…der Freiheitskomponente resultierenden Beschränkungsverbotes) ist so auszulegen, dass die Ausrichtung der Grundfreiheiten auf die Beseitigung spezifischer Verkehrshindernisse (Eröffnung des Zuganges zu anderen mitgliedstaatlichen Märkten) ausgerichtet ist und die Frage, wann der Marktzugang behindert wird, nach ökonomischen Kriterien erfolgt (wirtschaftliche Realitäten, Gesamtkontext der Regelung; Cordewener, S…
…gesetzt, diesen Dienst der Nächstenliebe in ihrem Krankenhaus besonders durch Krankenpflege auszuüben. Seit Gründung der Krankenanstalt arbeiteten sämtliche Schwestern ausschließlich und uneingeschränkt im Krankenanstaltenbetrieb und erfüllten damit ihren hoheitlichen Auftrag. Die wirtschaftliche Realität - keinerlei staatliche Unterstützung, keine private Unterstützung durch Spenden - machte es notwendig, dass…
…Vereinbarungen steuerlich nicht anerkannt worden sind, weil sie von den Vertragsparteien nicht ernstlich gewollt und auch nicht in die wirtschaftliche Realität umgesetzt worden sind. Schließlich ist der Berufungsführer noch auf Folgendes aufmerksam zu machen: Die PCM hat ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermittelt…
…Bemessungsgrundlagen sollen sich nach bestem Wissen und Gewissen möglichst nahe an die wirtschaftliche Realität richten. Für die Schätzung sind alle wirtschaftlich notwendigen Umstände zu berücksichtigen. Die Nichtberücksichtigung von jedenfalls unstrittig notwendigen Aufwendungen ist völlig unbegründet. Referent: Berufung hinsichtlich Umsatzsteuer. Frage an den Amtsvertreter: Gibt es…
…eingehalten würden, der erkenne die wirtschaftliche Realität nicht oder wolle diese nicht erkennen. Derartige Verschiebungen, die durch die administrativen Bürotätigkeiten notwendig wären, würden die Zufriedenheit des Kunden erheblich erschüttern und letztlich der Konkurrenz den Vorzug geben. Es sei daher natürlich auch wirtschaftlich sinnvoll, diese zahlreichen…
…eingehalten würden, der erkenne die wirtschaftliche Realität nicht oder wolle diese nicht erkennen. Derartige Verschiebungen, die durch die administrativen Bürotätigkeiten notwendig wären, würden die Zufriedenheit des Kunden erheblich erschüttern und letztlich der Konkurrenz den Vorzug geben. Es sei daher natürlich auch wirtschaftlich sinnvoll, diese zahlreichen…
…wäre Basis für die Bildung der Rückstellung gewesen. In ihren Ausführungen und Würdigungen hinsichtlich der Schadenshöhe stelle die Betriebsprüfung nicht auf die tatsächliche wirtschaftliche Realität ab. Für die Bewertung von Rückstellungen würden grundsätzlich die bei Verbindlichkeiten anzuwendenden Bewertungsprinzipien gelten und seien daher mit jenem Betrag…
…Bw. hege Zweifel an der Richtigkeit der Ermessenübung, die für die Behörde zwar praktikabel sei, umgekehrt aber voll zu Lasten der Bw. gehe und überdies die wirtschaftliche Realität auf den Kopf stelle. Faktum sei, dass die Bw. aus dieser Konstruktion keinerlei steuerlichen Nutzen gezogen habe…
…betreffen (Cordewener, Grundfreiheiten, 288 ff.). Der Begriff der Behinderung ist so auszulegen, dass die Ausrichtung der Grundfreiheiten auf die Beseitigung spezifischer Verkehrshindernisse ausgerichtet ist, wobei die Abgrenzung nach ökonomischen Kriterien - wirtschaftliche Realität, Gesamtkontext der Regelung - erfolgt (sh. Cordewener, a.a.O., 294). Nach der Aussage…
…es dürfen nur vergleichbare Betriebe zum Analogieschluss herangezogen werden. "Irreale" Lehrbuchunternehmungen sind zum Analogieschluss nicht geeignet, denn die wirtschaftliche Realität wird nicht durch Idealisierungen in Lehrbüchern, sondern durch real erhobene Daten und Fakten abgebildet. Ad 2. Hier werden die Begriffe Art und Umfang einer Geschäftstätigkeit…
…denn die wirtschaftliche Realität wird nicht durch Idealisierungen in Lehrbüchern, sondern durch real erhobene Daten und Fakten abgebildet." Der Gutachter hat "trotz der grundsätzlichen Ablehnung der Ansicht des Finanzamtes, eine theoretische, in Lehrbüchern vorkommende Wahrscheinlichkeitsverteilung hätte mehr Realitätsnähe als beobachtete wirtschaftliche Daten und eine Verteilungsanpassung…
…z.B. Eigentumswohnung) durch Abzug der Baukosten ermittelt. Dieses Verfahren zur Bewertung des Baulandes werde hier deshalb gewählt, weil es am exaktesten die wirtschaftliche Realität demonstriere. Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens sei im vorliegenden Fall deshalb nicht zielführend, weil eine konkrete Vergleichsmöglichkeit kaum gegeben sei, wie…
…zu erlangen. Die Anknüpfung an die Niederlassung in Form des Praxismobils erschien unter diesen Gesichtspunkten zweckdienlicher, zumal dann auf den Ort der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistungen abgestellt und der wirtschaftlichen Realität Rechnung getragen werden konnte. Der Leistungsort war nämlich in diesem Fall immer dort, wo…
…dass sich ein "Außenstehender" ohne jedwede Sicherstellung an einem Handelsgewerbe beteiligen würde, dann werde mit einer derartigen Aussage die wirtschaftliche Realität verkannt. Zur Anerkennung der Mitunternehmerschaft sei an dieser Stelle auf die Rechtsprechung zu verweisen, derzufolge gerade das tatsächliche Risiko ein Indiz für die anzuerkennende…
…dass sich ein "Außenstehender" ohne jedwede Sicherstellung an einem Handelsgewerbe beteiligen würde, dann werde mit einer derartigen Aussage die wirtschaftliche Realität verkannt. Zur Anerkennung der Mitunternehmerschaft sei an dieser Stelle auf die Rechtsprechung zu verweisen, derzufolge gerade das tatsächliche Risiko ein Indiz für die anzuerkennende…
…dass sich ein "Außenstehender" ohne jedwede Sicherstellung an einem Handelsgewerbe beteiligen würde, dann werde mit einer derartigen Aussage die wirtschaftliche Realität verkannt. Zur Anerkennung der Mitunternehmerschaft sei an dieser Stelle auf die Rechtsprechung zu verweisen, derzufolge gerade das tatsächliche Risiko ein Indiz für die anzuerkennende…
…gemacht. Es werde Zweifel an der Richtigkeit der Ermessensübung gehegt, die für die Behörde zwar praktikabel sei, umgekehrt aber voll zu Lasten der Bw gehe und überdies die wirtschaftliche Realität auf den Kopf stelle. Faktum sei, dass die Bw aus dieser Konstruktion keinerlei steuerlichen Nutzen…
…Beteiligte einander anstellten und gleichzeitig einander Honorarnoten legten, sei ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne der Bestimmung des § 22 BAO zu erblicken, dem die wirtschaftliche Realität fehle und dem außerbetriebliche Ursachen zugrunde lägen. Diesbezüglich führte die BP u. a. aus, dass Herr Z…
…nicht mehr habe leisten können, heiße keineswegs, dass er ihr nicht mehr bedurft habe. Vielmehr habe die wirtschaftliche Realität ihre Hilfestellung im Rahmen der familiären Mitwirkung. Dies erst sei eine nicht fremdübliche Beschäftigung, die nur aus dem Angehörigenverhältnis erklärbar sei. Weder aus Gesetz noch Judikatur…
…die Verpflichtung zur Zinszahlung auch dann bestehen würde, wenn die Liegenschaft privat genützt oder gar nicht vermietet werden würde, verfehle völlig jede wirtschaftliche Realität, da der Bw über kein ausreichendes Privatvermögen beziehungsweise kein ausreichendes Einkommen verfügen würde, aus der auch nur die Zinsbelastung für die…