…Davon ist im vorliegenden Fall jedoch nicht auszugehen gewesen. Der Mängelbehebungsauftrag ist daher zu Unrecht ergangen, weshalb auch der seitens des Finanzamtes in weiterer Folge erlassene Zurücknahmebescheid nicht hätte ergehen dürfen und daher in Folge Rechtswidrigkeit aufzuheben war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…ausgeht, dass der Abzug der Investitionen aus 1998 und 1999 bisher zu Unrecht nicht berücksichtigt worden war und daher im Jahr 2000 nachzuholen sei. Hinsichtlich der Einkommensteuer für das Jahr 2000 stimmt der UFS der Einschätzung der Erstbehörde zu und erachtet den Mängelbehebungsauftrag vom 25…
…des Bw. im Hinblick auf § 250 BAO hinreichend konkretisiert. Die aufgrund der nicht fristgerechten Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages zu unrecht ergangenen Bescheide betreffend die Feststellung der Berufungszurücknahme hinsichtlich der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 1998 bis 2001 vom 13. Juli 2004 (VwGH 12.1.1993, 92/14…
…November 2001 betreffend Zurückweisung einer Berufung gegen den Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Fristverlängerung zur Erledigung des gemäß § 275 BAO ergangenen Mängelbehebungsauftrages vom 20. August 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) war…
…91/15/0135). Der Unabhängige Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz ist folglich gesetzlich dazu verpflichtet, vor Erlassung einer Berufungsentscheidung, die Rechtmäßigkeit des bereits ergangenen Mängelbehebungsauftrages zu prüfen. Gemäß § 250 Abs. 1 BAO muss eine Berufung enthalten: a) die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sie sich…
…Senat. Die auf Grund eines Mängelbehebungsauftrages am 21. August 2003 beim Finanzamt eingegangene Berufungsbegründung enthält hinsichtlich der bekämpften Anspruchszinsen keine Ausführungen. Insgesamt ist dem Vorbringen jedoch zu entnehmen, dass der Berufungswerber die Festsetzung der Anspruchszinsen wegen des seiner Auffassung nach zu Unrecht ergangenen Einkommensteuerbescheides bekämpft. …
…gleichzeitig aber auch zur Post gegeben worden sei. Damit sei der Vorlageantrag formal richtig erstattet worden und die Zurückweisung aus Formgründen zu Unrecht erfolgt. In einem weiteren Schriftsatz gleichen Datums stellte der Rechtsanwalt ebenfalls unter Berufung auf die Vollmacht gemäß § 8 RAO einen "Antrag auf…
…August 2009 erlassene Mängelbehebungsauftrag ist daher zu Recht ergangen. In dem verfahrensgegenständlichen Rechtsmittel gegen den darauf folgenden Zurücknahmebescheid vom 13. Oktober 2009 wird auch gar nicht behauptet, dass der diesbezügliche Mängelbehebungsauftrag zu Unrecht erlassen worden sei. Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht…
…Berufung zu beheben, nicht entsprochen habe. Gegen diese Bescheide wurde mit Schriftsatz vom 14. Juli 2003 fristgerecht berufen. Bereits in der Berufung vom 25. November sei dargelegt worden, dass Unternehmereigenschaft gegeben sei. Es liege daher kein Fall des § 250 BAO vor, sodass ein Mängelbehebungsauftrag in…
…nach § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO behaftet, sodass der Mängelbehebungsauftrag vom 29. Jänner 2007 diesbezüglich zu Unrecht erging. Die streitgegenständlichen Berufungen gegen die Wiederaufnahmebescheide hinsichtlich Umsatz- und Körperschaftsteuer 2000 bis 2004 vom 15. Jänner 2007, eingegangen beim Finanzamt am 18. Jänner 2007…
…3 Monatsfrist. Daher war Ihr Wiederaufnahmsantrag abzuweisen." Der Bw. erhob Berufung (datiert mit 4.5.2005) da die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages seiner Auffassung nach zu Unrecht erfolgte. "Für die Behörde sollte ausschließlich als Feststellungsgrundlage Ihrer Erhebungen der wahre wirtschaftliche Gehalt von abgabenrelevanten Tatsachen sein. Tatsache…
…hinsichtlich der Jahre 2000 und 2001 zu Unrecht erfolgt sein soll, enthält die Beantwortung des Mängelbehebungsauftrages nicht. Da somit dem Auftrag vom 19.10.2009 nicht entsprochen wurde, gilt die Berufung als zurückgenommen und war gemäß § 256 BAO als gegenstandslos zu erklären. Ergänzend sei festgehalten…
…1). Sollten solche Zweifel bestehen bleiben, wäre durch nochmalige Kontaktaufnahme mit der Partei (zusätzliche Niederschrift, Mängelbehebungsauftrag) die Unklarheit zu beseitigen. Im Sinne dieser Ausführungen lag beim Schriftsatz vom 24.6.2003 die Betrachtungsmöglichkeit vor, dass es sich um einen "gemischten Antrag" nach Art. 243 und…
…Finanzamt. In der dagegen gerichteten Berufung vom 11. Jänner 2005 brachte die Bw. vor, dass die Rechtsansicht des Finanzamtes unrichtig und der Zurücknahmebescheid daher zu Unrecht erlassen worden sei. Bereits die Berufung vom 28. Februar 2002 weise eine konkrete Berufungsbegründung auf, nämlich die Feststellung bzw…
…Sachverhaltes sei iSd Verwaltungsökonomie nicht zweckmäßig. Zudem ließen die in den nunmehr vorgelegten Steuererklärungen gemachten Angaben Zweifel an deren materieller Richtigkeit - in der gleichzeitig eingebrachten Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 sei zu Unrecht ein Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht worden - offen. Das Finanzamt nehme daher im Hinblick…
…eines Antrages zu Unrecht erlassen, so hat die Berufungsbehörde diesen verfahrensrechtlichen Bescheid ersatzlos aufzuheben (Ritz, BAO³, § 289 Tz. 34 mit Hinweis auf Stoll, JBl. 1982, 12). Nach Stoll, Kommentar zur BAO, S 2796, ist Sache der Gegenstand des Verfahrens der Vorinstanz, soweit der ergangene Bescheid…
…geltend zu machen. Anders als im Falle eines aufgrund einer Schätzung ergangenen Bescheides, liegt es in solch einem Fall einzig in der Hand des Pflichtigen, ob er das Verzeichnis gemeinsam mit den Erklärungen abgibt oder nicht. Infolgedessen hat das Finanzamt die Investitionszuwachsprämie gegenständlich zu Unrecht…
…Büro in Wien aus bewirkt, sodass sie im Jahr 2010 über keine festen Geschäftseinrichtung im Inland verfügte. Der Angefochtene Bescheid ist zu unrecht von einer schädlichen Betriebsstätte in Österreich ausgegangen und hat die die zu erstattenden Vorsteuern mit Null festgesetzt, was inhaltlich einer Abweisung entspricht…
…beheben und 2.) sämtliche ergangenen rechtskräftigen Zollbescheide aufheben bzw. von der Vorschreibung von Zöllen im Sinne des § 236 BAO i.V.m. Artikel 239 ZK absehen bzw. die Vorschreibung von Zöllen nachzusehen und die zu Unrecht bezahlten Zölle im Ausmaß von zumindest € 138.629…
…September 2008 übermittelt habe, wonach sich keine Feststellungen ergeben hätten, die zu einer Änderung der ergangenen Bescheide für die Jahre 2004 bis 2006 führten; die Abhaltung einer Schlussbesprechung sei daher gemäß § 149 Abs 2 BAO entbehrlich gewesen. Es werde der "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…