…die Stellungnahme des amtlichen Bodenschätzers eingeholt, welcher feststellte, dass die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen nicht wesentlich von der Ortsüblichkeit abweichen. Die äußere Verkehrslage entspricht demnach der des Richtbetriebes in der KG S., die innere Verkehrslage ist laut Feststellung der Bodenschätzung günstiger, da keine Streulage der wirtschaftlichen Einheit…
…200 S (= 900.000 + 20 % + 25.200 Kfz) aus, dann kann jedenfalls bei GF-Vergütungen i.H.v. 855.200 S (2001) nicht von einer wesentlichen Abweichung gesprochen werden. Auch der Umsatz der Bw. verringerte sich von 2000 auf 2001 um bloß 15 Prozent…
…seiner Tätigkeit sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite maßgeblich zu beeinflussen, und solcherart den finanziellen Erfolg seiner Tätigkeit weitgehend selbst zu gestalten. Wesentliche Abweichungen der Einnahmen sind im gegenständlichen Fall aus den o.a. Gründen nicht erkennbar. Auch bei Herrn B ist davon auszugehen…
…werden, gehen auch diese - bloß behaupteten - Aussagen der Bw. ins Leere. Wesentliche Abweichungen der Einnahmen sind im gegenständlichen Fall aus den o.a. Gründen nicht erkennbar. Den Gesellschafter-GF trifft jedenfalls im zu beurteilenden Zeitraum kein Unternehmerwagnis im Hinblick auf ins Gewicht fallende Einnahmenschwankungen. Desgleichen…
…maßgebliche Beeinflussung ist aber angesichts der vereinbarten Fixbezüge nicht ersichtlich. Wesentliche Abweichungen sind im gegenständlichen Fall nicht erkennbar. Auch die ins Treffen geführten Einnahmenschwankungen lassen sich nicht als Ausfluss eines Unternehmerrisikos des wesentlich beteiligten Gesellschafters darstellen, da ein Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Bw…
…Wesentliche Abweichungen sind im gegenständlichen Fall nicht erkennbar. Bezüglich der von der Bw. im "Werkvertrag" angeführten möglichen Bezügekürzung auf 40 Prozent ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31.3.2003, 2003/14/0023, zu verweisen, in dem ausgeführt wird, dass das Risiko eines wesentlich…
Wenn das Finanzamt behauptet, dass eine Berichtigung der Anschaffungskosten zu erfolgen habe, wenn wesentliche Abweichungen herauskommen, die über den ursprünglichen Planungsansatz liegen, dann hat man rückwärts zu berichtigen, so muß dem entgegengehalten werden, dass diese Aussage nicht überzeugt. Feststellungen diesbezüglich hat das Finanzamt nicht getroffen…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…wonach im gegenständlichen Fall Immobilien und in anderen Fällen Unternehmen zu bewerten sind. Eine wesentliche Abweichung zwischen der Liegenschafts- und Unternehmensbewertung ist in der Ermittlung des Zinssatzes zu sehen, denn in der Liegenschaftsbewertung kann ein kapitalmarktbasiertes Modell zu falschen (hohen) Zinssätzen und in der Folge…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…die Zweifel über den Bestand eines Befreiungstatbestandes zu beseitigen. Außerdem sei mit dem genannten Bescheid eine wesentliche Abweichung von der Abgabenerklärung zu Ungunsten des Abgabepflichtigen vorgenommen worden, sodass dem Grundsatz des Parteiengehörs nicht Rechnung getragen worden sei. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes A führt aus…
…zur Aufklärung bestimmter Angaben auffordern (Bedenkenvorhalt). Erforderliche Beweise sind aufzunehmen (Abs. 2). Wenn von der Abgabenerklärung abgewichen werden soll, sind dem Abgabepflichtigen die Punkte, in denen eine wesentliche Abweichung zu seinen Ungunsten in Frage kommt, zur vorherigen Äußerung mitzuteilen (§ 161 Abs. 3 BAO). Die Bestimmung…
…Reiseaufwendungen als Werbungskosten gewesen ist. Das Finanzamt ist somit seiner nach § 161 Abs 3 BAO bestehenden Verpflichtung im Fall einer beabsichtigten Abweichung von der Abgabenerklärung dem Abgabenpflichtigen die Punkte, in denen eine wesentliche Abweichung zu seinen Ungunsten im Frage kommt, zur vorherigen Äußerung mitzuteilen, nachgekommen…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" der Anleihe errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditesatz. Wenn sich keine wesentliche Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergäben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen"…
…linearen Methode nur mehr von pauschaler Ermittlung und einer Art Schätzung die Rede. Im Unterschied zu den Ausführungen in den EStR 2000 zur linearen Berechnungsmethode (Rz 6186: "wesentliche Abweichung um mehr als 25 %, mindestens aber um S 10.000) sei die Anwendung dieser in den…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…dem "inneren Wert" der Anleihe im Veräußerungszeitpunkt vor; dieser "innere Wert" errechne sich durch Aufzinsung des Ausgabepreises mit dem Renditezinssatz. Wenn sich keine wesentlichen Abweichungen zu dem durch Aufzinsung des Ausgabepreises ermittelten Zinsertrag ergeben, bestünden keine Bedenken, den anteiligen Zinsertrag nach der "linearen" Formel zu…
…Kilometergelder in Abzug gebracht und zusätzlich (meist unter dem Titel "Gebühren") Treibstoffkosten gewinnmindernd berücksichtigt worden. Bei der Überprüfung einzelner Auslandsreisen sei zudem festgestellt worden, dass das jeweilige Veranstaltungsprogramm wesentliche Abweichungen zur Aufenthaltsdauer aufweise. Die private Mitveranlassung sei dadurch bestärkt, als durch einzelne Abrechnungsbelege erkennbar sei…