…Bw.) zwei Drittel liegt ab 2000 eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise vor. Der VwGH sprach im Erkenntnis vom 29.4.2010, 2007/15/0227, aus (siehe dort Punkt 2.2): "Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Liebhabereibetrachtung jeweils nur Zeiträume gleicher Bewirtschaftungsart zu Grunde…
…und Verpachtung angesetzt werden. Der Berufung war daher teilweise stattzugeben. Informativ wird darauf hingewiesen, dass eine vom Bw. mehrfach angesprochene Absicht, bei neuerlichem Zinsanstieg Eigenkapital aus seinen Ersparnissen zuzuschießen, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsweise darstellen würde (§ 2 Abs. 4 zweiter Satz LVO), mit der Rechtsfolge…
…hin, dass der Bw ab dem Jahr 2005 eine Änderung der Bewirtschaftungsweise vorgenommen habe, indem er nicht mehr selbst monatlich mit dem PKW zum Mietinkasso nach Wien gefahren sei, sondern seine Ehefrau mit der Bahn. Der Referent verwies auf die damit verbundene wesentliche Kostenersparnis. Das…
…Eine Änderung der Bewirtschaftung liege vor, wenn die gesetzlichen Möglichkeiten zur Mietzinsfestsetzung ausgenützt werden und die Nutzungsvereinbarungen zwischen Miteigentumsgemeinschaft und Miteigentümern unter fremdüblichen Bedingungen vereinbart werden. Eine Änderung der steuerlichen Beurteilung sei ab jenem Veranlagungszeitraum anzunehmen, ab dem die wesentliche Änderung der Bewirtschaftung durch erkennbare…
…an zwei Tagen/ Woche ausübt. Beachtet man dabei die Ausführungen der Bw., dass seit Beginn der Tätigkeit keine Änderung in der Bewirtschaftungsweise eingetreten ist, sind derartige Umsatzziele nicht erreichbar. Zusätzlich ist aus den im bisherigen Verfahren vorgelegten Unterlagen erkennbar, dass die von der Bw. bekanntgegebenen…
…die wesentliche Basis für den Erfolg des Konzeptes. Folgendes Wissen sollte ein I-Vorsorgewohnungsanleger vermittelt bekommen: Research: Wie suche/bewerte ich eine Immobilie? Entwicklung/Beratung/Betreuung, Wie wickle ich rechtlich und steuerlich ab? Vermietung: Mietrecht, Richtlinien zum Richtwertzins, Betriebskosten, Wohnrechtsnovelle 2009; Spezialseminare: Konkurs der Baufirma…
…von der Bewirtschaftungsweise der bisherigen Vermietung und Verpachtung abgegangen worden. Hinsichtlich des Vorliegens von tauglichen Wiederaufnahmegründen sei anzumerken: Nur jene Tatsachen würden tatsächlich taugliche Wiederaufnahmsgründe darstellen, die im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existiert hätten, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt hervorgekommen seien (siehe VWGA (Anmerkung…
…einen Einheitswert von € 1.400.- festgestellt habe. Die maßgeblichen Tatsachen und Umstände nach dem Bewertungsgesetz hätten sich seit September 2004 nicht geändert, weshalb keine Änderungen der natürlichen Ertragsbedingungen oder sonstiger für das Bewertungsgesetz wesentlicher Umstände vorlägen. Die Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes im…
…denen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben direkt zuordenbar seien. Bei der Entscheidung, ob eine Landwirtschaft objektiv gesehen in einem absehbaren Zeitraum einen Überschuss verspreche, seien verschiedene Faktoren maßgebend. Insbesondere komme es auf die Lage und Größe, die Kulturgattung und die tatsächliche Bewirtschaftungsweise an…
…dass möglicherweise in der Vergangenheit aktivierungspflichtige Aufwendungen unzutreffenderweise sofort abgeschrieben worden seien. Abgesehen davon, dass dieses Vorbringen nicht weiter präzisiert wurde, ist davon auszugehen, dass angesichts des langen Zeitraumes dadurch möglicherweise Jahresergebnisse beeinflusst werden konnten, aber das Gesamtergebnis im Wesentlichen keine Änderung erfahren hat. Letztlich…
…der Preisverfall bei Schweinefleisch und die v.a. Verbote sind daher auch nicht jene besonderen, die Liebhabereivermutung/Schweinezucht widerlegende, Umstände gewesen, die bewirkt haben, dass der Bw. im Gegensatz zu anderen Schweinezüchtern keinen Gesamt-Einnahmenüberschuss erzielen konnte. Dass der Bw. die für Schweinezüchter wesentliche Geschäftsgrundlage…
…eines Gesamtüberschusses innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ohne Änderung der Bewirtschaftungsweise nicht möglich. Auf Basis dieser Beurteilung hat das Finanzamt am 30. Juli 2008 gem. § 295a BAO geänderte Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2004 bis 2006 erlassen. Die Änderung wurde im Umsatzsteuerbescheid 2004 damit begründet…
…Jahr 2001 von einer Änderung der Bewirtschaftungsweise nicht mehr gesprochen werden. Die negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung iHv ATS -86.518,-- im Kalenderjahr 2000 seien daher anzuerkennen. Mit Ergänzungsauftrag vom 23. Juli 2003 wurde die Bw. hinsichtlich des Finanzierungsaufwandes um Vorlage der Kredit (Darlehens…
…Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen entstehen" sei sicherlich unrichtig, da eine Beurteilung und insbesondere eine Prognoserechnung ex-ante zu erstellen seien und nachträgliche nicht vorhersehbare Ereignisse - wie in der Berufung zuvor bereits ausgeführt - ohne Änderung der Bewirtschaftungsweise unmaßgeblich seien. Da die Vermietung der Wohnung…
…dem Jahr der Einräumung des Baurechtes positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und somit keine Liebhaberei vorliegt. Sollte die Berufungsführerin durch eine Konvertierung des Kredites von CHF in € nachhaltig Verluste aus Vermietung und Verpachtung erzielen, so liegt darin eine Änderung der Bewirtschaftungsweise die…
…rund 1/10 der gesamten Bestandfläche, und die konsequent angestrebten Ausmietungen, Sanierungen und Neuvermietungen ließen auf lange Dauer einen erheblichen Investitionsmehraufwand über das Eingangsengagement hinaus erwarten. Zu beachten war auch, dass die am Ergebnis beteiligten Gesellschafter durchwegs über ausreichende positive Einkünfte aus anderen Quellen verfügten…
…Gewinne zu erwarten seien. Die Entnahme wesentlicher Teile des Betriebsvermögens, nämlich sämtlicher neueren, noch nicht abgeschriebenen Geräte, und deren Einlage in einen neuen Betrieb seien eindeutig als Änderung der Bewirtschaftung zu Qualifizieren. Dazu komme noch der Ausfall des fast alleinigen Auftraggebers. Es sei daher von…
…durch ihre hohen anderen Einkünfte, führt - wie die Bw. glauben -objektiv betrachtet zu keiner Einkunftsquelle. Trotz der Bestreitung der wesentlichen Investitionen aus Eigenmittel, waren die Einnahmen von Anfang an wesentlich niedriger als die anfallenden Ausgaben. Es ist nicht üblich einen Betrieb der einmal eine Existenzgrundlage…
…Abs. 3 EstG ein Abschlag/Zuschlag anzusetzen. Im streitgegenständlichen Fall ergibt sich schon mangels Vorhandenseins von derartigem (Umlauf)vermögen weder hinsichtlich des Land- noch des Forstwirtschaftlichen Betriebes ein Übergangsergebnis. (Anmerkung: Eine Teilwertzuschreibung für stehendes Holz, für welche im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1…
…Finanzamtes, wonach die Umstellung auf Zucht von Zierfischen als Änderung der Bewirtschaftungsart anzusehen ist, wird durch Ihre Ausführungen in der Berufung bekräftigt. Der Markt für Zierfische unterscheidet sich hinsichtlich des Abnehmerkreises aber auch hinsichtlich der erzielbaren Verkaufserlöse wesentlich vom Markt für Speisefische. Von größerer Bedeutung…