…an dem sich die Schule befunden hat, vom Berufungswerber und seiner Ehegattin ein weiterer Familienwohnsitz geführt wurde und dieser Familienwohnort sich im Einzugsbereich der von der Stieftochter besuchten Schule befunden hat. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…die regelmäßige Rückkehr in diese Wohnung auch für die Gattin zumutbar war. In diesem Fall stellte die Mietwohnung in der (Mietwohnadresse) einen weiteren Familienwohnsitz mit den entsprechenden Konsequenzen für die geltend gemachten Kosten dar. Ein Beibehalten des Wohnsitzes der Gattin in Y ohne hinreichend objektiv…
…Ausmaßes erzielen würde. Im gegenständlichen Fall würde die Gattin des Bw keine Einkünfte am Familienwohnort erzielen. Des weiteren bestehe seit zumindest Juni 2001 ein (weiterer) Familienwohnsitz in C., weshalb die Gewährung der Kosten der doppelten Haushaltsführung samt Familienheimfahrten zu versagen gewesen sei, da die Übersiedlung…
…des Bw. unbestritten kürzer als die Entfernung Z-Y. Das Finanzamt unterstelle daher in freier Beweiswürdigung, dass die Wohnsitzverlegung bereits im Jahr 2006 vollzogen worden sei. Damit sei ein weiterer Familienwohnsitz begründet worden, sodass damit verbundene Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a…
…der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000, 96/14/0018), oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen erzielt am Ort des Familienwohnsitzes selbst steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2…
…Des Weiteren führe ich wieder an, dass diese Gemeinschaft zu einer Familie inkl. Kind geführt hat. Dieser Zustand konnte nur durch regelmäßige Besuche in der Schweiz über einen längeren Zeitraum erreicht werden (Familienplanung, Arztbesuche, Geburtsvorbereitungskurse, Kindersachenanschaffungen etc.). In Folge ist eindeutig der Familienwohnsitz in der…
…im Inland niemals den Versuch unternommen sowie seinerseits auch keineswegs die Absicht bestanden hatte, seine Familie ins Bundesgebiet nachzuholen und in weiterer Folge seinen Familienwohnsitz von Ungarn nach Österreich zu verlegen. Aus diesem Grund lag im Übrigen auch die seitens der gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes…
…Hauptwohnsitz gemeldet sei. d) der Bw. in G einen weiteren Wohnsitz besitze. Hiebei handle es sich um denjenigen, für den im vorliegenden Fall die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung beansprucht würden. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten…
…nicht glaubhaft. Wenn von der Bw. schon zusätzlich zum behaupteten Familienwohnsitz ein weiterer Wohnsitz zu Ausbildungszwecken begründet worden wäre, hätte dies bei einer vorliegenden Wirtschaftsgemeinschaft eine genaue anteilsmäßige Berechnung zur Folge und ließe sich nicht mit einer in diesem Fall nicht gerechtfertigten Halbierung lösen. Die…
…niemals in B. gemeldet. Dennoch lagen seit spätestens 1998 alle Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor. 2) Bei aufrechter Ehe und Beibehalten der bisherigen Lebensführung kann die doppelte Haushaltsführung nicht durch Meldung weiterer Personen am Familienwohnsitz von Mag. D. und ohne deren…
…Bw. unverändert zu belassen. Was die Fahrtstrecke zwischen der Arbeitsstelle in Wien und dem Familienwohnsitz in Modra anlangt, so ist festzuhalten, dass der Bw. ursprünglich eine Fahrtstrecke von 125 km behauptet hat, für die überhaupt keine Grundlage erkennbar wird. Im weiteren Verfahrensverlauf behauptet der Bw…
…Verlegung des Familienwohnsitzes Aufwendungen gelten so lange als durch die Einkünfteerzielung veranlasst, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen, in einer weiteren Erwerbstätigkeit des…
…Monate 1-12 und für 2007 zusätzlich für ein weiteres Kind für die Monate 10-12/2007 außergewöhnliche Belastungen infolge auswärtiger Berufsausbildung geltend gemacht. Beide Kinder studierten an der Wirtschaftsuniversität Wien, da eine vergleichbare universitäre Ausbildung am Familienwohnsitz Eisenstadt nicht möglich sei. In der Verordnung…
…Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst, die außerhalb…
…für doppelte Haushaltsführung geltend gemacht. Die diesbezüglichen Nachweise hätten bisher noch nicht beschafft werden können und es werde daher beantragt, die Frist für die Vorlage weiterer Unterlagen zu erstrecken. Das Finanzamt machte daraufhin eine Abfrage beim Zentralen Melderegister. Diese ergab, dass sich der Hauptwohnsitz des…
…hingegen nicht vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser…
…und der Ordnung halber auf den letzten Absatz der Anlage 1 zu diesen Anträgen - Auszug aus RdW aktuell, Heft 3/2001 - Artikel 2001/152. Dass G. mein Haupt- und Familienwohnsitz ist, begründet weiters die Tatsache, dass ich dort ein Eigenheim besitze, welches ist ständig nutze…
…Dienstort seien somit als Werbungskosten zu qualifizieren und steuerlich in Abzug zu bringen. Weiters würden auch die infolge Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort (V) zum Familienwohnsitz (Dr) anerlaufenen Aufwendungen dem Grunde nach Werbungskosten darstellen. Eine betragliche Beschränkung dieser Aufwendungen ergäbe sich aus der Bestimmung des …
…Weiters war die Gattin des BW vor der Geburt des ersten Kindes nach den vorliegenden Unterlagen als Mitarbeiterin des Arbeitgeber1 Ort3 in Ort1 stationiert. Sie ist dies nach den vorgelegten Unterlagen noch immer, wenn sie auch bis Anfang 2009 karenziert ist. Die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…im weiteren Verfahren insbesondere Feststellungen darüber zu treffen sein, welche Familienheimfahrten vor dem Kauf des Autos unternommen wurden, welche Aufwendungen hierfür getätigt wurden, welche Familienheimfahrten nach dem Kauf des Autos unternommen wurden, welche Aufwendungen hierfür getätigt wurden (der Ansatz des so genannten amtlichen Kilometergeldes muss…