Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, in Sd, vom 13. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 25. Juli 2001 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Anbringen vom 10…
…der in Rede stehenden Zusatzvereinbarung im Mietvertrag aus dem Jahr 1995 hatte sich die Bw. verpflichtet zukünftige Aufwendungen für notwendige Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten am Objekt in Wien,S-Gasse zu übernehmen. Im Gegenzug dafür sollte die vertraglich vereinbarte monatliche Miete für die an die Bw…
…30) und vom 25.09.2017 (OZ 16/20 und OZ 16/34) hielt die Abgabenbehörde der Beschwerdeführerin vor, dass es sich ihrer Ansicht nach "um zukünftige Aufwendungen, die erst in den Folgejahren anfallen und keinen konkreten Bezug zum Jahr der Rückstellungsbildung haben," handle. Mit…
…Z. 1 + 2 des Vertrages betreffen bereits getätigte und zukünftige Aufwendungen und Investitionen unterliegen somit der Vergleichsgebühr." Gegen die Höhe der Bemessungsgrundlage dieses Gebührenbescheides richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der Bf., die wie folgt begründet wurde: "In der Vorwegvereinbarung vom 26.8.2020 wurde…
…bzw. Rechnungsabgrenzungsposten sind. 1.1.7. Rückstellung bzw bereits bestehende Verbindlichkeit In der Beschwerde wird geltend gemacht, die strittigen Betriebsausgaben aus der Abschreibung der Wertpapiere seien als "zukünftige Aufwendungen im Jahr der Einnahmen zu berücksichtigen", da auch das Steuerrecht "Fälle kenne, bei denen Ausgaben, die…
…Möglichkeit des § 32 Abs 2 WEG 2002 Gebrauch gemacht wird, kann kein Argument sein, zukünftige Aufwendungen für die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft für zehn Jahre in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Denn es ist offenbar nicht angemessen, in einem Fall, in dem von…
…Möglichkeit des § 32 Abs 2 WEG 2002 Gebrauch gemacht wird, kann kein Argument sein, zukünftige Aufwendungen für die Erhaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft für zehn Jahre in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Denn es ist offenbar nicht angemessen, in einem Fall, in dem von…
…unter anderem fest, dass in der Bilanz 1993 erstmals eine Rückstellung für mögliche Ausgleichsansprüche der Handelsvertreter gebildet worden sei. Es handle sich um eine Rückstellung für zukünftige Aufwendungen, welche nach Ansicht des Prüfers entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht steuerlich anerkannt werden könne. Dieser Ansicht…
…bzw. Rechnungsabgrenzungsposten sind. 3.1.7. Rückstellung bzw bereits bestehende Verbindlichkeit In der Beschwerde wird geltend gemacht, die strittigen Betriebsausgaben aus der Abschreibung der Wertpapiere seien als "zukünftige Aufwendungen im Jahr der Einnahmen zu berücksichtigen", da auch das Steuerrecht "Fälle kenne, bei denen Ausgaben, die…
…solchen Fall daher Begünstigungen trotz eines grundsätzlichen Verfolgens begünstigter Zwecke nicht zu. Zu beachten ist jedoch, dass sowohl für den Aufbau einer Liquiditätsreserve für zukünftige Aufwendungen als auch für notwendige geplante Investitionen für die Verfolgung der begünstigten Zwecke einer Körperschaft, für die entsprechende Beschlüsse vorliegen…
…und das Unternehmen wirtschaftlich belastet. Entscheidend ist dabei nicht ein zivilrechtliches Schuldverhältnis, sondern eine wirtschaftlich konkrete Belastung, d.h. dass eine zukünftige Aufwendung zu leisten ist, die nicht künftigen Erträgen zugerechnet werden kann (vgl. Ehgartner in Kanduth-Kristen/Marschner/ Peyerl/Ebner/Ehgartner - Jakom EStG, § 6…
…Fassadensanierung sowie den Lifteinbau von in Summe € 10.800,00 von der Beschwerdeführerin bezahlt (dies laut Kaufvertrag unter der Voraussetzung „nach (unbeanstandeter) Fertigstellung/Inbetriebnahme sowie schriftlicher Aufforderung durch die verkaufenden Parteien“). Nur wenn die für zukünftige Aufwendungen zu leistenden Beträge nicht in einem unmittelbaren…
…nicht auf das HVertrR berufen kann. Die von B. Bf 2005 an Fa. Z. geleistete Zahlung ist It. OGH 4 Ob 255/97x eine Abgeltung für ersparte zukünftige Aufwendungen zur Erlangung eines Kundenstockes, welcher It. § 2 des HV-Vertrag vom HV 'übernommen' wird. Anders ausgedrückt…
…für (zukünftige) Zahlungen an ein (ehemaliges) Vorstandsmitglied der ***Bf*** in Höhe von EUR 2.280.000,- für ein Wettbewerbsverbot steuerlich geltend gemacht und nicht gem. § 20 Abs. 1 Z 7 EStG gekürzt." Gemäß § 12 Abs. 1 Z 8 KStG dürfen bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen…
…lasst. Die Ertragsfähigkeit ist durch den Steuerpflichtigen anhand einer realistischen Prognoserechnung aufzuzeigen. Die Prognoserechnung hat neben den laufenden Ausgaben, auch zukünftige zu erwartende Aufwendungen (Reparaturen, Instandsetzungen) sowie auch ein Mietausfallwagnis zu beinhalten. Da letztgenannte Aufwendungen in der Prognoserechnung keinen Niederschlag finden, erfolgte die Veranlagung gem…
…berücksichtigen, die auf den derzeit ausgeübten Beruf abzielen, sondern auch auf eine zukünftige Tätigkeit gerichtete Aufwendungen bzw. Ausgaben ("vorweggenommene Werbungskosten"). Wie § 5 der oben genannten Verordnung bestimmt, sollen die Pauschbeträge die Werbungskosten aus dieser Tätigkeit abdecken; nicht aber Kosten im Zusammenhang mit einer allfälligen zukünftigen…
…Zeiträumen ist das Anfallen von Kosten für Reparatur und Sanierung eine jedenfalls nicht zu vernachlässigende Größe. Dies auch dann, wenn bis jetzt offensichtlich noch keine derartigen Aufwendungen getätigt wurden. Vor allem bei zukünftigem Mieterwechsel ist die Wahrscheinlichkeit, dass derartige Arbeiten durchgeführt werden müssen, sehr realistisch…
…ausbleibende Mietzahlungen in einer Prognoserechnung zu berücksichtigen. Ein solche fehlt in der Prognoserechnung aber ebenso wie die Vorsorge für vom Vermieter zu tragende Reparaturen. Aufwendungen für zukünftige Reparaturen sind nämlich auch bei neu errichteten Wohnungen zu berücksichtigen (vgl. VwGH 31.5.2006, 2001/13/0171)…
…der "großen Vermietung" hat die zu Betätigungsbeginn realistisch zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Aufwendungen) zu umfassen. Dies gilt insbesondere für die Einschätzung der typischen Vermietungsrisiken, wie zB Höhe des Mietzinses, durchschnittliche Auslastung (Mietausfallsrisiko), zukünftige Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen und zukünftige Fremdkapitalzinsen (zB für Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen)…
…äußerte das Finanzamt dahingehend, dass mit der Berufung vom 30. September 2003 eine Prognoserechnung eingebracht worden sei, in der ab dem Jahr 2009 Aufwendungen für zukünftige Instandhaltungen berücksichtigt seien. Die neu erstellte Prognose vom 1. März 2006 weise keine diesbezüglichen Vorsorgen auf, weshalb das Finanzamt…