… 67 Abs. 11 EStG 1988 hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels zukommen zu lassen. § 67 Abs. 7 EStG 1988…
…des Abs. 7 in § 67 Abs. 11 EStG 1988 hat der Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen. Nach…
…und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988 findet daher auf Grenzgänger keine Anwendung. Dies bedeutet, dass Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen für Diensterfindungen, die Grenzgängern gewährt werden, nach dem Tarif zu versteuern sind…
… 67 Abs. 11 EStG 1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988…
… 67 Abs. 11 EStG 1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen für Diensterfindungen im Rahmen eines zusätzlichen Sechstels kommen zu lassen; § 67 Abs. 7 EStG 1988…
…1998, aus denen das jeweilige Einkommen für den Progressionsvorbehalt hervorgeht. Nach § 67 Abs.7 EStG (im Rahmen der Verordnung(EWG) Nr.1612/68 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art. 7 Abs. 2) unterliegt die Diensterfinder-Vergütung der sechs prozentigen Besteuerung (zusätzliche Sechstel)…
…Firma bewältigen zu können, seien daher auch die Sonntagsstunden zwingend erforderlich. Die maximal mögliche steuerliche Begünstigung sei allerdings bereits mit den wochentags erbrachten Überstunden ausgeschöpft. Nichtanerkennung steuerbegünstigter Prämien für Verbesserungsvorschläge nach § 67 Abs. 7 EStG 1988: Nach den LStR, Rz 1093a, seien Prämien für Verbesserungsvorschläge…
… 67 Abs. 7 EStG 1988 einer begünstigten Besteuerung ("Auf Grund lohngestaltender Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen…
…als § 67 noch keinerlei Regelungen bezüglich der Pensionsabfindung enthalten hat. Ab 1.7.1987 trat an die Stelle des Belastungsprozentsatzes auf Basis des letzten laufenden Bezuges der Durchschnitt der drei letzten vollen Kalenderjahre. In § 67 Abs. 8 zweiter Teilstrich EStG 1988 wurde normiert, dass Zahlungen…
…insbesondere zusätzlich zum 13. und 14. Monatsbezug, stellt sie einen das Jahressechstel (= ein Sechstel der auf das Kalenderjahr umgerechneten, laufenden Bezüge) übersteigenden, sonstigen Bezug dar und ist daher gemäß § 67 Abs.2 EStG zum laufenden Lohnsteuertarif zu versteuern bzw. nach § 67 Abs.9 und…
…insbesondere zusätzlich zum 13. und 14. Monatsbezug, stellt sie einen das Jahressechstel (= ein Sechstel der auf das Kalenderjahr umgerechneten, laufenden Bezüge) übersteigenden, sonstigen Bezug dar und ist daher gemäß § 67 Abs.2 EStG zum laufenden Lohnsteuertarif zu versteuern bzw. nach § 67 Abs.9 und…
…sowie zusätzlich zum Pauschbetrag für Sonderausgaben von 60,00 € und Kirchenbeiträgen von 200,00 € Spenden von 100,00 € als Sonderausgaben berücksichtigte. Zur außergewöhnlichen Belastung führte das Finanzamt nach einer Wiedergabe von § 34 Abs. 1 und Abs. 7 EStG 1988 aus: "... Nach dem…
…insbesondere zusätzlich zum 13. und 14. Monatsbezug, stellt sie einen das Jahressechstel (= ein Sechstel der auf das Kalenderjahr umgerechneten, laufenden Bezüge) übersteigenden, sonstigen Bezug dar und ist daher gemäß § 67 Abs.2 EStG zum laufenden Lohnsteuertarif zu versteuern bzw. nach § 67 Abs.9 und…
…Auslegung des § 67 Abs. 12 EStG in der geltenden Fassung. Der Bw. erklärt, auf die genannte Sonderzahlung (individuelle Einmalprämie von 1.300,00 €, ausbezahlt im Juli 2007), entfielen keine (zusätzlichen) Sozialversicherungsbeiträge mehr, weil sein laufendes Entgelt die Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung überschreite, sodass sich diese…
…strittigen Bezüge im monatlich gem. § 67 Abs. 2 EStG 1988 errechneten Jahres-Sechstel Platz finden. Die rechtliche Basis für die pauschalen Ambulanzgebühren bildete der Regierungsbeschluss vom 27. Oktober 1998 in Verbindung mit dem Schreiben vom 21.10.1998 (Verfasser: H***). Darin wird unter anderem ausgeführt…
…FJ 7-8/2007, 255). Dennoch kommen auch im Inland nichtselbständig Tätige nach wie vor nicht lückenlos im steueroptimalen Umfang in den Genuss der Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 (zB erhalten die Angestellten in Werbeagenturen oder Fitnesscentern mangels eines Kollektivvertrages kein Weihnachts- und…
…eines Kalenderjahres 620 € übersteigen, 6%. ......" Sonstige Bezüge im Sinn des § 67 Abs. 1 EStG 1988 liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch ableiten kann, als auch durch die…
…Existenz gefährdend. Der Bw. ergänzte seine Vorbringen wiederholend durch mehrere zusätzliche schriftliche Eingaben in den Zeiträumen 4/2008, 7/2008 und 9/2008 bzgl. Verfahrensverletzung auf Grund der unkorrekten Weiterleitung der Berufung an den UFS, Verstoß gegen die Bundesverfassung nach Art 18 Abs. 1 BVG…
…Eine Entrichtung ist nicht erfolgt (Buchungsabfrage vom 19. Dezember 2005). In der nach den Angaben des S vom Steuerberater erstellten und am 7. Februar 2003 beim Finanzamt eingereichten Umsatzsteuerjahreserklärung waren zusätzlich zu den vom Steuerberater bzw. Betriebsprüfer aufgrund der ihnen von S zur Verfügung gestellten…
…FJ 7-8/2007, 255). Dennoch kommen auch im Inland nichtselbständig Tätige nach wie vor nicht lückenlos im steueroptimalen Umfang in den Genuss der Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 (zB erhalten die Angestellten in Werbeagenturen oder Fitnesscentern mangels eines Kollektivvertrages kein Weihnachts- und…