…eine Saldierung des Verrechnungskonto stattgefunden. Nach diesem Zeitpunkt hätte innerhalb von drei Jahren Klage bei Gericht gegen FP eingebracht werden müssen, was unterlassen worden sei. Danach sei zivilrechtlich Verjährung eingetreten. Handelsrechtlich sei davon auszugehen, dass MP der Meinung gewesen war, dass die Forderung einbringlich sei…
…sei, eine unbestritten verjährte Verbindlichkeit des Beschwerdeführers einer bezahlten oder erlassenen Schuld gleichzusetzen. Dies sei nicht nur zivilrechtlich, sondern auch - jedenfalls dann- wenn keine Feststellungen darüber getroffen werden, ob der Steuerpflichtige sich entschlossen hat, von der Verjährungseinrede Gebrauch zu machen oder nicht - abgabenrechtlich verfehlt. (vgl…
…nicht, wenn nach Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen die Auflösung des Rechtsgeschäftes einvernehmlich vereinbart wird. Die Geltendmachung des Rücktritts vom Vertrag infolge Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen ist zeitlich nicht begrenzt bzw. nur indirekt durch die zivilrechtliche Verjährung des Rücktrittsrechts begrenzt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer 1987…
…nicht, wenn nach Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen die Auflösung des Rechtsgeschäftes einvernehmlich vereinbart wird. Die Geltendmachung des Rücktritts vom Vertrag infolge Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen ist zeitlich nicht begrenzt bzw. nur indirekt durch die zivilrechtliche Verjährung des Rücktrittsrechts begrenzt (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II Grunderwerbsteuer 1987…
…wenn lediglich die Fälligkeit, die (zivilrechtliche) Verjährung oder eine Aufrechnungsmöglichkeit ungewiss ist (anders ist dies in Fällen der Ungewissheit über den Eintritt von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen, bei denen der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann). Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen…
…Rückstellung, sondern um eine gewisse Verbindlichkeit, wenn lediglich die Fälligkeit, die (zivilrechtliche) Verjährung oder eine Aufrechnungsmöglichkeit ungewiss ist (anders ist dies in Fällen der Ungewissheit über den Eintritt von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen, bei denen der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann).
…wenn lediglich die Fälligkeit, die (zivilrechtliche) Verjährung oder eine Aufrechnungsmöglichkeit ungewiss ist (anders ist dies in Fällen der Ungewissheit über den Eintritt von aufschiebenden oder auflösenden Bedingungen, bei denen der Gläubiger den Eintritt der Bedingung nicht einseitig herbeiführen kann). Anmerkung: Bei Vorliegen von Bedingungen stellen…
…die Leistung kann von den verbleibenden Zahlungsfähigen verlangt werden, gleichgültig wie die zivilrechtliche Leistungsverteilung lautet. Dass im vorliegenden Fall (zumindest eine zeitnahe) Einbringlichkeit der Gebühr beim Mieter unmöglich ist, wird sowohl durch den Inhalt des Exekutionsaktes xxExxx/00 des Bezirksgerichtes X als auch des Exekutionsaktes…
…Getränken für die Jahre 1989 bis 1992. Für die Jahre 1987 und 1988 sah das Finanzamt betreffend diese Abgaben von einer Bescheiderlassung wegen Eintritts der absoluten Verjährung ab. Hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte ergingen hingegen für sämtliche ursprünglichen berufungsgegenständlichen Jahre 1987 bis 1993 wiederum Bescheide…
…Getränken für die Jahre 1989 bis 1992. Für die Jahre 1987 und 1988 sah das Finanzamt betreffend diese Abgaben von einer Bescheiderlassung wegen Eintritts der absoluten Verjährung ab. Hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte ergingen hingegen für sämtliche ursprünglichen berufungsgegenständlichen Jahre 1987 bis 1993 wiederum Bescheide…
…Getränken für die Jahre 1989 bis 1992. Für die Jahre 1987 und 1988 sah das Finanzamt betreffend diese Abgaben von einer Bescheiderlassung wegen Eintritts der absoluten Verjährung ab. Hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte ergingen hingegen für sämtliche ursprünglichen berufungsgegenständlichen Jahre 1987 bis 1993 wiederum Bescheide…
…Klagseinschränkung auf Grund der Rechnungsberichtigungen Grundlage für die Ruhensvereinbarung war. Diese zivilrechtliche Vereinbarung konnte durch die behauptete (jedoch nicht verifizierbare) Rücksendung der Rechnungen nicht einseitig außer Kraft gesetzt werden. Im Verfahren wurde auch nicht dargetan, weshalb die berichtigten Rechnungen nicht akzeptiert wurden obwohl die Klageeinschränkung…
…auf dem Umstand hingewiesen, dass der Leasingnehmer nur mehr mit der Bank hinsichtlich des Leasingvertrags (Verkauf etc.) verhandeln darf. Sie selber bringt zum Ausdruck, dass das (zivilrechtliche) Eigentum bei der Bank liegt! Zu dem Umstand, dass die Bank selbständig die Preisverhandlungen führt, wird als Zeuge…
…Bericht über eine nachfolgende Außenprüfung vom 9. Juni 2005 (Dauerbelege Seite 1ff) traf die Prüferin folgende berufungsgegenständliche Feststellungen: Tz 3: F-Straße 9: Mieterinvestitionen: Zivilrechtliche Eigentümer dieser Liegenschaft seien die Eheleute Herr RJ und Frau EJ [= Bw.]. Die auf der Liegenschaft befindliche Garage und…
…4.155,00 sowie Einkommensteuer 2000 in der Höhe von € 2.429,00 zu bewirken versucht zu haben, wird nach §§ 136, 157 FinStrG wegen Eintritts der absoluten Verjährung nach § 31 Abs. 5 FinStrG eingestellt. 2) Hinsichtlich des unverändert verbleibenden Schuldspruches nach § 33 Abs. 1…
…die wirtschaftliche Verfügungsmacht allein reiche nicht aus. Da im gegenständlichen Fall X. seinen Geschäftsanteil zivilrechtlich nicht übertragen habe, sondern der X.Privatstiftung lediglich die Treugeberstellung hinsichtlich dieses Geschäftsanteiles eingeräumt habe, erfolge die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer zu Unrecht. Die abweisende Berufungsvorentscheidung wurde wie folgt begründet: "Aus…
…sei der Differenzbetrag zurückzuerstatten. Die gewinnabhängige Geschäftsführervergütung berechne sich wie folgt: Geschäftsführerentnahmen = Umsatz abzüglich Einzel- und anteilige Gemeinkosten abzüglich thesaurierter Gewinn. Außerdem sei für das Jahr 1997 bereits Verjährung eingetreten, da die Prüfung erst im Jahr 2003 begonnen habe. Die Berufung wurde ohne Erlassung…
…dass für die NoVA als Verbrauchsteuer nach § 207 Abs. 2 BAO eine dreijährige Verjährungsfrist gelte und diese im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung bereits abgelaufen gewesen wäre. Ergänzend wurde noch darauf hingewiesen, dass aus der angesetzten Bemesungsgrundlage die Umsatzsteuer und die NoVA herauszurechnen seien. Über die Berufung…
…November 1997 ergangen, sodass die Festsetzungsverjährung frühestens am 31. Dezember 2002 eingetreten wäre. Unstrittig ist, dass Sie der zivilrechtliche Eigentümer der an Frau P. vermieteten Wohnung in der W sind. Was die Einräumung des Fruchtgenussrechtes an dieser Eigentumswohnung zu Gunsten Ihrer Gattin betrifft, ist zu…
…Firma G habe auch dem Generalunternehmer die gesamten Kosten zu bezahlen gehabt. Und diese "gesamten Kosten" seien von der Firma A im Rahmen der vereinbarten "Mietvorauszahlung" an die Firma G bezahlt worden. Zivilrechtlich sei somit die Investition von der Firma G in Auftrag gegeben worden…