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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0011-G/08

Kein Abzug von Umschulungskosten für eine Nebentätigkeit

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0011-G/08vom 24.01.2011Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung des FA vom 25. Oktober 2007. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, am 24. Jänner 2011

Normen und Schlagworte

BildungskostenAusbildungFortbildungverwandte berufliche Tätigkeitverwandter BerufUmschulungumfassende Umschulungsmaßnahmenvorweggenommene Betriebsausgaben/WerbungskostenBerufswechselBerufsumstiegneuer Berufanderer BerufHauptberufNebenberufZweitberufKosten der Lebensführungpersönliche Neigungwirtschaftliche ExistenzgrundlageExistenzsicherung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0011-G/08
Stammnummer
51506
Gültig
24.01.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF