…Demnach gehe nach dem Willen der Vertragsparteien die wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmacht (-gewalt) in Bezug auf diese Anlagen auf den Käufer über. (Die 10 Windkraftanlagen werden mit ihren Seriennummern angeführt). Es seien auch Lichtbildaufnahmen über die Anlagen und Aufnahmen mit den Anlagennummern erstellt worden. Der…
…Gänze untersagt gewesen ist. Davon, mit der Umwandlung der Wachstumsbeteiligungspunkte in Wachstumsbeteiligungseinheiten (GPU's) hätten die Arbeitnehmer die volle wirtschaftliche und rechtliche Verfügungsmacht eingeräumt erhalten, kann daher nicht die Rede sein. Die Berufungsbehörde schließt sich daher der Auffassung des Finanzamtes, dass nicht im Zeitpunkt der…
…gestanden sei. Laut vorliegender Abrechnung sei die Auszahlung der Abfindung der Berufsunfähigkeitspension überhaupt erst am 17.8.2001 erfolgt. Erst ab diesem Zeitpunkt sei dem Einschreiter die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht zugestanden. Die Versteuerung der Pensionsabfindung sei entsprechend der für das Kalenderjahr 2001 gültigen Rechtslage (§…
…diente als Basis für die Berechnung der an die Erben bezahlten Abfindung in Höhe von € 260.000,00. Mit Vereinbarung vom 19. November 2010 wurde den verbleibenden Gesellschaftern die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über den bereits im Todeszeitpunkt vom Mag. S übergegangenen Mitunternehmeranteil übertragen…
…über diese Räumlichkeiten hatte, zumal er im Berufungsverfahren vorbrachte, dass er im Streitjahr getrennt von seiner Gattin gelebt habe. Zur Ansicht, dass der Berufungswerber die rechtliche und auch die tatsächliche Verfügungsmacht über die im Inland gelegene Wohnung in Gmde, Adr., hatte, also im strittigen Zeitraum…
…Verlust wirtschaftlicher Verfügungsmacht ist dann anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger über Geld oder Geldwerte nicht mehr im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Unter Vermögen im Sinne dieser Definition ist der im Eigentum befindliche Bestand an Geld oder Geldwerten bzw. die tatsächliche und rechtliche…
…Verlust wirtschaftlicher Verfügungsmacht ist dann anzunehmen, wenn ein Steuerpflichtiger über Geld oder Geldwerte nicht mehr im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Unter Vermögen im Sinne dieser Definition ist der im Eigentum befindliche Bestand an Geld oder Geldwerten bzw. die tatsächliche und rechtliche…
…95/14/0014, und die dort angeführten Literaturhinweise). Die Bw. behauptet nicht, dass der Verfügungsmacht ihres Geschäftsführers über die gutgeschriebenen Bezüge ein rechtliches Hindernis entgegengestanden wäre. Dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich auch die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften innehat, ist nicht…
…die Wohnung beibehalten und benutzen werde. Maßgebend sei die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung. Der Steuerpflichtige müsse die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständen innehaben, also für den Wohnbedarf tatsächlich nützen können (VwGH 19.9.1992, 90/13/0299 und EStR Rz…
…Für die Berufungswerberin bleibe lediglich die Möglichkeit, den Ersatz der notwendigen und nützlichen Kosten als redliche Bauführerin zu fordern. Auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise sei davon auszugehen, dass die Verfügungsmacht über das Gebäude beim Alleingesellschaftergeschäftsführer G*** X*** sen. liegt: Die Berufungswerberin habe lediglich die Finanzierung des…
…des maßgeblichen Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich war. Gemäß § 167 Abs 2 BAO idgF war bei Beantwortung der berufungsgegenständlichen Sachfrage unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht als erwiesen anzunehmen…
…ist auf die weitgehende wirtschaftliche und rechtliche Affinität von Darlehens- und (insbesondere Einmal-)Kreditverträgen Bedacht zu nehmen. Eine verfassungskonforme, am Gleichheitssatz orientierte Auslegung von Gebührenvorschriften hat weiters zu beachten, dass - im Sinne der Verpflichtung des Gesetzgebers, bei rechtlicher Affinität der Erscheinungen wirtschaftliche Gleichartigkeiten zu beachten…
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Rechtliche Beurteilung: Vereinnahmung liegt in dem Zeitpunkt vor, in dem der Steuerpflichtige über den Wert der Gegenleistung rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann. Dass der Bw zeitweise im Jahr 2004 nicht im…
…Vermögen Grundstücke gehörten, weil ein solcher Erwerb nicht die unmittelbare Herrschaft und zwar die volle rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Grundstück im Sinne des §51 ff Bewertungsgesetz vermittle, sondern ein Anteil an einer Gesellschaft und nicht an einem Grundstück erworben werde, so ist dazu…
…der Liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 16. Dezember 2003). Folglich ist die Ehegattin des Berufungswerbers - entgegen dessen Ausführungen - im Hinblick auf die Zusatzrente weder Anspruchsberechtigte noch Auszahlungsberechtigte. Damit hat der Berufungswerber aber zweifellos sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Verfügungsmacht über diesen Teil der…
…rechtlich oder wirtschaftlich über die Liegenschaft in irgendeiner Weise zu verfügen, ist angesichts oa Ausführungen und der zitierten Rechtsprechung des VwGH nicht nachvollziehbar. Die Vereinbarung vom 13. Oktober 1998 hatte den Zweck dem Berufungsführer die volle Verfügungsmacht über die gesamte Wohnung einschließlich des bisherigen außerbücherlichen…
…gewesen. Dieser Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht- sämtliche Grundstückskaufpreise seien dem Auftragnehmer zugeflossen- unterliege der Grunderwerbsteuer gem. § 1 (2) Grunderwerbsteuergesetz mit sämtlicher Gegenleistung, welche der Übernehmer des Übereignungsanspruches zu leisten habe- gem. § 5 (1) Zi 6 GrEStG im vorliegenden Fall die Fixpreise und den Geldbetrag. Weiters…
…da der Bw. aufgrund der freien Übertragbarkeit (einem der wesentlichsten Eigentümerrechte) der Optionen und deren unbedingter Einräumung bereits zu diesem Zeitpunkt (also im Jahr 1994) die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Optionen erlangt habe Tätigkeit in X. Der Bw. sei im fraglichen Zeitraum in…
…sei, sich die gutgeschriebenen Beträge auszahlen zu lassen oder zu reinvestieren. Insofern sei die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht gegeben und die Nichtauszahlung der Beträge nicht auf eine Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Schuldners zurückzuführen gewesen. Die Gutschriften hätten bis zum Zusammenbruch des Anlagemodells im 3. Quartal…
…ein den Gf. treffendes Unternehmerwagnis. Da das Unternehmen der Berufungswerberin im Kalenderjahr 1999 noch nicht insolvent war und der wesentlich beteiligte Gf. über den Betrag die rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht hatte, gilt die gutgeschriebene Geschäftsführerentlohnung 1999 als zugeflossen (VwGH 13.12.1995, 95/13/0246…