…Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache zu Str.Nr.12345 gegen die Ü in S, Türkei, vertreten durch die Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwaltspartnerschaft in 1090 Wien, Währingerstrasse 2-4, wegen des Finanzvergehens der Hinterziehung von Eingangsabgaben gemäß § 35 Abs.3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §3 Abs.3…
…zu lauten hat wie folgt: WF ist schuldig, er hat in L, sohin im Sprengel des Finanzamtes Braunau, betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1998 vorsätzlich unter Verletzung von abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten eine Verkürzung an Einkommensteuer in der Höhe von insgesamt ATS 647.102,-…
…zur Betriebsprüfung bei der S GmbH, ABNr. 105125/01]), wobei G wusste und billigend in Kauf genommen habe, dass es hiedurch zu einer entsprechenden Abgabenverkürzung kommen würde. Weiters habe der Beschuldigte verdeckte Gewinnausschüttungen getätigt, indem Aufwendungen für Strom und Gas betreffend seine Privatwohnung in L…
…bei dem nach ständiger Judikatur die amtswegige Ermittlungspflicht gegenüber der Behauptungs- und Mitwirkungspflicht in den Hintergrund tritt, wie dies nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes übrigens bei Begünstigungsbestimmungen (wie insbesondere bezüglich Zahlungserleichterungen gem. § 212 BAO, siehe dazu z.B. VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056) generell…
…10 Tage später anberaumte Verhandlung daher nicht wahrnehmen können und habe keine Kenntnis davon erlangt. Ebenso habe der Beschuldigte keine Kenntnis vom Straferkenntnis erlangt und sei dieses nicht ordnungsgemäß zugestellt worden, da es ebenfalls an einer unrichtigen Adresse hinterlegt worden sei. Bei der Durchführung einer…
…dass - wie vom Verteidiger vorgebracht - bei der Berechnung der strafrelevanten Umsätze zwingend die jeweils erklärten Buchverluste zum Abzug zu bringen waren. Unter Einbeziehung dieser Einwände ergeben sich mit amtswegig durchzuführenden Korrekturen somit für die Umsatzsteuer folgende strafbestimmenden Wertbeträge: Umsatzsteuer 1998 ATS 82.665,00 bzw…
…Antrag auf Gewährung eines Strafaufschubes (vom 22. Oktober 2006), bei der erkennenden Behörde unter der GZ. FSRV/0073-L/06 ein Rechtsmittelverfahren betreffend eben diese Frage (mit dem vom Bf. angefochtenen Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2. Juni 2006 war dem Antrag vom 29…
…wurden. Der Berufungssenat hat bei der Neubemessung der Strafe auch grundsätzlich von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe bereits VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Es steht daher außer Streit, dass…
…mit den tatsächlichen Verhältnissen angesehen werden kann, wie überhaupt eine Erstaussage die Vermutung für sich hat, dass sie der Wahrheit am nächsten kommt (VwGH v.4.9.1986, 86/16/0080, und v.15.12.1987, 87/14/0016), und daher gerade dieser Aussage erhöhte…
…in Gang gesetzte, beim Unabhängigen Finanzsenat unter der GZ. FSRV/0033-L/12 anhängige Rechtsmittelverfahren und die hierzu ergehende Beschwerdeentscheidung verwiesen. Weiters wird zum Antrag des Bw. auf Aktenübersendung auf die dazu (im vorgenannten Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
…wurden. Der Berufungssenat hat daher bei der Neubemessung der Strafe auch grundsätzlich von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe bereits VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 210; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Es steht daher außer Streit…
…erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten wie festgestellt (hier als gewerbsmäßig) begangen wurden. Der Berufungssenat hat bei der Strafbemessung auch von den in diesen Tatumschreibungen genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03).…
…wahrheitsgemäß zu sein." Auf diesen Vorhalt antwortete Herr V wie folgt (relevanter Text): "An den Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Linz 1 Herrn HR Dr. K als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde II. Instanz {Behördenanschrift} GZ. FSRV/0058-L/09 {Name und Anschrift des A} {Datum}…
…im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten wie festgestellt begangen wurden. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung auch von den in diesen Tatumschreibungen genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Mit…
…im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten wie festgestellt begangen wurden. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung auch von den in diesen Tatumschreibungen genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Der…
…Tat begangen wurde. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung von den in der Tatumschreibung genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Dies hindert den Berufungssenat aber nicht, im Rahmen…
…bei seiner im Rahmen der zu treffenden Rechtsmittelentscheidung zu fällenden Beurteilung des Anlassfalles grundsätzlich auch von den im Ersterkenntnis enthaltenen Taten bzw. den darin dargestellten näheren Tatumständen auszugehen hat (vgl. so z.B. UFS vom 13. November 2003, FSRV/0055-L/03). Dies hindert die…
…im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten wie festgestellt begangen wurden. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung auch von den in diesen Tatumschreibungen genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Der…
…3. 9. 2008, 2008/13/0076; UFS 28. 11. 2008, FSRV/0071-L/05; UFS 10. 11. 2009, FSRV/0130-W/09). Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG idFd Art VI Z 5 StReformG 2005 BGBl I 2004/57 mit Wirkung ab dem 5…
…im erstinstanzlichen Schuldspruch umschriebenen Taten wie festgestellt begangen wurden. Der Berufungssenat hat daher bei der Strafbemessung auch von den in diesen Tatumschreibungen genannten Verkürzungsbeträgen auszugehen (siehe VwGH 29.6.1999, 98/14/0177 - ÖStZB 1999, 710; UFS 13.11.2003, FSRV/0055-L/03). Die…