…auf dem Abgabenkonto aus) war dieses Handeln des Bw. aus einer unverschuldeten persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus als weiterer Milderungsgrund bei der Strafbemessung durch den Unabhängigen Finanzsenat zu berücksichtigen. Auch waren die Umstände, dass der Bw. für die tatgegenständlichen Jahre 2002 und 2003 eigenständig durch…
…sind bei der Strafbemessung als mildernd die geständige Rechtfertigung der Bw., ihre finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und ihr durch die wirtschaftliche Notsituation des Unternehmens motiviertes Handeln zu berücksichtigen. Darüber hinaus waren im Rahmen der Strafzumessung durch den Berufungssenat die bereits angeführte überwiegende Schadensgutmachung sowie auch der Umstand…
…der nunmehrigen wirtschaftlichen Situation des Bw. (Geschäftsführergehalt € 1.500,00 bis € 2.000,00, netto/monatlich) und der erstinstanzlich bislang nicht berücksichtigten Milderungsgründe, dass das Handeln des Bw. aus einer persönlichen Notsituation (Scheidung, Arbeitsüberlastung, Erkrankung des Kindes) sowie auf einer schwierigen wirtschaftlichen Situation…
…Aufschub nicht gefährdet werde. Gegenständlich sei eine erhebliche Härte deshalb gegeben, weil die Bw. durch die schwere wirtschaftliche Notsituation, in die die Familie durch die weltweite Finanzkrise geschlittert sei - der Gatte der Bw. sei Vermögensberater und habe im Zuge dieser Krise beinahe sein gesamtes Vermögen…
…des Geschäftsführers ebenfalls entsprechend angepasst worden. 3. Ein damaliger Mitgesellschafter habe die operativen Geschäfte geführt und stets behauptet, dass die Liquiditätsenge nur vorübergehend sei. Als die wirtschaftliche Notsituation offensichtlich wurde, seien die Geschäftsführerbezüge des Bw. sofort angepasst worden. 4. Eine Klage auf Auszahlung der offenen…
…Abs. 2 iVm. 21 FinStrG (Strafobergrenze 10.725,00 €) entsprechend der Bestimmung des § 23 leg.cit. unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen und (für die Bemessung der Geldstrafe maßgeblichen) wirtschaftlichen Umstände sowie der auch durch die wirtschaftliche Notsituation zum Zeitpunkt der Tatbegehung (vgl. § 34 Abs…
…nicht abgedeckt habe. Mit der Hochwasserkreditaktion der Sparkasse seien die Schäden abgedeckt worden. Um den übrigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen zu können und um nicht in eine wirtschaftliche Notsituation zu schlittern, habe der Bw. seine Lebensversicherung gekündigt und diesen Kredit zurückgezahlt. Über die Berufung wurde erwogen…
…heranzuziehenden Verschulden bringt der Bw. durch seine Verteidigerin vor, er habe aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt habe und seine Handlungsweise sei nicht auf endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen. Diesem Vorbringen widersprechen ganz eindeutig die Feststellungen der mit Bericht vom 23. November 2009 abgeschlossenen Außenprüfung der…
…wirtschaftlichen Situation keine steuerliche Vertretung leisten habe können und er seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen wegen Arbeitsüberlastung, eines Todesfalles in der Familie und seiner Sorgepflichten für die drei Kinder immer wieder verdrängt habe, weswegen ihm auch der weitere Milderungsgrund des Handels aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation…
…bisher unberücksichtigt gebliebenen Milderungsgründe dergestalt, dass der Bw. durch eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von verspäteten Umsatzsteuervoranmeldungen zur Wahrheitsfindung beigetragen hat und dass er aus einer persönlichen (mehrere Krankheiten in den Tatzeiträumen) und wirtschaftlichen Notsituation heraus, ohne sich persönliche Vorteile zu verschaffen, gehandelt hat…
…dass ihr Handeln aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus erfolgte, angesehen. Demgegenüber stehen erschwerend zwei einschlägige Vorstrafen und der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum. Im Bezug auf die gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigenden persönlichen Verhältnisse und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wurde in der Berufungsverhandlung…
…in einer wirtschaftlichen Notsituation der GmbH begründet war. Demgegenüber steht der erstinstanzlich ebenfalls unberücksichtigt gebliebene Erschwerungsgrund der mehrmals aufeinander folgenden Tatentschlüsse über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu der gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit getroffen…
…auch d ZK-DVO in Anspruch nehmen. Durch den frühen beruflichen Termin sei die Bf. gezwungen gewesen, das Firmenfahrzeug zu benützen, was einen Akt einer Notsituation darstelle. Auch habe die Bf. das Fahrzeug zum Zwecke der Wiederausfuhr verwendet. Die Bf. verweist ergänzend auf Art 560…
…und daraus resultierende wirtschaftliche Schwierigkeiten und Depressionszustände) erschwert worden ist. Dem Bw. ist deswegen, bei unzweifelhaft erfüllter subjektiver Tatseite hinsichtlich der eingestandenen Finanzvergehen, nur ein verminderter Verschuldensgrad und auch der erstinstanzlich unberücksichtigt gebliebene weitere Milderungsgrund des Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus zu…
…Strafzumessungsgründe der weitere Milderungsgrund des Handelns des Bw. aus einer persönlichen (eigene Krankheit) und einer wirtschaftlichen Notsituation heraus sowie auch der zusätzliche Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum. Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Spruchsenat im erstinstanzlichen Erkenntnis festgestellt, der Bw…
…00. Unter Berücksichtigung dieser erstinstanzlich bei der Strafbemessung nicht ins Kalkül gezogenen äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Situation der Bw., ihrer Sorgepflicht für ein Kind und des erstinstanzlich nicht festgestellten Milderungsgrundes des Handelns aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus ist der unabhängige Finanzsenat zum Ergebnis gelangt…
…der gegenständlichen Berufung nicht dargetan und sind nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates auch nicht gegeben, liegt doch der hier zugrunde liegende Sachverhalt dahingehend, dass die festgestellten steuerlichen Verfehlungen ihren Grund in Arbeitsüberlastung und in einer wirtschaftlichen Notsituation haben, geradezu regelmäßig einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…
…2005 Berufung erhoben. Im Nachsichtsansuchen sei angeführt worden, dass bereits der Rückkauf der Lebensversicherung durch eine akute Notlage des Berufungswerbers bedingt gewesen sei und diese wirtschaftliche Notlage noch immer Bestand habe. Tatsächlich hätte sich die finanzielle Notsituation weiter verschärft. Es sei somit, entgegen den Ausführungen…
…werten gewesen, sodass angesichts des Unrechtsgehaltes und dem Grad des Verschuldens sowie der ebenfalls zu berücksichtigenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eine Strafe im angeführten Ausmaß zu verhängen gewesen sei. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 8. Februar 2005…
…Jahr 2002 beim Finanzamt noch niemand mit der gegenständlichen Materie befasst gewesen sei. Abgesehen davon könnten mündliche Auskünfte niemals über die Gesetze hinausgehende Rechtswirkungen entfalten. Soweit gegenständlich auf das Vorliegen einer finanziellen Notsituation verwiesen werde, sei anzuführen, dass solche Gründe im Festsetzungsverfahren ohne Belang seien…