…an dem sich die Schule befunden hat, vom Berufungswerber und seiner Ehegattin ein weiterer Familienwohnsitz geführt wurde und dieser Familienwohnort sich im Einzugsbereich der von der Stieftochter besuchten Schule befunden hat. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…die regelmäßige Rückkehr in diese Wohnung auch für die Gattin zumutbar war. In diesem Fall stellte die Mietwohnung in der (Mietwohnadresse) einen weiteren Familienwohnsitz mit den entsprechenden Konsequenzen für die geltend gemachten Kosten dar. Ein Beibehalten des Wohnsitzes der Gattin in Y ohne hinreichend objektiv…
…Der Beschwerdeführer hat gemeinsam mit seinen drei weiteren Kollegen insgesamt fünfundzwanzig Mal Fahrten in die Slowakischen Republik unternommen, welche durch die Tankrechnungen belegt wurden. Als Entfernung vom Familienwohnsitz zum Arbeitsort ist die Zurücklegung von 350 Kilometer für die Baustelle in Ort1 (einfache Strecke) und von…
…Ausmaßes erzielen würde. Im gegenständlichen Fall würde die Gattin des Bw keine Einkünfte am Familienwohnort erzielen. Des weiteren bestehe seit zumindest Juni 2001 ein (weiterer) Familienwohnsitz in C., weshalb die Gewährung der Kosten der doppelten Haushaltsführung samt Familienheimfahrten zu versagen gewesen sei, da die Übersiedlung…
…des Bw. unbestritten kürzer als die Entfernung Z-Y. Das Finanzamt unterstelle daher in freier Beweiswürdigung, dass die Wohnsitzverlegung bereits im Jahr 2006 vollzogen worden sei. Damit sei ein weiterer Familienwohnsitz begründet worden, sodass damit verbundene Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a…
…der privaten Lebensführung, als auch in einer weiteren Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen haben (vgl. VwGH 17.2.1999, 95/14/0059; VwGH 22.2.2000, 96/14/0018), oder der Ehegatte des Steuerpflichtigen erzielt am Ort des Familienwohnsitzes selbst steuerlich relevante Einkünfte im Sinne des § 2…
…Des Weiteren führe ich wieder an, dass diese Gemeinschaft zu einer Familie inkl. Kind geführt hat. Dieser Zustand konnte nur durch regelmäßige Besuche in der Schweiz über einen längeren Zeitraum erreicht werden (Familienplanung, Arztbesuche, Geburtsvorbereitungskurse, Kindersachenanschaffungen etc.). In Folge ist eindeutig der Familienwohnsitz in der…
…wobei die steuerliche Vertretung nicht einmal vorbringe, dass in der Ukraine ein weiterer gemeinsamer Familienwohnsitz bestehe - bei der Schule könne es sich um ein Internat handeln. - Aufgrund der nichtselbständigen Tätigkeit der Ehefrau sei es naheliegend, dass sich die gesamte Familie körperlich überwiegend in Österreich aufhalte…
…im Inland niemals den Versuch unternommen sowie seinerseits auch keineswegs die Absicht bestanden hatte, seine Familie ins Bundesgebiet nachzuholen und in weiterer Folge seinen Familienwohnsitz von Ungarn nach Österreich zu verlegen. Aus diesem Grund lag im Übrigen auch die seitens der gesetzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes…
…Hauptwohnsitz gemeldet sei. d) der Bw. in G einen weiteren Wohnsitz besitze. Hiebei handle es sich um denjenigen, für den im vorliegenden Fall die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung beansprucht würden. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten…
…dass im Streitjahr der Mittelpunkt der Lebensinteressen und in weiterer Folge der Familienwohnsitz des Beschwerdeführers in ***Adresse Bf*** gelegen war. Laut Routenplaner beträgt die einfache Wegstrecke zwischen dem Familienwohnsitz in ***Adresse Bf*** zur Arbeitsstätte in ***Adresse*** aufgerundet 15 km. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte…
…nicht glaubhaft. Wenn von der Bw. schon zusätzlich zum behaupteten Familienwohnsitz ein weiterer Wohnsitz zu Ausbildungszwecken begründet worden wäre, hätte dies bei einer vorliegenden Wirtschaftsgemeinschaft eine genaue anteilsmäßige Berechnung zur Folge und ließe sich nicht mit einer in diesem Fall nicht gerechtfertigten Halbierung lösen. Die…
…nichts. Hinsichtlich allfälliger Tagesgelder ist zu beachten, dass bei nicht täglicher Rückkehr an den Familienwohnsitz ein (weiterer) Mittelpunkt der Tätigkeit erst nach einem Zeitraum von sechs Monaten entsteht (Rz 721), anderenfalls nach einem Zeitraum von 5 oder 15 Tagen (Rz 715 ff). Ad 3. Die…
…niemals in B. gemeldet. Dennoch lagen seit spätestens 1998 alle Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vor. 2) Bei aufrechter Ehe und Beibehalten der bisherigen Lebensführung kann die doppelte Haushaltsführung nicht durch Meldung weiterer Personen am Familienwohnsitz von Mag. D. und ohne deren…
…Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Abgabepflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der in weiterer Entfernung gelegene Familienwohnsitz beibehalten wird. Das Gericht teilt die Einschätzung der Abgabenbehörde, dass der Bf im gegenständlichen Fall eine Wohnsitzverlegung (zumindest) binnen 6 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in ***S1…
…Bw. unverändert zu belassen. Was die Fahrtstrecke zwischen der Arbeitsstelle in Wien und dem Familienwohnsitz in Modra anlangt, so ist festzuhalten, dass der Bw. ursprünglich eine Fahrtstrecke von 125 km behauptet hat, für die überhaupt keine Grundlage erkennbar wird. Im weiteren Verfahrensverlauf behauptet der Bw…
…Außerdem übe der Beschwerdeführer regelmäßig eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. Er sei bei der Bundesland_B Flugrettung ein bis zweimal monatlich als Berufsbezeichnung_2 tätig und dies sei unter anderem auch ein weiterer Grund den Familienwohnsitz aufrecht zu erhalten. II.) Sachverhalt: …
…Beweismittel untauglich. Außerdem übe der Beschwerdeführer regelmäßig eine zweite Berufstätigkeit in der Nähe des Familienwohnsitzes aus. Er sei bei der Arbeitgeber_2 ein bis zweimal monatlich als Berufsbezeichnung_2 tätig und dies sei unter anderem auch ein weiterer Grund den Familienwohnsitz aufrecht zu erhalten. In…
…dass neben dem Familienwohnsitz ein weiterer Wohnsitz am Arbeitsort begründet wird, abzudecken. Es würde daher dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung widersprechen, wenn - bei Begründung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort - die erste Anfahrt zu einer auswärtigen Beschäftigung sowie die letzte Fahrt zum Familienwohnsitz nach Aufgabe der…
…Verlegung des Familienwohnsitzes Aufwendungen gelten so lange als durch die Einkünfteerzielung veranlasst, als dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursache insbesondere in der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen, in einer weiteren Erwerbstätigkeit des…