…für die Stundungszinsen (Anfangsbestand) sei sehrwohl die Einkommensteuergutschrift 2001 abgezogen worden. Ebenso sei es zulässig, in die Ratenbewilligung bescheidmäßig festgesetzte Abgabenschuldigkeiten (Stundungszinsen) einzubeziehen, wenn der Zahlungstermin in der Laufzeit der Zahlungserleichterung gelegen sei. Der Anregung des Bw., den Stundungszinsenabfall von € 8,40 zu berücksichtigen…
…5 BAO unmaßgeblich, ob die Säumnis verschuldet war. Es wird allein auf objektive Kriterien (Säumnis von nicht mehr als fünf Tagen und zeitgerechte Entrichtung aller zusammengefasst verbuchten Abgabenschuldigkeiten innerhalb der letzten sechs Monate) abgestellt (UFS 10.11.2004, ZRV/0090-Z2L/04). Die seinerzeitige Stattgabe…
…Säumniszuschlag für die Körperschaftsteuer 2001 im Betrag von € 847,04 sowie für die Umsatzsteuer März 2003 in Höhe von € 89,53 festgesetzt und in der Begründung ausgeführt, dass die Festsetzung erforderlich gewesen sei, weil die angeführten Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der Frist bis 22…
…1 und 3 UStG zusammengefasst mit der Begründung ab, dass ein aufgrund einer berichtigten UVA festgesetzter Überschuss - insoweit er einen aus der ersten Voranmeldung sich ergebenden Überschuss übersteige - erst "mit dem Tag der Buchung" des Festsetzungsbescheides wirksam werde. Die Berufungswerberin beantragte mit Eingabe vom 23…
…Bescheid vom 12. Juni 1997 in Höhe von 1,029.852,00 S fest. Ferner wurde mit Bescheid vom selben Tag für Februar 1997 ein Überschuss von 910.841,00 S festgesetzt, woraus sich eine Nachforderung in Höhe von 4,795.585,00 S ergab…
…0084) bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung besteht, da die Säumniszuschlagsverpflichtung nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetzt. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung oder Aufhebung der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeit infolge der dagegen…
…Bw. in den letzten sechs Monaten vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet habe, dürfe er sich auf die in § 217 Abs. 5 BAO festgesetzte verlängerte Respirofrist von fünf Tagen berufen und somit die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge beantragen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. September…
…Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben, zusammengefasst verbucht werden (§ 213 BAO) erstrecken. Gemäß § 212 Abs. 2 BAO seien für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt € 750,00 übersteigen würden, a.) solange auf Grund eines Ansuchens um Zahlungserleichterungen, über…
…Höhe von € 4.782,02 festgesetzte Einkommensteuer ohne Nebengebühren." Dass bei der Berechnung von Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten, für welche gemäß einer nach § 212 Abs. 1 BAO erteilten Bewilligung von Zahlungserleichterungen ein Zahlungsaufschub eintrete, nicht nur die gemäß § 213 Abs. 1 BAO zusammengefasst verbuchten Lastschriften…
…2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat…
…2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung (§ 213) mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet hat…
…August 2010 wurde dieses Ansuchen abgewiesen. Zur Vermeidung von Einbringungsmaßnahmen wurde die Bw. ersucht, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten von 5.906,92 € unverzüglich und 274,40 € bis 4. Oktober 2010 zu entrichten. Begründend wurde angeführt, dass die genannte Abgabenschuld sich nicht mehr im Rückstand…
…der Gebarung auf dem Abgabenkonto dar, wobei in den Fällen der zusammengefassten Verbuchung der Gebarung nach § 214 Abs. 1 BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften zunächst grundsätzlich auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Strittig ist, ob die durch die Arbeitnehmerveranlagung 2010…
…Höhe der Abgabe sind der Berufungsvorentscheidung vom 29.10.2010 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe An den Berufungswerber (Bw.) erging am 27.11.2009 ein…
…22. Juli 2008 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 4. Juli 2008 wird teilweise stattgegeben und die im angefochtenen Haftungsbescheid erfassten Abgabenschuldigkeiten um Dienstgeberbeitrag 2002 in Höhe von € 6,03, Lohnsteuer 2003 in Höhe von € 23,00, Dienstgeberbeitrag…
…2 entsteht nicht, soweit die Säumnis nicht mehr als fünf Tage beträgt und der Abgabepflichtige innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten, hinsichtlich derer die Gebarung gemäß § 213 mit jener der nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenschuldigkeit zusammengefasst verbucht wird, zeitgerecht entrichtet…
… 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der F-GmbH im Ausmaß von € 6.043,25 in Anspruch. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw aus, dass der angefochtene Bescheid zur Gänze angefochten werde. Die Höhe der Umsatzsteuer 1997 werde außer Streit…
…Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Gemäß § 214 Abs. 1 erster Halbsatz BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften - soweit in Absatz 2 bis 8 leg. cit. nicht anderes bestimmt ist - auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu…
…1 BAO sieht vor, dass in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. An die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon abweichende zuletzt maßgebliche gesetzlich…
…Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen. Gemäß § 214 Abs. 2 BAO gilt in einer gemäß § 201 Abs. 4 zusammengefassten Festsetzung von Abgaben Abs. 1 mit der Maßgabe, dass als Fälligkeitstag der gesamten Abgabenforderung der Fälligkeitstag der jüngsten zusammengefasst festgesetzten Abgabenschuldigkeit anzusehen ist. Auf Grund…