Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, in Sd, vom 13. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. Juli 2001 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 10…
…der in Rede stehenden Zusatzvereinbarung im Mietvertrag aus dem Jahr 1995 hatte sich die Bw. verpflichtet zukünftige Aufwendungen für notwendige Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten am Objekt in Wien,S-Gasse zu übernehmen. Im Gegenzug dafür sollte die vertraglich vereinbarte monatliche Miete für die an die Bw…
…Möglichkeit des § 32 Abs 2 WEG 2002 Gebrauch gemacht wird, kann kein Argument sein, zukünftige Aufwendungen für die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft für zehn Jahre in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Denn es ist offenbar nicht angemessen, in einem Fall, in dem von…
…Möglichkeit des § 32 Abs 2 WEG 2002 Gebrauch gemacht wird, kann kein Argument sein, zukünftige Aufwendungen für die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft für zehn Jahre in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Denn es ist offenbar nicht angemessen, in einem Fall, in dem von…
…unter anderem fest, dass in der Bilanz 1993 erstmals eine Rückstellung für mögliche Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter gebildet worden sei. Es handle sich um eine Rückstellung für zukünftige Aufwendungen, welche nach Ansicht des Prüfers entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht steuerlich anerkannt werden könne. Dieser Ansicht…
…berücksichtigen, die auf den derzeit ausgeübten Beruf abzielen, sondern auch auf eine zukünftige Tätigkeit gerichtete Aufwendungen bzw. Ausgaben ("vorweggenommene Werbungskosten"). Wie § 5 der oben genannten Verordnung bestimmt, sollen die Pauschbeträge die Werbungskosten aus dieser Tätigkeit abdecken; nicht aber Kosten im Zusammenhang mit einer allfälligen zukünftigen…
…Zeiträumen ist das Anfallen von Kosten für Reparatur und Sanierung eine jedenfalls nicht zu vernachlässigende Größe. Dies auch dann, wenn bis jetzt offensichtlich noch keine derartigen Aufwendungen getätigt wurden. Vor allem bei zukünftigem Mieterwechsel ist die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Arbeiten durchgeführt werden müssen, sehr realistisch…
…ausbleibende Mietzahlungen in einer Prognoserechnung zu berücksichtigen. Ein solche fehlt in der Prognoserechnung aber ebenso wie die Vorsorge für vom Vermieter zu tragende Reparaturen. Aufwendungen für zukünftige Reparaturen sind nämlich auch bei neu errichteten Wohnungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 31.5.2006, 2001/13/0171)…
…der "großen Vermietung" hat die zu Betätigungsbeginn realistisch zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Aufwendungen) zu umfassen. Dies gilt insbesondere für die Einschätzung der typischen Vermietungsrisiken, wie zB Höhe des Mietzinses, durchschnittliche Auslastung (Mietausfallsrisiko), zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und zukünftige Fremdkapitalzinsen (zB für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen)…
…äußerte das Finanzamt dahingehend, dass mit der Berufung vom 30. September 2003 eine Prognoserechnung eingebracht worden sei, in der ab dem Jahr 2009 Aufwendungen für zukünftige Instandhaltungen berücksichtigt seien. Die neu erstellte Prognose vom 1. März 2006 weise keine diesbezüglichen Vorsorgen auf, weshalb das Finanzamt…
…zur obigen Berufung legte der Bw. dar, dass es sich bei dem Betrag von € 19.500,00 um pauschalierte zukünftige und jahresbezogene Krankheitskosten der Ex-Gattin handle, welchen er als verschuldensunabhängigen Unterhalt wegen Krankheit der Exgattin zu bezahlen hatte. Normalen Unterhaltsanspruch habe die Exehegatin…
…dass die Aufwendungen für Avatarkurse vorweggenommene Betriebsausgaben für die zukünftige Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit darstellen, ist auszuführen, dass die Formulierung des § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 Ausbildungsmaßnahmen für eine Nebenbeschäftigung (für einen Zweitberuf) nicht als umfassende Umschulungsmaßnahmen vorsieht, weshalb die gegenständlichen Aufwendungen für…
…der Jahre 2000 - 2003 erläuterte das Finanzamt, Aufwendungen zur Bereinigung der Schäden auf Grund einer Hangrutschung seien weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen. Der Bw. beantragte die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzte, dass die durch die Hangrutschung entstandenen Schäden an seinem…
…Argumentation auf zukünftige Veranlagungszeiträume, die jedoch nicht Gegenstand der Berufung sein können. Zu 2. "Schirennen für Kunden" (1.193,60): § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 lautet: "Bei den einzelnen Einkünften dürfen nicht abgezogen werden: Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben…
…1 Z 2 lit. d EStG 1988 ausgegangen werden. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Wie bereits im Schreiben vom 13.5.2012 festgehalten, bilde die Hauptaufgabe des Bw. als Universitätsassistent die…
…wohl auch schon damals die Nützlichkeit der absolvierten Seminare für eine allfällige zukünftige selbständige Tätigkeit in Erwägung gezogen hatte, so vermochte dieser beschriebene, allenfalls nur vage bestehende innerliche Entschluss noch keine ernsthafte Absicht zur klaren Einnahmenerzielung im Zeitpunkt der Tätigung der Aufwendungen (2002) zu dokumentieren…
…wäre eine rückwirkende Berücksichtigung (§ 295a BAO) möglich..." Die Bw. brachte gegen die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 Berufung ein und begründete diese wie folgt: "Gemäß Rz 358 LStR sind Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder Umschulung…
…die Feststellung des Mittelpunktes meiner Lebensinteressen (Familienwohnsitzes) in Salzburg für den abgabenrelevanten Zeitraum 2001 und Folgejahre, gegen die Nicht-Berücksichtigung des von mir deklarierten Doppelwohnsitzes (Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung) und gegen die Nicht-Berücksichtigung der Familienheimfahrten. Der gegenständliche Einkommensteuerbescheid wurde mir erstmals am 30. 5…
…Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe A) Verfahren Abgabenbehörde erster Instanz Der Berufungswerber beantragte im Jahr 2001 die Anerkennung der nachstehend angeführten Aufwendungen als Werbungskosten: [Grafik] Die Abgabenbehörde erster Instanz forderte den Berufungswerber (5…
…Geschäftsaufbau im Osten zu verwenden. Im Jahr 2002 ergab sich dann eine Gelegenheit, mit einer Abschlagszahlung (wie dargestellt) unversteuertes Geld für zukünftige Provisionszahlungen im Osten einzubehalten. Da in den Folgejahren aber keine weitern Aktivitäten mit Ostfirmen begonnen wurden, wurde das für diesen Zweck erhaltene Geld…