…gegeben. Gegen diese Bescheide erhob die BW durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen aus, dass - was die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffe - keine neuen Tatsachen vorliegen würden, sondern die Gründe für die Forderungsabschreibung dem Finanzamt Salzburg-Land bekannt gewesen seien: Mag…
…oben geschilderten Ausgangssituation neue Tatsachen im Sinn der Bestimmungen des § 303 BAO vorliegen würden und somit eine Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren rechtens ist. Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ... in all den Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel…
…den Rest des Jahres 2002 bis 31.12.2002 umfassen, da ja keine Protokollierung möglich war". Sofern mit diesem Hinweis zum Ausdruck gebracht werden soll, die Feststellungen der Betriebsprüfung zum Übergangsgewinn seien keine neuen Tatsachen iSd § 303 BAO, ist folgendes anzumerken: Die Berufungswerberin wurde zunächst…
…den Bw. Das Finanzamt betrachtete die Ausführungen des Bw. im Fax und den Darlehensvertrag als neue Tatsachen und nahm das Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1997 bis 1999 (E-Bescheide für 1997 vom 4.5.1998; für 1998 vom 29.3.1999 und für 1999 vom…
…erst im Rahmen der abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar. Damit aber ist das Finanzamt mit recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel ausgegangen und hat keineswegs bloß eine andere rechtliche Beurteilung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes die Wiederaufnahme von Amts wegen…
…Stellung genommen (siehe dazu oben). Eine Rechtswidrigkeit der Wiederaufnahmebescheide liegt somit insofern nicht vor. In Streit steht auch das Vorliegen neuer Tatsachen im Sinne der Bestimmungen des § 303 BAO. Das Finanzamt sah als neue Tatsachen den Umstand an, dass in den einzelnen Veranlagungszeiträumen des Beobachtungszeitraumes…
…erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar. Damit aber ist das Finanzamt mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel ausgegangen und hat keineswegs bloß eine andere rechtliche Beurteilung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes die Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar. Damit aber ist das Finanzamt mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel ausgegangen und hat keineswegs bloß eine andere rechtliche Beurteilung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes die Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…einer auf die konkrete Problematik (Bauherreneigenschaft) gerichteten Prüfung heraus, so sei mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel auszugehen (VwGH vom 30.5.1994, 93/16/0096). Die Wiederaufnahme des Verfahrens wäre erforderlich gewesen, um eine grunderwerbsteuerliche Gleichbehandlung aller Erwerber der Reihenhausanlage zu erreichen…
…einer auf die konkrete Problematik (Bauherreneigenschaft) gerichteten Prüfung heraus, so sei mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel auszugehen (VwGH vom 30.5.1994, 93/16/0096). Die Wiederaufnahme des Verfahrens wäre erforderlich gewesen, um eine grunderwerbsteuerliche Gleichbehandlung aller Erwerber der Reihenhausanlage zu erreichen…
…erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar. Damit aber ist das Finanzamt mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel ausgegangen und hat keineswegs bloß eine andere rechtliche Beurteilung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes die Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…an zu stellen, in dem der Antragsteller nachweislich Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund erlangt hat. 2. Strittig ist im gegenständlichen Fall schon das Vorliegen neuer Tatsachen. Rechtsirrtümer und rechtliche Fehlbeurteilungen sind keine neuen Tatsachen, die Finanzbehörde kann durch rechtliche Neuqualifikation bekannter Sachverhalte keine Wiederaufnahme verfügen, dasselbe muss…
…Antrag auf Wiederaufnahme mangels Vorliegen neuer Tatsachen ab. Aus eben diesem Grund wurde auch die Anregung einer Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO verneint. in der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung brachte der Bw zusätzlich zum bisherigen Vorbringen als neue Tatsache die Nichtberücksichtigung von GSVG…
…das Thema der Frage nach dem Vorliegen einer die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages ausschließenden Partnerschaft erkennen lässt, aber auch hier nicht die die Entscheidungen der Behörde zur Wiederaufnahme der Verfahren tragenden neu hervorgekommenen Sachverhaltselemente bezeichnet, sondern nur auf das Vorliegen neuer Tatsachen verweist. Daran ändert im…
…erst im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung des Vorganges feststellbar. Damit aber ist das Finanzamt mit Recht vom Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel ausgegangen und hat keineswegs bloß eine andere rechtliche Beurteilung des ihr bekannten Sachverhaltes vorgenommen. Die Ermessensentscheidung des Finanzamtes die Wiederaufnahme des Verfahrens von…
…Bw. die "unzulässige Wiederaufnahme des Verfahrens" - insbesondere mangels Vorliegen neuer Tatsachen - rügt, so ist ihm unter Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung entgegen zu halten: Eine Wiederaufnahme iSd. Bestimmungen des § 303ff. BAO setzt das Vorliegen eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens voraus (…
…denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Bw. ging insofern vom Vorliegen neuer Tatsachen…
…Gründe gegen das Vorliegen neuer Tatsachen sprechen würden. a) Aus der Formulierung "nunmehr ständigen Rechtsprechung" im Bescheid des Finanzamtes, sei abzuleiten, dass es sich um eine aktuelle rechtliche Entwicklung handle. Der Abschluss des zu beurteilenden Vertrages liege jedoch bereits zwei Jahre zurück. Neue Erkenntnisse in…
…Gründe gegen das Vorliegen neuer Tatsachen sprechen würden. a) Aus der Formulierung "nunmehr ständigen Rechtsprechung" im Bescheid des Finanzamtes, sei abzuleiten, dass es sich um eine aktuelle rechtliche Entwicklung handle. Der Abschluss des zu beurteilenden Vertrages liege jedoch bereits zwei Jahre zurück. Neue Erkenntnisse in…
…Gründe gegen das Vorliegen neuer Tatsachen sprechen würden. a) Aus der Formulierung "nunmehr ständigen Rechtsprechung" im Bescheid des Finanzamtes, sei abzuleiten, dass es sich um eine aktuelle rechtliche Entwicklung handle. Der Abschluss des zu beurteilenden Vertrages liege jedoch bereits zwei Jahre zurück. Neue Erkenntnisse in…