…die Ein- bzw. Durchfuhr von Waren im Wert von knapp € 80.000,00 zollrechtliche Wirkungen in allen Ländern der Welt auslöst. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 164 FinStrG ein weiteres ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…und bei der Überführung der Ware in den zollrechtlich freien Verkehr nicht erkannt werden-" Diese Behauptung ist keinesfalls ausreichend begründet. Es ist auch keinesfalls evident, daß der Zollbehörde nicht alle relevanten Unterlagen, die zur Bestimmung des Zollwertes und Abfertigungsverfahrens dem Unternehmen im Zeitpunkt der Antragstellung…
…In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2000 finden sich neben Ausführungen zu einzelnen Exporten auch solche zum Prüfungsablauf und zur Aufnahme der Niederschrift. Die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll hat am 25. Oktober 2000 den Prüfbericht für die Behörde erstellt. Darin finden sich vor allem Repliken…
…In der Stellungnahme vom 12. Oktober 2000 finden sich neben Ausführungen zu einzelnen Exporten auch solche zum Prüfungsablauf und zur Aufnahme der Niederschrift. Die Außen- und Betriebsprüfung/Zoll hat am 25. Oktober 2000 den Prüfbericht für die Behörde erstellt. Darin finden sich vor allem Repliken…
…Weiters auf § 4 der Verordnung, die auch für Pritschenwagen gilt. Zwar liegen Indizien für einen LKW vor, es überwiegen aber die Indizien für einen PKW. Nämlich zwei Sitzreihen, die umlegbare Rückbank, die herausnehmbare Heckscheibe und die geringe Nutzlast. In Summe ist bei Gewichtung aller Indizien…
…Gesagten zolltariflich (auch in Österreich) nicht als LKW einzustufen, da zollrechtliche Tarifierungen grundsätzlich europaweit verbindlich sind. Die obgenannten Einstufungen wurden von der renommierten zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt Berlin vorgenommen. Diese Einstufung gilt auch für Österreich, da grundsätzlich von den EU-Ländern jene Einstufung übernommen wird…
…Artikels 317 der Zollkodex Durchführungsverordnung, z.B. Vorlage einer Rechnung für diese Waren nicht erbracht werden. Diese Waren gelten somit im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen als eingangsabgabenpflichtige Waren, welche aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ländern oder Gebieten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft…
…die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist; c) die Regelzollsätze und die anderen Abgaben, die für die in der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren gelten…
…00 zollrechtliche Wirkungen in allen Ländern der Welt auslöst. M.B. hat am 19. März 2003 vor Organen des Hauptzollamtes Graz als Finanzstrafbehörde I. Instanz u.a. ausgeführt, vom Bf. keinen Auftrag, den Schmuck bei der Einreise zu deklarieren, gehabt zu haben. Es darf in…
…von in der Baubewilligung erteilten Auflagen, hatte die Gemeinde M. allerdings die behördliche Benützungsbewilligung verweigert und mit Bescheid vom 14. Februar 2003 die weitere Benützung des Wohnhauses mit sofortiger Wirkung untersagt. Ein gegen diesen Bescheid eingebrachtes Rechtsmittel wurde im Juli 2003 abschlägig entschieden. In der…
…den weiteren Ermittlungen wird einerseits abhängen, in welchem der beiden Länder Schweiz und Deutschland der Bf anlässlich seiner Einreise nach Österreich am 28. Juni 2008 bzw. noch über den 28. Juni 2008 hinausgehend seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt hat. Es ist ferner nicht denkunmöglich, dass der…
…Touristen aus Nicht-EU-Ländern teilzunehmen und beauftragt die Bw. zur Rückerstattung der vom Touristen bezahlten Umsatzsteuer in seinem Namen und auf seine Rechnung. 2. Die Leistung der Bw. wird gegenüber dem Händler unentgeltlich erbracht. 3. Die Bw. wird dem Händler alle "Tax Free Shopping…
…die ganz oder teilweise auf der Kombinierten Nomenklatur - gegebenenfalls auch mit weiteren Unterteilungen - beruht und die durch besondere Gemeinschaftsvorschriften zur Durchführung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt worden ist; c) die Regelzollsätze und die anderen Abgaben, die für die in der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren gelten…
…hat in der Folge weitere Urkunden, namentlich Ursprungsbestätigungen für die rot unterlegten Lieferanten, nachgereicht. Hinsichtlich der danach noch offen verbliebenen rot unterlegten Lieferanten hat die Bf. beantragt, diese als Zeugen zu befragen. Eine Verprobung aller vorgelegten Ursprungsnachweise hat - ausgehend vom Stand der Listen X und…
…einer bestimmten Ware in eine Tarifstelle des gemeinsamen Zolltarifs ist ein normativer Rechtsakt, dessen Bestimmungen in jeder Hinsicht allgemeine Geltung haben, da sie sich auf alle Waren der beschriebenen Art beziehen, unabhängig von deren Herkunft und sonstigen individuellen Eigenschaften, und ihre Wirkungen im Interesse einer…
…und bei der Überführung der Ware in den zollrechtlichen freien Verkehr nicht erkannt werden". Diese Behauptung ist keinesfalls ausreichend begründet. Es ist auch keinesfalls evident, daß der Zollbehörde nicht alle relevanten Unterlagen, die zur Bestimmung des Zollwertes und Abfertigungsverfahrens dem Unternehmen im Zeitpunkt der Antragstellung…
…die aus in einem Nichterhebungsverfahren befindlichen Waren gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht als Gemeinschaftswaren; - aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführte Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind; - Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entweder ausschließlich unter…
…die aus in einem Nichterhebungsverfahren befindlichen Waren gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht als Gemeinschaftswaren; - aus nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführte Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind; - Waren, die im Zollgebiet der Gemeinschaft entweder ausschließlich unter…
…eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind." Artikel 8 der Erstattungs-VO gehört zu Kapitel 1 …
…eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder teilweise rückvergütet worden sind." Artikel 8 der Erstattungs-VO gehört zu Kapitel 1 …