…bei einer medizinisch-technischen Fachkraft keine Werbungskosten dar. Die Ausgaben für Integrative Kinesiologie stellen Ausbildungskosten im Sinne des § 20 EStG 1988 dar und zählen daher grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Es können in diesem Zusammenhang vorweggenommene Betriebsausgaben vor der Betriebseröffnung nur unter…
…die Formulierung im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten. ..beruflichen Tätigkeit", gerade dem Ausschluss von Ausbildungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten. In der Folge wurden mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbau-Gesetz 2002 (HWG 2002), BGBl I Nr. 155/2002 ab der Veranlagung 2003 auch Aufwendungen für…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
…Zl. 92/15/0060 und die dort zitierte Vorjudikatur) Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten unter Umständen bereits dann steuerliche Berücksichtigung finden, bevor der Steuerpflichtige noch Einkommen aus seiner Tätigkeit im einkommensteuerlichen Sinn erzielt hat. Für diese Berücksichtigung reichen allerdings weder bloße Absichtserklärungen des Steuerpflichtigen über eine steuerbare…
…ihr erworbenen Kenntnisse sich ein zweites Berufsstandbein schaffen will, wird im Sinne der vorzitierten VwGH-Judikatur für die Abzugsfähigkeit der diesbezüglichen Aufwendungen nicht als schädlich angesehen. Vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben können allerdings nur dann anerkannt werden, wenn es sich bei der neuen Tätigkeit um eine…
…Fallen Aufwendungen vor Einnahmenerzielung an, ist die Rechtsfrage nach Anerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Liebhabereifrage zu unterscheiden und dieser insofern vorgelagert, als sich bei Verneinung der Betriebsausgaben- bzw. Werbungskosteneigenschaft die Liebhabereifrage nicht mehr stellt. In einem derartigen Fall kann somit…
…Werbungskosten oder (vorweggenommenen) Betriebsausgaben und zwar weder dem Grunde noch der Höhe nach ermöglicht. Es kann derzeit deshalb nicht abschließend beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Nebenkosten (Reisekosten) zu Beratungen als Werbungskosten bzw. (vorweggenommene) Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Das Finanzamt hat trotz des nur allgemein…
…als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen aus umfassenden Umschulungsmaßnahmen, wie sie insbesondere Universitätsstudien darstellen, sollen allerdings nur dann als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig…
…als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu berücksichtigen, als die im Zusammenhang damit angefallenen Kosten zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen. Aus dem klaren Gesetzestext des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 leitet sich die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten…
…als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen aus umfassenden Umschulungsmaßnahmen, wie sie insbesondere Universitätsstudien darstellen, sollen allerdings nur dann als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig…
…4 Z 7 EStG 1988 zu sehen. Eine Anerkennung von solchen sog. "vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten" ist allerdings - darin sind sich Lehre und Rechtsprechung ebenfalls einig - nur möglich, wenn die Aufwendungen im Zeitpunkt der Verausgabung auf die Vorbereitung und Aufnahme der Tätigkeit gerichtet sind und…
…soweit sie Zinsen, Bankspesen, Rechtsanwaltskosten sowie Abtretungsgebühren betreffen weder als Betriebsausgaben, noch als Werbungskosten im Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit des Bw. anzuerkennen. b.) Vorweggenommene Betriebsausgaben: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des EStG müssen Aufwendungen, um als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden zu können, durch den Betrieb des…
…EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 106/1999 als vorweggenommene Betriebsausgaben zugänglich. Werbungskosten: Analog zur Bestimmung des § 4 Abs 4 Z 7 EStG 1988 für den Bereich der Betriebsausgaben, statuiert § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 106/1999 die Abzugsfähigkeit…
…3). Vorweggenommene Aufwendungen stellen keine Betriebsausgaben dar, wenn ersichtlich ist, dass die Ziele nicht auf einen Betrieb als Einkunftsquelle gerichtet waren (Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, § 4, Anm. 57). Diese Betrachtung gilt in gleicher Weise auch für Werbungskosten. Aufwendungen vor Beginn der betrieblichen (werbenden) Tätigkeit…
…Erscheinung treten. Fallen Aufwendungen vor Einnahmenerzielung an, ist die Rechtsfrage nach Anerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Liebhabereifrage zu unterscheiden und dieser insofern vorgelagert, als sich bei Verneinung der Betriebsausgaben- bzw Werbungskosteneigenschaft die Liebhabereifrage nicht mehr stellt (vgl. Wiesner/Grabner/Wanke…
…als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen aus umfassenden Umschulungsmaßnahmen, wie sie insbesondere Universitätsstudien darstellen, sollen allerdings nur dann als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig…
…Wege der Universialsukzession als Erbe, sondern von einem (möglichen) Anschaffungsvorgang ausgegangen wird, liegen keine vorweggenommenen Betriebsausgaben vor: Kein Zusammenhang mit dem bestehenden Betrieb Grundsätzlich sind Aufwendungen bei dem Betrieb zu berücksichtigen, der zur Leistung verpflichtet ist und sie auch tatsächlich leistet. Die Ermittlung der Ausgaben…
…97/15/0148). Die Anerkennung vorweggenommener Werbungskosten setzt voraus, dass die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit stehen (UFSW 14.7.2008, RV/0882-W/08). Gleiches gilt für vorweggenommene Betriebsausgaben, welche bereits vor…
…Einzelfall Werbungskosten nachweisen, diese in der nachgewiesenen Höhe ohne Kürzung um das Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen sind, da im vorliegenden Fall gerade die Werbungskosteneigenschaft der Aufwendungen zu verneinen war. Zu prüfen bleibt jedoch, ob die vom Bw. geltend gemachten Kosten allenfalls als sog. vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben…
…als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit stehen, oder eine umfassende Umschulungsmaßnahme darstellen. Abzugsfähige Aufwendungen aus umfassenden Umschulungsmaßnahmen, wie sie insbesondere Universitätsstudien darstellen, sollen allerdings nur dann als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig…