…1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wird (vgl. die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…weiter als bei einer Zweitausbildung, die zum neuen, Existenzsichernden Hauptberuf führen soll. Wenn das Ergreifen oder Nichtergreifen eines bestimmten Zweitberufes nicht von dem Zwang zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz einer Person bestimmt wird, kann sich die Entscheidung für oder gegen diesen Zweitberuf wesentlich mehr an…
Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Änderung der Bemessungsgrundlage die im zweitinstanzlichen Verfahren nicht strittige Kürzung des Sonderausgabenabzugs um Rückzahlungen eines Darlehens, das der Finanzierung eines Wohnungskaufs aus zweiter Hand gedient hatte, betrifft. Das zahlenmäßige Ergebnis der gegenständlichen Entscheidung entspricht damit jenem der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NameMut, GebDat, Adresse, vom 11. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 25. Februar 2009 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe sowie des Kinderabsetzbetrages für das Kind NameKd für den Zeitraum April 2008…
…Wiesen und Obstgarten. Unter Berücksichtigung des mit österreichischen Verhältnissen nicht vergleichbaren Einkommensniveaus und des Kaufkraftunterschiedes ist dieser landwirtschaftliche Besitz jedenfalls ein relevanter Beitrag zur Existenzsicherung der Familie. Damit ist zweifellos eine Unzumutbarkeit zur Verlegung des Familienwohnsitzes gegeben und die steuerliche Berücksichtigung von Familienheimfahrten gerechtfertigt. Zweifel…
…beim Unterhaltsberechtigten, wäre er der Steuerpflichtige, grundsätzlich keine außergewöhnliche Belastung darstellen. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig wäre, oder, wenn die (neuerliche) Berufungsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wäre…
…Willensentschlusses erfolgt. Sie erwachsen daher nicht zwangsläufig und sind auch nicht außergewöhnlich. Eine außergewöhnliche Belastung könnte nur vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist, oder, wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung u…
…zum Lebensunterhalt der Gemeinschaft betrieben und trägt zu diesem bei, unter anderem, um als Nahrungsmittel- und Einkommensquelle das Leben und eine nachhaltige Existenzsicherung der Gemeinschaft zu unterstützen, und wird nicht in erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen betrieben; c)die Jagd wird in einer Weise betrieben…
…und sind auch nicht außergewöhnlich. Ausnahmsweise kann eine außergewöhnliche Belastung vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen ohne sein Verschulden die Existenzgrundlage entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist (VwGH 23.3.1999, 98/14/0119), die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung und ähnliches erforderlich…
…2026 wies die belangte Behörde den Antrag auf Familienbeihilfe vom 25.09.2025 mit folgender Begründung ab: "Die DLU ist eine Geldleistung nach dem Arbeitsmarktservicegesetz und nicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz. Diese Beihilfe wird zur Existenzsicherung gewährt, wenn eine Aus- oder Fortbildung beim AMS absolviert wird…
…Herzoperation. Zudem sei die Wohnbeihilfe nicht dauerhaft gesichert. Die Einhebung der Abgabenschuld würde seine ohnehin äußerst angespannte wirtschaftliche Situation erheblich weiter verschärfen und die Existenzsicherung seiner Familie konkret gefährden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18. Juni 2026 wies das Finanzamt Österreich die Beschwerde als unbegründet ab. In…
…Dieser Umstand wird hier sicher gegeben sein, da die Tochter ohne diese Ausbildung überhaupt keinerlei Existenzgrundlage hätte und diese Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist. Die Höhe der Studiengebühren beeinträchtigt hier außerdem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern enorm. Die Belastung überschreitet den von den Steuerpflichtigen…
…namens und im Auftrag des Bf. zur möglichsten Existenzsicherung gegen den randvermerkten Bescheid das Rechtsmittel der Berufung einzubringen und deren Ausführung mit einem Übergang der Gewinnermittlung auf einen Betriebsvermögensvergleich für den noch nicht rechtskräftig veranlagten Besteuerungszeitraum 2010 zu belegen, in dessen Ergebnis die extrem angestiegene…
…sei es keine Frage, dass sich der Lebensmittelpunkt der Kinder in Österreich befinde. Es stelle sich auch die Frage nach der Gewichtung der Aufenthaltszeiten. Der Ort der Existenzsicherung einer Familie, der gegenständlich klar in Österreich liege, sei entscheidend für den Aufenthaltsort einer Familie. Die Abwesenheiten …
…Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt und ergänzend festgehalten, dass die gegenständliche Ausbildung für Tochter zur künftigen Existenzsicherung notwendig sei und somit unter Bedingungen erfolge, die auch bei dieser selbst zu einer außergewöhnlichen Belastung führen würde (vgl. VwGH 20.12.1994…
…die Selbstbemessungsabgaben gemeldet und auch entrichtet. Dies spiegle auch der ausgeglichene Saldo des Steuerkontos wieder. Hauptmotiv für das Betreiben des Unternehmens sei die Existenzsicherung für die Mitarbeiter und werde sich die Ertragssituation aufgrund einer Änderung der Kundenstruktur in Zukunft bessern, sodass auch nur mehr ein…
…hätte, wäre die Entscheidung eine Mediatorenausbildung zu machen, sowohl unter dem Aspekt ein zweites Standbein als Existenzsicherung als auch eine breitere Ausbildung für ihren Lehrberuf zu erlangen, motiviert gewesen. Da die Bw. jedes Schuljahr erneut vor der Tatsache stehen könnte, kein Angebot seitens des Landesschulrates…
…darin, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …
…Die Funktion des Zuschusses liege darin, dem Elternteil der die Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes übernimmt und dadurch seine Erwerbstätigkeit reduziert bzw. darauf verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Die Alimentationsleistung des Bw. für das genannte Kind nehme daher…
…darin, dem Elternteil, der im Interesse der Betreuung und Erziehung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit zeitweise reduziert oder auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet, eine Existenzsicherung bzw. einen gewissen Ausgleich für den Verdienstentgang zu gewähren. Durch die Übernahme der Rückzahlungsverpflichtung trägt der andere Elternteil zu seiner im …