…Vorsteuerabzug sei dann möglich, wenn der Unternehmer nachweisen könne, dass er eine Vereinbarung getroffen habe, aus der mit ziemlicher Sicherheit hervorgehe, dass er den Umsatz steuerpflichtig behandeln und dem Mieter Umsatzsteuer in Rechnung stellen werde. Nachdem derartige Vereinbarungen nicht vorgelegt werden konnten, wurde der Vorsteuerabzug…
…Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die künftige Vermietung mit ziemlicher Sicherheit feststeht (vgl. zB VwGH 23.6.1992, 92/14/0037; VwGH 27.3…
…zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen wären etwa Werbemaßnahmen wie z.B. die Bewerbung von Geschäftslokalen, die mit ziemlicher Sicherheit nur für vorsteuerabzugsberechtigte Mieter geeignet sind oder die Form der Finanzierung. In der Anlage zum Vorlageantrag übermittelt der Bw. beispielhaft mehrere Anbote der Hausverwaltung, welche für den…
…zum Tragen kommen, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder auf Grund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht (in diesem Sinne - neben dem vorzitierten Erkenntnis - etwa auch VwGH vom 18. März 1997, 96/14/0045…
…sondern dass die Absicht der Vermietung eines Gebäudes in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen "mit ziemlicher Sicherheit" feststehen muss. Für den Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1994 erfordert die Abziehbarkeit von Vorsteuern im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietungstätigkeit noch…
…Berücksichtigung von Vorsteuern: Bloße Absichtserklärungen oder die ins Auge gefasste Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften genügt nicht. Es müssen über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit ziemlicher Sicherheit feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet wird (VwGH 25.11.1986, 86/14/0045). 3…
…Vorsteuern kommen vor einer Einnahmenerzielung nur zum Tragen, wenn entweder die Absicht der künftigen Vermietung in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden hat oder aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen die künftige Vermietung mit ziemlicher Sicherheit feststeht (vgl. VwGH 23.6.1992, 92/14/0037…
…Errichtung von Wohnraum, der der privaten Nutzung ebenso dienen kann wie der Vermietung, muss nach der Rechtsprechung die Absicht künftiger Vermietung entweder in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden haben oder aufgrund sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände mit ziemlicher Sicherheit feststehen (Ruppe, UStG 19942, § 2…
…Juli 1994, 92/13/0175). Die Absicht der Vermietung eines Gebäudes muss in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen, über die Erklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Dabei genügt es nicht, wenn die Vermietung eines Gebäudes als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten bloß…
…künftige unternehmerische Tätigkeit aus noch der Umstand, dass er die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften ins Auge fasst. Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (vgl. VwGH 18. März 1997…
…ihren Niederschlag gefunden hat oder - wenn sie aufgrund der sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umstände, mit ziemlicher Sicherheit feststehen würde. Da für den Prüfungszeitraum keine derartigen Unterlagen vorgelegt worden seien, stehe der Vorsteuerabzug nicht zu. In ihrer Gegenäußerung vom 30. September 2002 brachte die Bw…
…an Vorsteuern zur Rückerstattung beim Finanzamt beantragt worden. Die Privatnutzung sei grundsätzlich nicht vorgesehen gewesen. Gemäß Umsatzsteuerrichtlinien RZ 1994 dürften Vorsteuern nur dann in Abzug gebracht werden, wenn mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass das Gebäude steuerpflichtig vermietet werde. Eine bloße Absichtserklärung reiche hiefür nicht aus…
…Finanzamt aus, dass Vorsteuern und Werbungskosten bevor der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen erzielt habe, nur dann steuerliche Berücksichtigung finden könnten, wenn mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass eine Vermietung erfolgen werde (VwGH vom 23.6.1992, 92/14/0037, VwGH vom 27.3.1996, 93…
…Errichtung von Wohnraum ein Vorsteuerabzug vor Erzielung von Einnahmen nur dann gewährt werden könne, wenn die Vermietungsabsicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden würde oder diese aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehe (vgl. VwGH 29.7.1997, 93/14/0132)…
…Vorsteuern aus der Errichtung von Gebäuden, die steuerpflichtig vermietet werden sollen, könnten bereits vor der Erzielung von Einnahmen berücksichtigt werden, wenn die Absicht der künftigen Vermietung mit ziemlicher Sicherheit feststehe. Nun stehe zwar fest, dass es geplant gewesen sei, das Hotel nach der Fertigstellung an…
…noch der Umstand, dass er die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften ins Auge fasst. Es müssen vielmehr über die Absichtserklärung hinausgehende Umstände vorliegen, aufgrund derer mit "ziemlicher Sicherheit" feststeht, dass eine unternehmerische Tätigkeit entfaltet werden wird (nochmals VwGH 18.03.1997, 96/14/0045; unter…
…zustehe, dass entweder eine entsprechende Vereinbarung mit einem Mieter vorliege oder durch Umstände, die über eine bloße Absichtserklärung hinausgehen, mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass eine solche Vereinbarung abgeschlossen werde. Diese Kriterien seien auch bei der Beurteilung eines Vorliegens von grundsätzlicher Vermietungsabsicht heranzuziehen. Wenn unklar sei…
…Errichtung von Wohnraum müsse, damit der Vorsteuerabzug vor Erzielung von Einnahmen gewährt werden könne, die Vermietungsabsicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag finden oder aus sonstigen - über die Absichtserklärung hinausgehenden - Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehen. Diese Voraussetzungen würden beim Bw nicht vorliegen. Es sei bis zur…
…Tätigkeit, als die Absicht der künftigen Vermietung nicht in bindenden Vereinbarungen ihren Niederschlag gefunden habe und auch nicht aus sonstigen, über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass eine anteilige Vermietung erfolgen werde. Vorsteuern und Werbungskosten könnten nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl…
…dies nur dann möglich sei, wenn der Unternehmer im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistung nachweisen könne, dass er mit dem Mieter der Liegenschaft eine Vereinbarung dahin gehend getroffen habe (oder aus den über eine Absichtserklärung hinausgehenden Umständen mit ziemlicher Sicherheit feststehe, dass er eine solche…