…die Bw. die Ermittlung des Einkommens als "nicht richtig" bezeichnet und lediglich einzelne Betriebsausgaben anführt bzw. behauptet, ab einem bestimmten Zeitpunkt sei kein Einkommen mehr zugeflossen, dann kann von eine Darstellung des Änderungsbegehrens nach § 250 Abs. 1 lit. c BAO keine Rede sein. In diesem…
…6. Februar 2003) und eine Begründung, nicht jedoch die Angaben darüber, welche Änderungen des Umsatzsteuerbescheides für 2001 beantragt werden. Ein derartiges Änderungsbegehren wurde nur hinsichtlich der Vorsteuerkürzung im Jahr 1998 (ATS 782.764,00), im Jahre 2000 (ATS 1.108.167) gestellt. Ferner wurde beantragt…
…Einkommensteuer 1998, Einkommensteuer 1998 und Umsatzsteuer 1999 beantragt werden. Ein derartiges Änderungsbegehren wurde nur hinsichtlich der Vorsteuerkürzungen im Jahr 1998 (ATS 782.764,00) und im Jahre 2000 (ATS 1.108.167) gestellt. Ferner wurde beantragt, dass die Gewinnerhöhung im Jahre 1999 in Höhe von…
…Gutschrift. Die Gutschrift für Herrn Bw. ergibt sich daher unabhängig von der Berücksichtigung eines Pendlerpauschales oder einer doppelten Haushaltsführung oder von Familienheimfahrten. Die Ausführungen und das Änderungsbegehren in der Berufung und seinem Vorlageantrag betreffen zusätzliche Werbungskosten für das Jahr 2009, auf die in der Bescheidbegründung…
…Abgabenverfahren2, § 115 Anm 4). Daher ist das Verwaltungsgericht weder durch die Beschwerdepunkte (§ 250 Abs. 1 lit. b BAO) noch durch das Änderungsbegehren (§ 250 Abs. 1 lit. c BAO) oder die Begründung (§ 250 Abs. 1 lit. d BAO) des Beschwerdeführers in der Entscheidungsbefugnis begrenzt. Im gegenständlichen…
Die unrichtige bzw. mangelhafte Rechtsauskunft, die den Rechtsirrtum ausgelöst hätte, sei laut Beschwerdebegründung aus folgenden Umständen erkennbar: a.) Rechtsirrtum infolge unzureichender Rechtsauskunft Die Prüferin gelte quasi als "Herrin" des Verfahrens, was schon aus dem Umstand hervorgehe, dass diese auf der Niederschrift zur Schlussbesprechung konkret als…
…1961/194 idgF, als zurückgenommen. Begründung In ihrer Berufung vom 13. März 2007 wendet sich die Berufungswerberin gegen die Höhe der in den Körperschaftsteuerbescheiden festgesetzten Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Änderungsbegehren bleibt völlig unklar. Weder in der Berufung noch im ergänzenden Schreiben vom 18. Juni 2007…
…1 BAO nicht erfülle, insbesondere fehlten die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten werde, sowie ein bestimmtes Änderungsbegehren. Die Frist zur Behebung der Mängel wurde mit 28.06.2024 festgesetzt, unter Hinweis auf die Rechtsfolge, dass das Anbringen bei fruchtlosem Verstreichen der Frist als…
…2017 sowie gegen die Umsatzsteuerbescheide 2015 bis 2018 fristgerecht eingebracht. Darin wurde angeführt, dass die Hinzurechnungsbeträge des Finanzamtes auf keinen Fall so angesetzt werden können und dass die detaillierten Begründungen im Änderungsbegehren nachgereicht werden würden. Mit Mängelbehebungsaufträgen vom 5. Februar 2021 wurde der Bf. aufgefordert…
…zwei Kinder (eines tödlich erkrankt, das andere seit der Geburt schwer behindert) hatten den Selbstbehalt nicht überschritten und fanden daher keine das steuerpflichtige Einkommen mindernde Berücksichtigung. Der damals steuerlich vertretene Bw erhob fristgerecht Berufung und führte, seine Änderungsbegehren u. a. im ergänzenden Schriftsatz vom 29…
…Pendlerpauschale keine Berücksichtigung gefunden hätten. Der Einkommensteuerbescheid vom 5. März 2009 wurde in der Folge mit Bescheid vom 15. Mai 2009 aufgehoben und mit gleichem Datum ein dem Änderungsbegehren des Bw. Rechnung tragender Einkommensteuerbescheid 2006 erlassen, der eine Vorschreibung von 593,91 € ergab. In…
…Im Übrigen sei nicht dargestellt worden, welche konkreten Punkte von welchen Bescheiden angefochten werden. Auch das Änderungsbegehren sei völlig unklar. Auf den Mängelbehebungsauftrag hat der Berufungswerber nicht reagiert. Da dem Auftrag vom 4. April 2007 die Mängel der Berufung vom 22. März 2007 zu beheben…
…Im Übrigen sei nicht dargestellt worden, welche konkreten Punkte von welchen Bescheiden angefochten werden. Auch das Änderungsbegehren sei völlig unklar. Auf den Mängelbehebungsauftrag hat die Berufungswerberin nicht reagiert. Da dem Auftrag vom 4. April 2007 die Mängel der Berufung vom 20. März 2007 zu beheben…
…mit dem, "RM gegen E-und U-SB (= Sachbescheide) 1996 bis1998" übertitelten Schriftsatz vom 9. Jänner 2001 Berufung und begründete ihre gegen die oben erwähnten Feststellungen gerichteten Änderungsbegehren wie folgt: zu Tz 14 - 1998 seien die Eheleute zwar dort (in V) gewesen, um die…
…angesucht. Mit Bescheid vom 11. Juni 1997 wurde die Bw. aufgefordert, die Berufung bis 15. Juli 1997 zu begründen und Änderungsbegehren konkret auszuführen. Dieser Aufforderung kam sie lediglich insoweit nach, als sie mit Schriftsatz vom 15. Juli 1997 erklärte, die Bescheide in allen Punkten anzufechten…
…ab: "Aufgrund des Wortlautes im Beschwerdeschriftsatz ("Ich bitte Sie daher, den Einheitswert sowie den Grundsteuermessbescheid entsprechend anzupassen.") geht das Finanzamt Österreich davon aus, dass jeweils ein Änderungsbegehren i.Z.m. Bescheidbeschwerden vorliegt. Die Bescheidbeschwerde gegen den Grundsteuermessbescheid wurde daher zwischenzeitlich mittels Beschwerdevorentscheidung abgewiesen. Die Beschwerdevorlage…
…weiterer Aussetzungsantrag zu erblicken, über den abzusprechen wäre, ist aus den angeführten Gründen nicht zu folgen. Das als Aussetzungsantrag nach § 212a BAO ausformulierte Begehren ist nichts anderes als das Änderungsbegehren nach § 250 Abs. 1 lit. c BAO und kein eigenständiger Antrag, der einer abgesonderten Erledigung…
…wurde keine Anfechtungserklärung eingebracht. Damit wurde dem Mängelbehebungsauftrag hinsichtlich der Voraussetzung der Benennung des Anfechtungsgegenstandes nicht entsprochen. Zu § 250 Abs 1 lit c BAO (Änderungsbegehren): Wie soeben ausgeführt, ist das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheids eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1 lit…
…wurden hingegen keine Anfechtungserklärung eingebracht. Damit wurde dem Mängelbehebungsauftrag hinichtlich der Voraussetzung der Benennung des Anfechtungsgegenstandes nicht entsprochen. Zu § 250 Abs 1 lit c BAO (Änderungsbegehren): Wie soeben ausgeführt, ist das ausdrückliche Begehren der ersatzlosen Behebung eines Abgabenbescheids eine ausreichende Erklärung iSd § 250 Abs 1…
…2016 sowie Umsatzsteuer 2015 bis 2018 waren daher als unbegründet abzuweisen (wobei die Neufestsetzung der Umsatzsteuer nicht den Vorsteuerabzug betraf und keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabenschuld hatte und die Beschwerdeführer kein konkretes Änderungsbegehren äußerte). Die Körperschaftsteuerbescheide 2015 und 2016 waren jedoch insoweit abzuändern…