…bis 2010 ermittelt worden. Die entsprechenden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide seien rechtskräftig geworden, sodass die Finanzstrafbehörde von der Richtigkeit der Bescheide ausgehe. Auf Grund der Aktenlage sei eine vorsätzliche Begehungsweise indiziert, da dem Bf bereits auf Grund eines früher gegen ihn geführten Finanzstrafverfahrens (StrNr. 1) bekannt…
…weshalb sich eine Zuständigkeit des Berufungssenates ergibt. Eine vorsätzliche Begehungsweise des M ist in diesem Zusammenhang mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit jedoch nicht erweislich. Der Vorwurf einer bloß fahrlässigen Verkürzung an Körperschaftsteuer in noch zu klärender Höhe scheiterte an der fehlenden Verwirklichung des…
…bewirken würde, auch vorsätzlich iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 20. August 2007, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Bestritten werde lediglich eine vorsätzliche Begehungsweise der im angefochtenen Bescheid vorgeworfenen Taten. Die…
…gekommen. Der Bf gibt zu bedenken, er habe keinen der vom Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz in Betracht gezogenen Tatbestände erfüllt, weil diese eine vorsätzliche Begehungsweise voraussetzen; eine solche bei ihm jedoch nicht vorliege. Der "C.-Club" habe sich im Internet als legale Einkaufsgemeinschaft präsentiert…
…welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Es liege ein entschuldbarer Irrtum vor, sodass dem Bf. eine vorsätzliche Begehungsweise nicht vorgeworfen werden könne. Er habe diese Tätigkeit nicht zur Einkommenserzielung ausgeübt. Er habe diese Tätigkeit weder nachhaltig noch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt. Es liege eine Tätigkeit…
…2001 in der Höhe von 2.906,91 € (40.000 S) begangen. Begründend wurde ausgeführt, der Verdacht gründe sich auf die Feststellungen der Betriebsprüfung vom 26. April 2004. Vorsätzliche Begehungsweise sei anzunehmen, weil dem Bf. bekannt sein müsse, dass sämtliche Erlöse wahrheitsgemäß offenzulegen seien…
…dass ein Steuerberater derartige einfache Agenden für ihn erledigen würde, weshalb eine vorsätzliche Begehungsweise zu verneinen sei. Auch wäre die ausgesprochene Strafsanktion in Anbetracht der Unbescholtenheit des Beschuldigten unangemessen hoch und hätte in jedem Fall bedingt nachgesehen werden müssen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Eine unterbliebene…
…dass der Bf die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung zwecks Versteuerung des Erwerbs des Mähdreschers verletzt habe. Es mangle aber an Verdachtsmomenten in Richtung einer vorsätzlichen Begehungsweise. Zutreffenderweise habe der Einschreiter bereits 1995 einen Mähdrescher in der BRD erworben und sei ihm bereits damals…
…mit L in den verfahrensgegenständlichen Jahren nicht zusteht. Die Bw. hat den Alleinerzieherabsetzbetrag daher wider besseres Wissen in den Einkommensteuererklärungen geltend gemacht. Die vorsätzliche Begehungsweise der Bw. ist daher ebenfalls erwiesen. Zur Strafbemessung ist auszuführen: Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen mit einer Geldstrafe…
…der Abgabenverkürzung. Auch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 FinStrG kann nicht vorliegen, weil solches eine vorsätzliche Begehungsweise voraussetzt, welche aber dem Beschuldigten nicht vorgeworfen worden ist. Da der Beschuldigte das ihm zur Last gelegte Finanzvergehen somit nicht begangen hat, war das Finanzstrafverfahren spruchgemäß einzustellen. Feldkirch, am…
…daher auf Basis der Aktenlage in Verbindung mit den Einlassungen des Beschuldigten und des Vertreters des belangten Verbandes fest, dass S eine vorsätzliche Begehungsweise zu verantworten hat. Wohl aber ist der Beschuldigte bei seinem strafrelevanten Verhalten möglicherweise davon ausgegangen, dass die Finanzstrafbehörden dieses tolerieren würden…
…57 | 1.012,73 | | | Der Beschuldigte sei durch seine abgabenrechtliche Vorstrafe erheblich sensibilisiert, sodass die nunmehrige Tatbegehung nur durch vorsätzliche Begehungsweise erklärbar sei. Dies stehe auch im Einklang mit seinem Geständnis. In rechtlicher Hinsicht verantworte der Beschuldigte somit einerseits Finanzvergehen der…
…ebenso lassen sich keine konkreten Umstände feststellen, aus welchen eine vorsätzliche Begehungsweise des E betreffend bestimmter, diese Restschuld herbeiführende Geschäftsfälle erkennbar wäre. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2006 hätte E die Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.373,80 bis zum Ablauf des 15…
… 161 Abs.3 FinStrG verwehrt, dem Beschuldigten eine vorsätzliche Begehungsweise zu unterstellen. Hat jedoch H lediglich fahrlässig gehandelt, kommt es also hinsichtlich einzelner Fakten zu keiner Verlängerung der fünfjährigen Verjährungsfrist: Die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verkürzung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1995 war somit…
…mit den strafbaren Handlungen hergestellt werden konnte. Dass beide Beschuldigten vorsätzlich im Sinne des § 8 Abs. 1 FinstrG gehandelt haben, wurde vom Spruchsenat im angefochtenen Erkenntnis hinreichend begründet; dieser Begründung schließt sich der Berufungssenat an. Die vorsätzliche Begehungsweise wird von keinem Beschuldigten in Streit gestellt…
…Bl. 98) und sohin erkennbar vom Erstsenat abgehandelt worden, weshalb sich eine Zuständigkeit des Berufungssenates ergibt. Eine vorsätzliche Begehungsweise des M ist in diesem Zusammenhang mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht erweislich. Wohl jedoch hat M zu verantworten, dass er die ihm gebotene…
…Geständnis allerdings auf die objektive Tatseite ein, indem sie zwar ausdrücklich die dem Tatvorwurf zu Grunde liegenden Zahllasten anerkennt, aber eine vorsätzliche Begehungsweise bestreitet. Der Berufungssenat konnte daher im Einklang mit den in Rechtskraft erwachsenen Abgabennachforderungsbescheiden, gründend auf niederschriftliche, der Abgabenschuldnerin zur Kenntnis gebrachte Feststellungen…
…im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten von einer unbewussten fahrlässigen Vorgangsweise hinsichtlich der durch ihn bewirkten Abgabenverkürzung an Einkommensteuer für 2004 auszugehen. Eine vorsätzliche Begehungsweise seitens des Beschuldigten hat sich trotz schwerwiegender diesbezüglicher Verdachtsmomente auf Grund des Dargelegten als nicht nachweisbar gezeigt. Zur Strafbemessung: Gemäß…
…mit seiner Tätigkeit. Insofern sei er zu Recht davon ausgegangen, in steuerlicher Hinsicht mit den Taxiunternehmern gleichgestellt gewesen zu sein. Eine vorsätzliche Begehungsweise liege daher nicht vor. Schließlich wären im Zuge der Prüfung sämtliche Vorsteuern gestrichen worden. Dies wirke sich schließlich auf die Strafbemessung aus. …
…Anfechtung durch den Amtsbeauftragten zulässig. Da sich dessen Rechtsmittel lediglich auf die Höhe des Strafausmaßes und nicht auf den Schuldspruch des Erstsenates richtet, ist sohin dem Berufungssenat eine Qualifizierung des Verhaltens des Beschuldigten allenfalls als vorsätzliche Begehungsweise verwehrt. Vorsätzlich handelte, wer einen Sachverhalt verwirklichen will…