnisse nach der Spaltung den tatsächlichen Wertverhältnissen zwischen der spaltenden Gesellschaft und der Nachfolgegesellschaft entsprechen. Auf Grund einer Spaltung soll es zu keiner Werteverschiebung kommen…
…Kammerumlagepflicht unterliegt, die Kammerumlage 1 für das eigene Unternehmen selbst zu berechnen ist. Dieses Ergebnis entspricht auch dem bei Einführung der Kammerumlage 1 als wesentlich betrachteten Äquivalenzprinzip. Die Kammerumlage soll möglichst gerecht den Nutzen der Wirtschaftskammern widerspiegeln und deren Kosten auf die Kammermitglieder aufteilen. Diese…
…beachten. Steuergesetzliche Belastungsentscheidungen bedürfen hierbei einer sachlichen Rechtfertigung. Für die Auswahl des Besteuerungsgegenstandes kommen als rechtfertigende Prinzipien (nur) die Leistungsfähigkeit, das Äquivalenzprinzip und die Verhaltenslenkung in Betracht. Soweit diese Prinzipien die Auswahl des Besteuerungsgegenstandes rechtfertigen, sind sie auch bei der Ausgestaltung des Steuergegenstandes zu beachten…
…Einfuhrwaren betreffen und im Zuge der Abfertigung zu treffen sind, vom Abfertigungsorgan umzusetzen. Beschaffenheitskontrollen und Verwiegung sind stichprobenweise auch im Rahmen des Äquivalenzprinzips vorzunehmen, um später über Vergleichsmerkmale zu den verwendeten Ersatzwaren zu verfügen. 3.2.4. Fristen Wie schon unter Abschnitt 2.5.2…
…Waren betreffen und im Zuge der Abfertigung zu treffen sind, vom Abfertigungsorgan umzusetzen. Beschaffenheitskontrollen und Verwiegung sind stichprobenweise auch im Rahmen des Äquivalenzprinzips vorzunehmen, um später über Vergleichsmerkmale zu den verwendeten Ersatzwaren zu verfügen. 3.2.4. Fristen In der Zollanmeldung ist die Frist für…
…Waren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind (Nämlichkeitsprinzip). Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip ist auf Antrag die Verwendung von Ersatzwaren zu bewilligen, wenn nachgeprüft werden kann, dass die für die Ersatzwaren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (Äquivalenzprinzip). Zu den näheren Vorschriften für Ersatzwaren siehe Abschnitt 2.5.7.
…die Voraussetzungen zu regeln, unter denen eine solche Erstattung verlangt werden kann; diese Voraussetzungen müssen dem Äquivalenzprinzip und dem Effektivitätsprinzip entsprechen. Innerstaatlich zu klären ist daher in diesem Zusammenhang, auf welchem Wege (Umsatzsteuerfestsetzungsverfahren oder in einem Nachsichtsverfahren) ein Direktanspruch durchsetzbar ist. Diese Frage wurde bisher…
…dazu führen, automatisch die für den Steuerpflichtigen nachteiligere Auslegung anzuwenden. Dies gelte umso mehr, als diese zu einer unverhältnismäßig hohen Abgabenbelastung führe und dieses Auslegungsergebnis somit gegen das Äquivalenzprinzip verstoße, welches für Gebühren gleichermaßen zur Anwendung komme (vgl. hierzu insbesondere VfGH 26.2.2009, G…