…116 Abs. 5 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996 die gesamten bis 1995 vom Bw. nach § 28 Abs. 5 EStG steuerfrei belassenen und bis dahin noch nicht gegenverrechneten Beträge erfolgswirksam aufzulösen. Gegenüber dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 1999 tritt durch die zum Streitpunkt "Planungsaufwand" getroffene Entscheidung eine…
…mit Hinweis auf RME 29 in ÖStZ 1996, 264 zum Planungsaufwand). Damit sind sie aber weder einem Sofortabzug als Werbungskosten zugänglich noch, nach § 116 Abs. 5 EStG idF des StruktAnpG 1996, einer Verrechnung mit den bis 1995 nach § 28 Abs. 5 EStG steuerfrei belassenen Beträgen. …
…S 706.108,00 gemäß § 116 Abs. 5 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996 antragsgemäß mit den Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen des Mietobjektes in W. zu verrechnen seien. Eine diesbezügliche Gewinnerhöhung sei nach Meinung des Finanzamtes nicht durchzuführen. Hinsichtlich der Berufung D. führte die Amtspartei aus…
…betreffend Höhe des Mietzinses anhängig ist und Auskunft darüber gegeben wurde, dass dieser Gebäudeteil unter Angabe der einschlägigen Gesetzesbestimmungen den Vorschriften des MRG unterliegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gem § 116 Abs 5 Z 1 und 2 EStG 1988 idF des StruktanpG 1996 gilt für…
… 28 Abs. 5 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996 bis einschließlich 1995 unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Beträge gebildet werden. Auf Grund des StruktAnpG 1996 (BGBl. 1996/201) ist die Neubildung steuerfreier Beträge ab der Veranlagung für 1996 nicht mehr zulässig. Für die zum 31…
… 28 Abs. 5 EStG 1988 idF vor dem StruktAnpG 1996 bis einschließlich 1995 unter bestimmten Bedingungen steuerfreie Beträge gebildet werden. Auf Grund des StruktAnpG 1996 (BGBl. 1996/201) ist die Neubildung steuerfreier Beträge ab der Veranlagung für 1996 nicht mehr zulässig. Für die zum 31…
…idF. des BGBl. I 2002/97, eine vorzeitige Auflösung der steuerfreien Beträge im Jahr 1994 zulässig gemacht hätte. Eine Möglichkeit zur Verrechnung steuerfreier Beträge mit Instandsetzungsaufwendungen anderer Mietobjekte desselben Abgabepflichtigen wurde erst mit dem StruktAnpG 1996 mit Wirkung ab der Veranlagung 1996 geschaffen (§ 116 Abs…
…erwogen: Mit der Neufassung des § 3 Abs. 2 und 3 UmgrStG durch dasStruktAnpG 1996, BGBl. 201/1996, entfiel die Möglichkeit der Firmenwertabschreibung beim vorbereitenden Anteilserwerb. Die Neufassung ist gemäß Z 4 lit. d des 3. Teiles des UmgrStG idF BGBl. 201/1996 erstmalig auf Umgründungen…
…Abs.3; ausgenommen Abfertigungs- und Jubiläumsrückstellungen). Noch bestehende pauschale Rückstellungen waren im Wirtschaftsjahr 1996 mit mindestens 50% des im letzten Jahresabschluss vor dem 1.1.1996 enthaltenen Betrages aufzulösen; der Restbetrag war 1997 aufzulösen (Art I Z 64 lit. b StRefG 1993 idF StruktAnpG 1996…
… 20) an. Danach erlaubt die in den ErlRV zum StruktAnpG 1996 erwähnte "typisierende Betrachtungsweise" jedenfalls nicht die Normierung einer unwiderleglichen Vermutung für die private Veranlassung von Bürokosten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine typisierende Betrachtung die Existenz eines Tätigkeits-Typus voraussetzt. Unter diesem…
…oben). Nach den zitierten Bestimmungen des § 207 Abs. 2 zweiter Satz iVm § 323 Abs. 27 idF BGBl I 105/2010 beträgt die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben (für ab 2002 entstandene Abgabenansprüche) wiederum zehn Jahre. § 207 Abs. 5 BAO idF AbgVRefG (BGBl 20/2010) entscheidet die…
…für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind im Übrigen - außer in den Fällen und im Ausmaß des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 - gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 idF des StruktAnpG 1996, BGBl. Nr. 201/1996, ausdrücklich vom Abzug als außergewöhnliche…
… 28 Abs. 5 EStG 1988 idF vor dem StrukAnpG 1996 steuerfrei gebildeten Beträge vor Ablauf der in § 116 Abs. 5 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 1998, BGBl. I Nr. 28/1999, normierten Frist nicht möglich ist (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 1…
…sondern nach § 125 BAO idF vor der Änderung durch das StruktAnpG 2006. Rz 5813: Eine rein vermögensverwaltend tätige Erwerbsgesellschaft vermittelte ihren Gesellschaftern keine Mitunternehmerstellung (siehe Rz 6015). Rz 5814: An einer Erwerbsgesellschaft war eine stille Beteiligung möglich. Bei einer echten stillen Beteiligung an einer Erwerbsgesellschaft…
…Absicht zur Erzielung einer Steuerdiskrepanz zum Zeitpunkt des Abschlusses der entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gegeben war. Es ist nicht erforderlich, dass die Erzielung einer Steuerdiskrepanz der wesentliche Grund für den Abschluss der Vereinbarung war. Rz 1309im: § 14 Abs. 5 zweiter Satz KStG 1988 schließt als Gegenausnahme…
…295: In § 6b Abs. 1 Z 5 KStG 1988 ist eine "Konzernausschlussklausel" vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass durch einzelne Investoren kein beherrschender Einfluss auf die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und ihre Investitionsstrategie ausgeübt werden kann. Dies entspricht zudem dem Sinn und Zweck des Risikokapitalbeihilfeinstruments, ein möglichst breites Anlegerpublikum…
…dass die "Unbedenklichkeitsvoraussetzung" des dritten Gedankenstriches in § 10 Abs. 3 KStG, (überwiegende - mittelbare - Beteiligung natürlicher Personen mit Steuerausländereigenschaft) erfüllt ist. Denn so wie eine Kapitalgesellschaft aus den körperschaftlich organisierten Gesellschaftern gebildet wird, wird eine Gebietskörperschaft aus den Bürgern des betreffenden Staates gebildet. Unter diesen Umständen…
…gefordert wird, sind auch Einbringungen in eine Enkelgesellschaft, Urenkelgesellschaft oder eine Großmuttergesellschaft usw. möglich. Rz 1066: Für die Anwendung des § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ist es nicht erforderlich, dass die Eigentums- bzw. Beteiligungsidentität unbedingt bei der übernehmenden Körperschaft selbst gegeben sein muss, sondern…
…da eine Gebäudeübertragung iSd §§ 28 Abs. 7 EStG 1988 28 Abs. 7 idF des AbgÄG 2012 EStG 1988 nicht vorliegt. Wird das im Wohnungseigentum stehende Gebäude weiterhin vermietet, sind die noch offenen Herstellungszehntel(fünfzehntel) den Wohnungseigentümern entsprechend dem Nutzflächenverhältnis der von ihnen vermieteten Wohnungen zuzuordnen…
…Ist der Hauptmietzins nach den Bestimmungen des Abs. 2 und 3 zu bemessen, so ist die Mietzinsvereinbarung insoweit unwirksam, als sie das darnach zulässige Höchstmaß überschreitet. (6) Ergibt sich durch die Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung ein höherer Hauptmietzins als nach Abs. 1 bis 5 zulässig ist…