…begangen hat. Dass der Bw bei beiden obgenannten Finanzvergehen als Bestimmungstäter (= an den Taten Beteiligter) anzusehen ist, ergibt sich schon aus der Definition dieses Begriffs: Darnach ist Bestimmen iSd § 11 FinStrG vorsätzliches Veranlassen der Tatbegehung durch Erwecken des Tatentschlusses (OGH vom 18.12.1975…
…der einen anderen dazu bestimmt, es auszuführen oder sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Bestimmen ist dabei ein vorsätzliches Veranlassen der Tatbegehung durch Erwecken des Tatentschlusses (OGH vom 18. Dezember 1975, Zahl 13 Os 76/75, LSK 1976/73). Bestimmungstäter ist nur, wer vorsätzlich durch Befehlen…
…Verdachtes der vorsätzlichen Begehung des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG eingeleitet. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen anderen dazu bestimmen besagt, dass dies nur vorsätzlich geschehen kann. Der Vorsatz…
…eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, der Bf. habe M. B. zum Schmuggel nach § 11 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Buchstabe a erster Fall FinStrG bestimmt. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des Tatentschlusses. Einen…
…im Fall eines unentschuldbaren Irrtums vorsätzliches Handeln ausgeschlossen wäre. Das bloße Unterlassen des Einholens von Erkundigungen reiche nicht aus, um einen für die Hinterziehung relevanten Vorsatz zu begründen (FG Münster 5. September 2007, 1 K 1544/04 E). Abschließend verwies der steuerliche Vertreter auf die…
…FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und…
…steuerlicher Angelegenheiten war die Steuerberatungskanzlei M. beauftragt. Sie führte sämtliche Berechnungen durch und veranlasste die Meldungen an das Finanzamt über FinanzOnline, denn nur diese hatte Zugang zum Portal FinanzOnline". Der Einschreiter erstellte unter maßgeblicher Mitwirkung des Geschäftsführers Ing. E. ein Konzept zur Sanierung des Unternehmens…
…weil bei gegebenen Sachverhalt der begründete Verdacht besteht, der Bf. habe M.B. zum Schmuggel im Sinne von § 11 in Verbindung mit § 35 Abs. 1 Buchstabe a bestimmt. Bestimmen im Sinne des § 11 zweite Alternative FinStrG ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung durch Erweckung des…
…vorsätzlich jeweils eine eingangsabgabenpflichtige Stange Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht haben. Sie haben damit den Tatbestand des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG erfüllt. Bestimmen im Sinne des oben zitierten § 11 zweite Alternative FinStrG, ist das vorsätzliche Veranlassen der Tatbegehung…
…sodass sie zu lauten hat: W ist schuldig, er hat in den Jahren 2005 und 2006 im Amtsbereich des Finanzamtes Linz als Geschäftsführer der WT KEG vorsätzlich Selbstbemessungsabgaben, nämlich die Umsatzsteuervorauszahlung für Jänner 2006 in Höhe von € 6.189,48 sowie Lohnabgaben für die…
…gehalten und damit vorsätzlich iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt. Ausgehend von einem gesetzlichen Strafrahmen von 32.646,02 €, den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten sowie der als mildernd zu wertenden finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit bzw. der finanziellen Notlage zum Zeitpunkt der Tatbegehung sowie des…
…des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG ist eine derartige Abgabenverkürzung ua. bewirkt, wenn 1. bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung…
…Johann Tamsweg Zell am See gegen AD unter den StrNrn. 090/2009/00006-001 und 090/2010/00009-001 anhängigen Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November…
…2002 eine einschlägige Strafe wegen Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen verhängt worden. Vorsätzliches Handeln und wissentliche Tatbegehung seien daher anzulasten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Mai 2009. Zum Einzelunternehmen ED sei im Zuge der Prüfung festgestellt worden, dass dieses Einzelunternehmen…
…es für die Erfüllung des vorgeworfenen Tatbildes nicht erforderlich, dass der Beschuldigte bei seiner Tatbegehung in genauer Kenntnis von der Höhe der von ihm veranlassten Abgabenverkürzungen betreffend seine Person bzw. betreffend seine Schwester gewesen wäre. Der Nachweis, dass er es ernstlich für möglich gehalten und…
…Mai 2007 die sofortige Durchführung der Voranmeldung 2/2007 veranlasst. Das vorgeworfene vorsätzliche Handeln, verbunden mit wissentlicher Tatbegehung, werde sohin ausdrücklich in Abrede gestellt. Als Beweis werde die Einvernahme des Bf beantragt. Weiters werde vertreten, dass das Nachreichen der fehlenden Voranmeldung auch für und namens…
…Erledigungen ordnungsgemäß erfülle, wenn sie auftragsgemäß die Verzollungen anhand der ihr gefaxten Rechnungen veranlasse. Diesbezüglich sei ihr daher mit der in einem Strafverfahren notwendigen Sicherheit weder vorsätzliches noch fahrlässiges Handeln nachweisbar. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Amtsbeauftragten vom 9. Jänner 2003…
…bzw. seien teilweise nur das Material und das Verlegematerial ohne eine entsprechende Arbeitsleistung an die Kunden weiter verrechnet worden. Der Prüfer habe auf Grund dieser Feststellungen entsprechende Zuschätzungen für die Jahre 2003 bis 2005 vorgenommen. Zur vorsätzlichen Tatbegehung wurde im bekämpften Einleitungsbescheid begründend ausgeführt, dass…
…33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei…
…Auf Grund der geänderten rechtlichen Einstufung der Tathandlungen des Bw's waren die Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe neu zu bemessen. Die bereits durch die Erstbehörde zur Strafbemessung herangezogenen Milderungsgründe (Unbescholtenheit, gänzliche Schadensgutmachung, finanzielle Notlage) und Erschwerungsgründe (wiederholte Tatbegehung) veranlassten diese infolge des Überwiegens der Milderungsgründe zur…