…Liquidation) endet die dem Gesellschaftszweck gewidmete (=werbende) Tätigkeit. Ab diesem Zeitpunkt sind Gewinne aus der Verfolgung des Gesellschaftszweckes nicht mehr zu erwarten. Genau diese Möglichkeit der Erlangung von Gewinnen aus der Verfolgung des Gesellschaftszweckes, also der werbenden Tätigkeit der Gesellschaft ist aber laut Judikatur des…
…dass die unternehmerische Tätigkeit erst aufgenommen werden soll. Die Frage des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit wäre demnach klar zu verneinen. Die Bw. bringt aber auch vor, dass aus wirtschaftlichen Gründen die volle Betriebstätigkeit nicht hätte aufgenommen werden können, sie jedoch werbend als Unternehmerin tätig gewesen…
… der Bw. hat in der Öffentlichkeit ein werbende Tätigkeit entfaltet und tritt im Internet auf einer eigenen Web-Seite professionell in Erscheinung; die im Zeitraum 1996 bis 2003 erwirtschafteten Gesamteinnahmen (über ATS 1,2 Mio) und Gesamtausgaben (über ATS 1,9 Mio) überschreiten einen für…
…Leistungen professioneller Kräfte bedient, in der Öffentlichkeit eine werbende Tätigkeit entfaltet und im Internet auf einer eigenen Web-Seite professionell in Erscheinung tritt. Das von der Abgabenbehörde erster Instanz unter Mitwirkung der Bw. im weiteren Verfahren festzustellende Gesamtbild der Tätigkeit der Bw. als Schlagersängerin und…
…Verpächter daher dem Pächter die Investitionssumme abzüglich von je einem fünfzehntel für jedes volle Jahr ab Unterfertigung dieser Urkunde zurückzubezahlen... Für diese vom Verpächter bereits in Auftrag gegebenen und in diesem Zusammenhang noch notwendig werdenden Baumaßnahmen wird von seitens des Verpächters hiermit die Zustimmung erteilt…
…Eine Betriebsunterbrechung ist damit keine Betriebsaufgabe. Eine Betriebsunterbrechung (=Ruhen des Betriebes) liegt aber nur dann vor, wenn die werbende Tätigkeit zwar eingestellt ist, aber objektiv erkennbar beabsichtigt ist, den Betrieb innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes in ähnlicher Weise wieder aufzunehmen, sodass der stillgelegte mit dem…
…durch eine werbende Tätigkeit (siehe Doralt EStG11, § 4, Tz 235 unser Hinweis auf VwGH 02. 11. 1951, 2717/49), wie die Abgabenbehörde erster Instanz in ihrer Begründung zutreffend ausgeführt hat. Nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind Ausbildungskosten für die zukünftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit eines Energethikers…
…Im Wirtschaftsjahr 1. Dezember 2009 bis 30. November 2010 sei demnach der Gesellschaftszweck bereits geändert und keine werbende Tätigkeit mehr ausgeübt worden. Im Sinne des Salzburger Steuerdialogs 2008 trete die Gesellschaft somit bereits in diesem Wirtschaftsjahr und sogar noch weit vor dem 30. November 2010…
…frei werdenden Wohnungen auswirkt. Marktsituation Wohnungskäufer, auch die von Kleinwohnungen, legen zunehmend Wert auf den tadellosen Erhaltungszustand des Gebäudes mit seinen Allgemeinteilen. Die Marktsituation zeige, dass optimale Verkaufs- und Vermietungsergebnisse erzielt werden können, wenn die Wohnungen in renoviertem Zustand vermarktet werden: Die langjährige Tätigkeit unterstützt…
…sehr viel Zeit in ihre Finanzdienstleistertätigkeit gesteckt, insbesondere um telefonisch Kunden zu werben. Der PC wurde für die Vermittlung angeschafft, es handelt sich dabei nicht (auch) um Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit. Über Vorhalt der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu "Amway" (22. Februar 2000…
…vom 29. 11. 1994, 93/14/0150). Ein Gewerbebetrieb liegt nämlich nicht erst dann vor, wenn eine werbende Tätigkeit begonnen wird, sondern bereits dann, wenn Aufwendungen zur Gewinnung der notwendigen Betriebsmittel gemacht werden. Die Unbeachtlichkeit der Aufwendungen des Vorbereitungszeitraumes wird nur bejaht werden können, wenn…
…kein Mantelkauf vor: I.1. Die Bw beendete ihre werbende Tätigkeit als Waggonreparatur-Werkstätte im Zuge der Vorbereitung des mit Maßnahmen-Bescheid des LH von NÖ im Jahr 1997 definierten und mit Berufungsentscheidung des heutigen BMLFUW vom 6. April 1999 rechtskräftig angeordneten Sanierungsvorganges hinsichtlich der…
…seine werbende Tätigkeit auszuüben und er sich verpflichtet habe, auch außerhalb von Österreich nicht mehr im Finanzdienstleistungssektor tätig zu werden, könne ab Anfang September 1995 der Beginn der Betriebsaufgabe unterstellt werden. Damit sei aber die wesentlichste Grundlage seiner bisherigen betrieblichen Tätigkeit weggefallen und es habe…
…Vorbringen bzw. eine bloße Glaubhaftmachung der Voraussetzungen reicht zum Nachweis der weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung bzw. der Werbewirksamkeit nicht aus. Eine Nachweisführung kann in der Vorlage von Rechnungen, die keinerlei Hinweis auf die konkrete werbende Tätigkeit aufweisen, nicht erblickt werden. Dies insbesondere deshalb, da eine…
…Vorbringen bzw. eine bloße Glaubhaftmachung der Voraussetzungen reicht zum Nachweis der weitaus überwiegenden beruflichen Veranlassung bzw. der Werbewirksamkeit nicht aus. Eine Nachweisführung kann in der Vorlage von Rechnungen, die keinerlei Hinweis auf die konkrete werbende Tätigkeit aufweisen, nicht erblickt werden. Dies insbesondere deshalb, da eine…
…erhob die Bw Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid vom 29.04.2010 und begründete diese ua damit, dass die Firma XKEG im Jahr 2009 keine werbende Tätigkeit mehr ausgeübt habe und verwies in diesem Zusammenhang auf einen Schriftsatz vom 11.02.2010, aus dem ua hervorgeht…
…sich diese in Liquidation befunden hat. Bei den von der Bw. an Herrn B erteilen Aufträgen handelte es sich keineswegs um die Fertigstellung oder "Abarbeitung" bestehender Aufträge, sondern vielmehr um eine werbende Tätigkeit. Dieser Umstand hätte bereits zu Zweifeln an der steuerlich ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung führen…
…wäre aber auch im Hinblick darauf ausgeschlossen, dass über das Vermögen der GmbH im Jänner 1999 der Konkurs eröffnet und damit die Gesellschaft aufgelöst wurde, die werbende Tätigkeit der GmbH daher eingestellt war, weshalb diese überhaupt nicht mehr in der Lage gewesen wäre, Gewinne auszuschütten…
…betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Ausgaben) nicht aus. Die Vorlage von Rechnungen, die keinerlei Hinweis auf die konkrete werbende Tätigkeit des Steuerpflichtigen aufweisen, genügen einer derartigen Nachweispflicht nicht (vgl. VwGH vom 15. Jänner 1974…
…Betriebsaufgabe vorgelegen sei. Der Bw. hätte mit 31. Dezember 1997 seine berufliche Tätigkeit beendet, also seine werbende Tätigkeit eingestellt und alle in Arbeit befindlichen Leistungen gegenüber den Auftraggebern abgerechnet. Das würde ohne Zustimmung der Auftraggeber nicht möglich gewesen sein. Es seien damit sämtliche Forderungen und…