…der Bw. und ihrer Vertragspartnerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die…
…korrespondierenden Vorsteueranspruch der Erwerberin für die Verschuldensprüfung nichts gewonnen werden, da bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen (Steuersubjekten) regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber stünden. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme deswegen nicht in Betracht (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080). Im Vorlageantrag vom…
…Der Zweck des Säumniszuschlages liegt vielmehr darin, eine ordnungsgemäße und pünktliche Tilgung von fälligen Abgabenschuldigkeiten sicherzustellen. Bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen einander regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen (Lastschriften) und Vorsteuerabzugsberechtigungen (Gutschriften) gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht entrichtete Umsatzsteuerzahlungen…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…der Bw. an der X-GmbH zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen, für die eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Steuersubjekten stehen einander regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf…
…Guthaben erst ab 3.4.2009 am Abgabenkonto des Geschäftspartners ausgewiesen wurde, liegen unterschiedliche Steuersubjekte (Berufungswerberin und Geschäftspartner) vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen…
…D-GmbH unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht…
…geltend gemacht hat, ist für den gegenständlichen Fall irrelevant. Eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt nämlich grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht…
…2005 und damit geraume Zeit nach Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuerzahllast. Im Übrigen käme eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge…
…zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf…
…um zwei unterschiedliche Steuersubjekte handelt. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte, Säumniszuschläge, die auf nicht fristgerecht zum…
…Aufgrund des inneren Zusammenhangs mit der urkundlich später erfolgten Schenkung, ist davon aber nicht auszugehen, zumal auch nach der Rechtsprechung des VwGH wechselseitige Schenkungen als entgeltliche Geschäfte zu beurteilen sind (im Fall der wechselseitigen Schenkung zweier Grundstücksanteile: Tausch), s.a. VwGH vom 19.8.1997…
…wäre auch der Bw. haftbar, zumal er triftige Gründe, die die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten, nicht vorgebracht hat. Da laut Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse des zweiten Geschäftsführers GS vom 19. September 2001 dieser über keinerlei Vermögen verfügt, während der Bw. laut Aktenlage Eigentümer…
…daß es sich um einen Dissolutionsvertrag handelt und auch ein wechselseitiger Erklärungsirrtum vorliegt, da eine Gegenleistung lediglich in Höhe des einbezahlten Nominales erfolgen sollte und auch aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen der Parteien über die Werthaltigkeit des Geschäftsanteiles die Vereinbarungen aufgehoben und berichtigt werden." Über die Berufung…
…dieser Bezüge daher das volle Risiko eines Unternehmers. Aufgrund der de facto Personalunion von Eigentümer und Organ der Bw. würden auch wechselseitige Treue- und Fürsorgepflichten wie etwa Konkurrenzverbote oder Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten ausscheiden. Es würden daher jene Merkmale überwiegen, die einer selbständigen Tätigkeit eigen seien. …
…AR und MK. AR war bis September 2001, MK nach ihm bis zur Auflösung handelsrechtlicher Geschäftsführer (Antrag auf Änderung beim Firmenbuch am 19. September 2001 eingelangt). Die K-GmbH und die Bw hatten dieselbe Adresse. Die Bw nahm im Jahr 2001 eine Forderungsabschreibung im Betrag…
…von Anteilen an der Klinik Ges.m.b.H. angesprochen. Im Zuge der Aufnahme der Tätigkeit fungierte Frau CS so wie bisher im Rahmen der PWW Betriebs Ges.m.b.H. als Geschäftsführerin, während der Bw. zum ärztlichen Leiter der Tagesklinik bestellt wurde respektive Herr…
…gemeinsam bewohnten Gebäude. Mit Notariatsakt vom Herbst 2000 hatten sich der Bw. und seine Lebensgefährtin wechselseitig ein Fruchtgenussrecht auf den Todesfall am jeweils eigenen Hälfteanteil eingeräumt. Nachdem Maria.Muster Ende 2006 verstorben war, setzte das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid dem Bw. gegenüber Erbschaftssteuer…
…724) einen Betrag von € 130.541,87 geltend. Über telefonische Anfrage des zuständigen Finanzamtes (FA) gab der Bw. bekannt, dass er bis Ende 2003 Geschäftsführer der A. gewesen sei, an der er keine Anteile gehalten habe und daher Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen habe…