…1 Z. 1 ErbStG und anderseits § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG) beschränkt sich nämlich im Allgemeinen auf die grundsätzliche Tatbestandsbildung und lässt ansonsten Raum auch für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. VwGH 19. 8. 1997, 96/16/0148). Getrennt abgeschlossene Verträge sind dann als Einheit…
…übliche Verzinsung und Kreditkosten), erfolgt sei. Trotz der Nahebeziehung bei den Geschäftspartnern sei es in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu keinerlei Gewinnverschiebungen gekommen. Es sei zwischen den Partnern ein nach internationalen Bestimmungen fremdüblicher Kooperationsvertrag abgeschlossen worden, dessen Auswirkungen auf Grund des genauen Rechenwerkes stets für Außenstehende nachvollziehbar…
…die Erbringung von Arbeiten überschritten war, wurde immer ein neuer Projektauftrag abgeschlossen. Bei Beurteilung des Sachverhaltes kommt der Unabhängige Finanzsenat zu der Ansicht, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht vom Vorliegen eines Werkvertragsverhältnisses auszugehen ist, sondern von Gestellung von Arbeitskräften. Die slowakischen Schweißer wurden aufgrund des…
…nichts, dass für die Nutzung der Arbeitsgeräte und für die Zurverfügungstellung des Arbeitsplatzes (Arbeitskoje) ein entsprechender Abzug erfolgte, da nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt die tatsächlich bezahlte Vergütung nur die erbrachte Arbeitsleistung umfasste. Im Regelfall begründet ein Werkvertrag ein Zielschuldverhältnis, wobei die Verpflichtung darin besteht…
…Abs. 1 Z 2 ErbStG) nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Das Finanzamt hat, wie aus der Begründung der Berufungsvorentscheidung zu entnehmen ist, der Besteuerung eine freigebige Zuwendung zugrunde gelegt. Daher ist im Sinne der vorigen Ausführungen der wahre wirtschaftliche Gehalt des "Dienstbarkeitsvertrages" zu erforschen…
…Die im § 11 (1) UStG 1994 für eine Rechnung erschöpfend aufgezählten Merkmale seien zwingend. Es bestehe keine Möglichkeit, eine im konkreten Fall fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (siehe auch Kolacny-Mayer, UStG-Komm., S 403ff). In den betreffend H vorgelegten Rechnungen über…
…Hauptberufungsgründe sind aber § 117 BAO, nämlich der Sprung von der rechtlichen auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, und dass der Wiederaufnahmebescheid verfahrensrechtlich nicht begründet ist." In folgende Vertragswerke und Urkunden wurde Einsicht genommen: 1. Prospekt zu der stillen Beteiligung "T." 20/98 2.) Gesellschaftsvertrag über die Errichtung…
…KVG ("Ersterwerb von Gesellschaftsrechten infolge Kapitalerhöhung") einzubeziehen. Im Hinblick auf die unter Punkt VII.2.) zitierte ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass neben der formalrechtlichen auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise in der Gesellschaftsteuer zum Zug kommen kann, ist in der Judikatur dieses Gerichtshofes keine Zäsur zu ersehen…
…die Bw. und von dieser am 27.12.2007 an Herrn P - der im Übrigen die vorgelegte Quittung nicht unterfertigte - weiterverkauft worden sein sollen, stellt einen wirtschaftlich unüblichen Vorgang dar, dass der UFS in wirtschaftlicher Betrachtungsweise davon ausgeht, dass die von der Bw. gewählte Vorgansweise…
…der herrschenden Lehre an, dass im Bereich der formalrechtlichen Betrachtungsweise auf Grund des § 21 Abs. 2 BAO die Anwendung des § 22 BAO nicht in Betracht kommt. Schon aus der gemeinsamen Überschrift der §§ 21 und 22 BAO mit "Wirtschaftliche Betrachtungsweise" ergibt sich, dass diese Regelungen nur…
…Zuwendenden bereichert wird. Auf Grund des § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese Bestimmung keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen…
…die Schüttungen im zweiten Quartal des Jahres 2007 in freier Würdigung der Beweise mit größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Bf in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Beitragsschuldner ist, dass er die Schüttungen veranlasst und Schüttungen mit Bauschutt zumindest bis zum Einschreiten der Behörden geduldet hat. …
…dem Vermögen des hinter dem Treuhänder stehenden Geldgebers in das Vermögen der Kapitalgesellschaft fließen. Bei der Zurechnung der vom Treugeber geleisteten Zahlungen ist ebenfalls die wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten und sind solche Zahlungen Teil der Gegenleistung. Da sich die Kommanditisten I. Holding & Consulting GmbH und T…
…2001/16/0273). So ist auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft der Einlagen abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von - der Gesellschaftsteuer unterliegenden Einlagen - tatsächlich zuzurechnen ist (vgl EuGH 17…
…und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes die Abgabenpflicht nicht umgangen werden. §§ 21 und 22 bilden jeweils für sich eigene Tatbestände, doch sind beide Normen Ausfluss desselben Grundsatzes (wirtschaftliche Betrachtungsweise). Die Bestimmungen ergänzen einander (VwGH 5.2.1992, 89/13/0111). Nach Lehre und Rechtsprechung (Ritz, BAO3…
…und der GmbH gekommen. Dies allerdings unter dem Blickwinkel des § 21 BAO, konkret der fehlenden Fremdüblichkeit des MV. Auch dieser Beurteilung stimmt der UFS zu. Der Missbrauchstatbestand als verstärkte Ausformung des Grundsatzes der wirtschaftlichen Betrachtungsweise basiert ebenfalls auf diesem Prinzip. Die Bestimmungen der §§ 21 und…
Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird (§ 2 Abs. 4 LVO). Unter Gesamtüberschuss ist der Gesamtbetrag der Einnahmenüberschüsse abzüglich des Gesamtbetrages der Verluste im o. a. "absehbaren Zeitraum" zu verstehen (§ 3 Abs. 2 LVO). Ob…
…noch als eine rein innerstaatliche Angelegenheit ohne jeden Bezug zum EU - Recht betrachten. Das Argument einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zur Herstellung einer gleichmäßigen Besteuerung könne zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr greifen, da Österreich der EU beigetreten sei und als einer der wenigen EU-Länder Gesellschaftssteuer erhebe…
…nicht als betriebliches Konto ersichtlich. Es handelt sich hierbei um das Girokonto des Herrn JA. Aufgrund der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kommt es im vorliegenden Fall nur auf die Zurechnung des Verkaufs des Lamborghini an. Durch die Zurechnung des Verkaufs an Herrn JA erübrigt sich ein…
…wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht ganz außer Betracht bleiben. Zwar knüpfen die Tatbestände des § 1 Abs. 1 GrEStG in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche Vertragsgestaltung an. Die Norm des § 1 Abs. 2 GrEStG lässt aber im Gegensatz zur formalrechtlichen des § 1 Abs. 1 GrEStG die wirtschaftliche…