Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 27. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 10. August 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. Februar 2008 betreffend Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 6. September 2007 gegen den Bescheid vom 30. Juli 1996 über Einkommensteuer 1995 im…
…enthalten waren. Im übrigen ist diese Berechnung des Modellanlegers aus der Sicht eines Gesellschafters im Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung (also des Jahres 2000) zu prüfen (s Prechtl "Verlustausgleichsbeschränkungen, S 170, "Zeitlicher Anwendungsbereich": Die Einschätzung, ob eine Beteiligung des § 2 Abs 2a EStG vorliegt, ist…
…welcher schon vor BGBl I 106/1999 dessen Abs. 2 gewesen war, wurde wiederum zum Abs. 2. Zum Anwendungsbereich in zeitlicher Hinsicht bestimmt der mit BGBl I 57/2004 eingefügte § 26c Z 1 KStG 1988, dass § 11 KStG 1988 idF BGBl I 57/2004 erstmals…
…Vermögensteuer ab dem 1. Januar 1994) beim VfGH angefochten, noch vom Höchstgericht aufgehoben. Sie ist daher für in ihren zeitlichen Wirkungsbereich fallende Veranlagungsfälle weiterhin anzuwenden. Auch der Unabhängige Finanzsenat ist an die bestehende Gesetzeslage gebunden. Die Berufung war daher in diesem Punkt abzuweisen. 2. Hälftesteuersatz…
…er auch wirtschaftlich sinnvoll sein soll und muss, nur jener sein, dass die ein Austauschverfahren begleitenden An- und Verkäufe im zeitlichen Nahbereich des Austauschverfahrens abgewickelt werden müssen. Diese An- und Verkäufe können und dürfen durchaus einige Wochen andauern. Wäre der strittigen Vorschrift jener vom Hauptzollamt…
…Partner. § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 sei keineswegs so zu verstehen, dass ein Wohnsitz in Österreich für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten bestehen müsse; dieses zeitliche Erfordernis beziehe sich nur auf das "Verheiratetsein". Die Tatsache, dass der Bw. mit 1. Juni…
…Jänner 2003) keinen Anwendungsbereich mehr (vgl. VwGH vom 21. September 2009, 2007/15/0019). Für den unabhängigen Finanzsenat ist somit erwiesen, dass zwischen dem Abbruch der Berufsausbildung sowohl ein zeitlicher als auch ein kausaler Zusammenhang mit der vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen festgestellten dauernden…
…und andere Zahlungsforderungen aus dem Geschäftsbetrieb zum oder vor dem Stichzeitpunkt" definiert, wobei Stichzeitpunkt Null Uhr am 1. Jänner 2011 bedeuten soll. In zeitlicher Hinsicht kann es also - mittels Information der jeweiligen Schuldner, die keinesfalls am 1. Jänner 2011 als Feiertag vor dem Stichzeitpunkt (vgl…
…der Nichtentrichtung einer Abgabe zum Fälligkeitstag abhänge. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Durch den am 18.Dezember 2008 eingelangten Vorlageantrag gilt diese Berufung wiederum als unerledigt. Im Vorlageantragsschriftsatz verzichtet die Berufungswerberin auf ein…
…Abgabe spätestes am Fälligkeitstag entrichtet wurde, beurteilt sich aus sachlicher Hinsicht (verrechnungstechnischer) Hinsicht nach den §§ 213 und 214 BAO, in zeitlicher Hinsicht danach, ob die im § 210 leg.cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs 1 BAO…
…Abgabe spätestes am Fälligkeitstag entrichtet wurde, beurteilt sich aus sachlicher Hinsicht (verrechnungstechnischer) Hinsicht nach den §§ 213 und 214 BAO, in zeitlicher Hinsicht danach, ob die im § 210 leg.cit. oder in anderen Abgabengesetzen vorgesehenen Fälligkeiten eingehalten wurden. Die grundsätzliche Regelung des § 217 Abs 1 BAO…
…mit der Begründung fest, dass die Leistung der Gesellschaftsteuer unterliege, da ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Zuschussleistung und der nachfolgenden Beteiligung als Gesellschafter bestünde. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Bw. unter dem Punkt "Sachverhalt" folgendes aus: Am 13. August 2008 wurde…
…da die Vorfrage gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens noch nicht bindend (rechtskräftig) geworden sei. Dem wird entgegengehalten, dass im Anwendungsbereich der BAO erlassene Hauptfragenentscheidungen bereits durch ihre Wirksamkeit als Folge des § 254 BAO ihre Verbindlichkeit und damit ihre Eignung als Wiederaufnahmsgrund (vgl. Christoph Ritz…
…da die Vorfrage gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens noch nicht bindend (rechtskräftig) geworden sei. Dem wird entgegengehalt, dass im Anwendungsbereich der BAO erlassene Hauptfragenentscheidungen bereits durch ihre Wirksamkeit als Folge des § 254 BAO ihre Verbindlichkeit und damit ihre Eignung als Wiederaufnahmsgrund (vgl. Christoph Ritz…
…da die Vorfrage gegenüber der Partei des wiederaufzunehmenden Verfahrens noch nicht bindend (rechtskräftig) geworden sei. Dem werde entgegengehalten, dass im Anwendungsbereich der BAO erlassene Hauptfragenentscheidungen bereits durch ihre Wirksamkeit als Folge des § 254 BAO ihre Verbindlichkeit und damit ihre Eignung als Wiederaufnahmsgrund (vgl. Christoph Ritz…
…liegt dann vor, wenn der liefernde Unternehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet, wobei zwischen Lieferung und Ausfuhr ein enger zeitlicher Zusammenhang gegeben sein muss. Zum Nachweis muss ein Ausfuhrnachweis erbracht werden. In der Stellungnahme des steuerlichen Vertreters vom 22. Mai 2006 wird…
…Abgabenansprüche, deren Nachsicht beantragt werde, bereits vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung entstanden seien, spiele keine Rolle (vgl. Kotschnigg, Gedanken zum zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung zu § 236 BAO, SWK 2006, S 331). Nach § 3 der Verordnung sei vom Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit auszugehen, wenn…
…dass die Abgabenansprüche, deren Nachsicht beantragt werde, bereits vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung entstanden seien, spiele keine Rolle (vgl. Kotschnigg, Gedanken zum zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung zu § 236 BAO, SWK 2006, S. 331). Nach § 3 der Verordnung sei vom Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit…