…er für Dezember 2002 vorsätzlich eine unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und dadurch Umsatzsteuern in Höhe von € 20.995,00 verkürzt, wobei er eine Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Diese Feststellungen würden sich auf das unbedenkliche Ergebnis einer Betriebsprüfung sowie das…
…aus dem Vorbringen des Beschuldigten und dem Akteninhalt nicht ableitbar. Angesichts der doch schwierigen umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ist dem Beschuldigten eine diesbezügliche vorsätzliche bzw. wissentliche Verkürzung mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen notwendigen Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß …
…einerseits die vorsätzliche Unterlassung der Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen und andererseits die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist die Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung bereits dann bewirkt, wenn diese ganz oder teilweise zum jeweiligen Fälligkeitstag…
…17.12.1998, 98/15/0060). Nach § 33 Abs.2 lit. b FinStrG ist die wissentliche Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben pönalisiert. Der Bf. fungierte im Prüfungszeitraum 2001 bis 2003 als Geschäftsführer einer Firma, die bei 3 Mio € Umsatz im Jahr erzielt hat, daher hat…
…Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuer-voranmeldungen sowie eine wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung nach …
…der Beeinträchtigung des normalen Geschäftsablaufes im Tatzeitraum durch mediale Angriffe und der dadurch bedingten außerordentlichen betrieblichen Situation ist der Berufungssenat im Zweifel davon ausgegangen, dass eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar ist. Auch erscheint…
…begehrten Vorsteuerabzuges aus den Pachtgebühren durch die Organwalter der Abgabenbehörde zu der Frage, ob denn den Beschuldigten eine wissentliche Verkürzung von Vorauszahlungen im Ausmaß des dieses Vorsteuerabzuges vorwerfbar wäre. Bei dem Versuch, Klarheit über den wirtschaftlichen Erfolg der selbständigen Betätigung der Beschuldigten in Zusammenhang mit…
…nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG iVm § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. lediglich auf die wissentliche Verkürzung durch Nichtentrichtung ab. Zu prüfen ist aber auch noch weiters, ob nicht allenfalls eine vis absoluta vorliegt, welche eine Bestrafung des N verhindere. Immerhin konnte…
…die inkriminierten Zeiträume habe er keine Umsatzsteuervorauszahlungen eingebracht, jedoch in den Jahressteuererklärungen die entsprechende Umsatzsteuer(rest)schuld ausgewiesen. Der Verantwortung des Beschuldigten, dass er mit seiner Handlungsweise keine wissentliche Verkürzung beabsichtigt habe, sei von der Finanzstrafbehörde I. Instanz durch die Aufhebung eines wegen Verdachtes des…
… 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten eine zumindest wissentliche Verkürzung von Lohnsteuern in Höhe von € 1.608,66 und von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 688,50 bewirkt sowie betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2004 zumindest bedingt vorsätzlich eine Umsatzsteuervorauszahlung in…
…steuerlichen Verfehlungen gesetzt habe, sei im Zweifel davon auszugehen gewesen, dass eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen nicht vorgelegen sei. Es ei jedoch zumindest von einem bedingt vorsätzlichen Handeln im Bezug auf die zu späte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen im Sinne des § 49 Abs…
…einerseits die vorsätzliche Unterlassung der Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen und andererseits die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist die Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung bereits dann bewirkt, wenn diese ganz oder teilweise zum jeweiligen Fälligkeitstag…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die mit Eventualvorsatz erfolgte Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen sowie die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen dann…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind die mit Eventualvorsatz erfolgte Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG 1994 entsprechenden (rechtzeitigen bzw. richtigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung gemäß §…
…entsprächen. Die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist zu dem Schluss gekommen, dass hinsichtlich der Differenz zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 kein begründeter Tatverdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben ist. Für eine wissentliche Verkürzung von Einfuhrumsatzsteuer, auf die die Differenz in der Gutschriftshöhe zurückzuführen ist, liegt kein Indiz vor…
…Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als subjektive Tatseite eine wissentliche Verkürzung vorausgesetzt ist, die qualifizierte Vorsatzform der Wissentlichkeit im vorliegenden Fall aus dem Akteninhalt nicht abzuleiten ist, ein entsprechendes fahrlässig begangenes Delikt jedoch nicht strafbar ist, war der Beschwerde mangels…
…war, wurde nicht bestritten. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht ist eine zumindest mit Eventualvorsatz begangene Pflichtverletzung hinsichtlich der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Unabhängig davon…
…für den Zeitraum 1-12/2006 aus seinen Aufzeichnungen hervorgehenden Beträgen, und zwar in Höhe von € 5.101,43, liegt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates zweifelsfrei eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-12/2006 vor. Dies umso mehr als der Bw. bereits viermal einschlägig…
…alles Notwendige machen wird. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind eine zumindest mit Eventualvorsatz begangene Pflichtverletzung hinsichtlich der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Im Finanzstrafverfahren…
…gewesen ist, im Akteninhalt Deckung. Wesentliche Tatbestandsvoraussetzungen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind eine zumindest mit Eventualvorsatz begangene Pflichtverletzung hinsichtlich der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuervoranmeldungen und eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Für…