Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Michael Bereis, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk betreffend Zurücknahme gemäß § 275 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
…Zustellanschrift überhaupt nicht über die Anberaumung einer Betriebsprüfung informiert wurde! Wir verweisen hierzu auf die entsprechenden Vorschriften zur Durchführung einer Betriebsprüfung Außenprüfung. Es wird beantragt entsprechend der eingereichten Änderungserklärung, welche der vorher eingereichten Jahreserklärung entspricht zu bescheiden! Das Finanzamt wies die Berufungen mit den hier…
…das Straferkenntnis vom 25. April 2025 hinsichtlich des Schuldspruches oder der Straffestsetzung bekämpfen möchte. Fraglich war, ob die Eingabe vom 14. Mai 2025 eine taugliche Änderungserklärung in Bezug auf das Straferkenntnis vom 25. April 2025 (zB Verringerung der Strafe, andere Tatbestandsqualifizierung, Einstellung des Finanzstrafverfahrens hinsichtlich…
…Erwachsenenvertreterin eingebrachte Beschwerde vom 23.12.2021, die weder als solche bezeichnet ist (§ 243 BAO) noch eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) und eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) enthält. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass offenbar der Abweisungsbescheid vom 23…
…Erwachsenenvertreterin eingebrachte Beschwerde vom 23.12.2021, die weder als solche bezeichnet ist (§ 243 BAO) noch eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) und eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) enthält. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass offenbar der Abweisungsbescheid vom 23…
…in der Dauer von 3 Monaten sowie zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens in Höhe von EUR 500,00 verurteilt wurde. 2. Anfechtungserklärung / Änderungserklärung: Das bekämpfte Erkenntnis wird zur Gänze bekämpft, also insofern der Beschuldigte überhaupt schuldig erkannt und über ihn eine Strafe verhängt wurde…
…Mindeststrafe hätte EUR 27.452,49 betragen. Vor diesem Hintergrund kann eine Erhöhung der Strafe aufgrund der Beschwerde des Amtsbeauftragten keinesfalls erfolgen. Eine hinreichend bestimmte Änderungserklärung im Sinne des § 153 Abs 1 lit c FinStrG) liegt nicht vor. 2. Eine Strafe über der Mindeststrafe kommt…
…gehabt. Der Stiftungsvorstand sei auf Basis der übermittelten, im Rahmen eines Notariatsakts errichteten Änderungserklärung sogar verpflichtet gewesen, die Eintragung im Firmenbuch zu veranlassen. Im Hinblick auf die in den Jahren 2012 sowie 2014 erfolgten Sparbuchschenkungen könne aus den aufschiebenden Bedingungen, nämlich uA dem Ausschluss des…
…als floskelhafte Textbausteine ohne auch nur den geringsten Bezug zum konkreten Sachverhalt. Der Bescheid ist daher auch wegen gravierender Verfahrensfehler rechtswidrig. E. Änderungserklärung 16. Der Haftungsbescheid ist aus den oben genannten Gründen vollständig aufzuheben. F. Begehren Der Beschwerdeführer stellt daher aus den oben angeführten Gründen…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…so dass der Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG NICHT erfüllt ist. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag 1) das Bundesfinanzgericht möge das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als…
…alle anderen Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, steht ihm die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend und laufend zu. E. Änderungserklärung Der Beschwerdeführer begehrt, dass ihm die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab August 2012 und laufend gewährt wird. ..." Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung…
…so dass dieser Milderungsgrund dann auch zu 100% erfüllt ist (derzeit nur 63 %). Weiters wird ersucht, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von S zu berücksichtigen. F) Änderungserklärung (Beschwerdeantrag gemäß § 153 Abs 1 lit c FinStrG): Die Beschwerdeführerin stellt daher aus den oben genannten Gründen den Antrag das…
…da diese zu hoch bemessen worden sei, keine Angaben darüber macht, mit welchem Betrag dies zu erfolgen habe bzw. auf Zeugen verweist, aufgrund dessen sich das Einkommen ermitteln lasse, ist dieser der Änderungserklärung bzw. Begründungspflicht gem. § 250 Abs. 1 lit. c) und d) BAO nicht…
…Bundesfinanzgericht zur Konkretisierung und Auslegung der Säumnisbeschwerde heranzuziehen. Aus der Bezeichnung des angefochtenen Bescheides (§ 250 Abs 1 lit a BAO), aus der Anfechtungs- und Änderungserklärung (§ 250 Abs 1 lit b und c BAO) sowie aus der Begründung (§ 250 Abs 1 lit d BAO) geht hervor…
…Überprüfung der Unterlagen erblicken. Beantragt der Abgabepflichtige, lediglich die abermalige Überprüfung, so liegt keine ausreichend bestimmte Änderungserklärung vor, wenn sich aus den übrigen Ausführungen in der Beschwerde und aus der Beantwortung des Mängelvorhaltes wiederum nicht entnehmen lässt, welchen normativen Inhalt der angestrebte Bescheid (die Beschwerdevorentscheidung…
…dass das Finanzamt von der Urkundenvorlage als Beschwerde ausging, da die vermeintliche Beschwerde weder eine Anfechtungserklärung, noch eine Änderungserklärung, noch eine Begründung, noch eine Unterschrift enthalten haben soll. Das Vorbringen des Bf hierzu ist widersprüchlich: In der Äußerung vom 5.4.2016 behauptete der Bf…
…4. 2011 jedenfalls mangelhaft: Es fehlt eine Anfechtungserklärung, eine Änderungserklärung und eine Begründung. Die Ausführungen in der Berufung beziehen sich zur Gänze nicht auf jene Umstände, die laut Außenprüfungsbericht die Vorschreibung an Kapitalertragsteuer nach sich zogen. Der - auch in Bezug auf die (vermeintlichen) Haftungsbescheide vom…
…19.5.2009 gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen gelten). Die Berufung vom 7.6.2011 enthält jedoch weder eine Anfechtungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO), eine Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) noch eine Berufungsbegründung (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO).…
…a BAO), da mit dem Wort "zu" zwar auf den Einkommensteuerbescheid 2008 verwiesen werden kann, aber ebenso auf in Zusammenhang mit diesem Bescheid versendete weitere Schriftstücke Bezug genommen werden kann. Jedoch ergibt sich aus der Anfechtungs- und der Änderungserklärung (§ 250 Abs. 1 lit. b und…