…Bescheides vom "12."12.2006 für die Jahre 1999-2001 hingewiesen. Mit Berufung vom 21.12.2007 bekämpfte die Bw den Umsatzsteuerbescheid 2002 und begehrte eine ersatzlose Aufhebung oder eine erklärungsgemäße Veranlagung. Die Bw sprach sich in der Berufung erkennbar gegen die Erlassung eines vorläufigen…
…in Höhe von 735,20 €, Vorsteuern von 240,20 € und eine Zahllast von 495 €. Mit vorläufigem Bescheid vom 5.12.2007 betreffend das Jahr 2003 wurden die gesamten Umsätze in Höhe von 4.094,58 € als steuerfrei angesehen, die Steuerschuld gemäß …
…und 6 BP-Bericht; vorläufiger Umsatzsteuerbescheid 1998; endgültiger Umsatzsteuerbescheid 1998; Umsatzsteuererklärung 1998 ).Weder die Berufung noch das Schreiben der Bw vom 25.10.2007 lassen Anhaltspunkte dafür erkennen, worin nach Ansicht der Bw die Unrichtigkeit des bekämpften Bescheides liegen könnte (vgl. VwGH vom 31.5…
…Umsatzsteuer von 445,47 €, Vorsteuern von 1.389,86 € und eine Gutschrift von 944,39 €. Mit vorläufigem Bescheid vom 5.12.2007 betreffend das Jahr 2005 wurde eine Umsatzsteuerzahllast von 445,47 € festgesetzt. Das Finanzamt behandelte die Bw als Kleinunternehmerin und…
…ungewiss, aber wahrscheinlich ist". In der Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2006 hat das Finanzamt seine diesbezüglichen Überlegungen dann noch näher ausgeführt. Nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates bestehen aber gegen die hier bekämpfte vorläufige Bescheiderlassung deshalb keine Bedenken, weil das bislang vorliegende Zahlenmaterial, wie bereits erwähnt…
…00 aus. Nach Einreichung einer berichtigten Einkommensteuererklärung für 1997 wurde erklärungsgemäß ein Werbungskostenüberschuss iHv S -370.153,00 angesetzt. Auch für die Jahre 1998 und 1999 ergingen die Bescheide im Hinblick auf die Vermietungseinkünfte vorläufig. Gleichzeitig mit Erlassung des Einkommensteuerbescheides für 2000 vom 22. Jänner…
…die Vermietungseinkünfte das zur Gänze der Bw. gehörende Mietwohngrundstück in Wien.A.gasse. Das Finanzamt erließ einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 gemäß § 200 Abs. 1 BAO und gelangte der erklärte Werbungskostenüberschuss in Ansatz. Die Veranlagung erfolgte laut der Bescheidbegründung vorläufig, da ungewiss sei…
…was Liebhaberei sei, sodass die Entscheidung darüber einzig und alleine im Ermessenspielraum des beurteilenden Beamten stehe. Die vorläufige Bescheidung stelle quasi eine Vorverurteilung und eine Ungewissheit bis zum Sankt Nimmerleinstag dar und sei somit gesetzwidrig. Bei dem Unternehmen des Bw. handle es sich um einen…
…Betätigungen darstellen) überwiegen ein persönliches Interesse des Bw. an einer endgültigen Einkommensteuerveranlagung der Verlustphase bei weitem. Der UFS entspricht dem Interesse des Bw. teilweise, indem die angefochtenen Bescheide zwar vorläufig iSd § 200 Abs. 1 BAO belassen, jedoch die erklärten Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung angesetzt…
…folgte der für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum gewählten Vorgangsweise und stellte die gemeinschaftlichen Einkünfte im gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid datiert vom 10. Juli 2002 zugestellt am 15. Juli 2002 mit S 54.880,00 in Anlehnung an die Beilage zur Einkommensteuererklärung des A…
…erfolgte die Vorschreibung gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Gleichzeitig wurde nach Art bzw. Höhe der weiter zu erbringenden Leistungen angefragt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung bringt der Bw. vor, dass er mit Ausnahme der Bezahlung des Kaufpreises für die Geschäftsanteile keinerlei Verpflichtungen…
…gelöscht. Das Finanzamt hat am 4.10.2000 einen an die KG gerichteten Umsatzsteuerbescheid 1998 vorläufig erlassen, eine Begründung für die Vorläufigkeit aber nicht angeführt. Mit an den Bw als Rechtsnachfolger gerichteten Bescheid vom 11.11.2008 wurde die Umsatzsteuer 1998 endgültig festgesetzt. In der…
…hätte die Endgültigerklärung und Abänderung des Bescheides für 1998 spätestens bis 31.12.2007 erfolgen müssen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7.5.2009 wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass mit der vorläufigen Festsetzung der Einkünfte im Jahre 2002 mit Null in keiner Weise darüber…
…Somit ergibt sich aus den vom Bw. selbst vorgelegten Unterlagen, dass die Abgabenbehörde erster Instanz die Bescheide aus Zweckmäßigkeitsgründen nur vorläufig erlassen konnte (vgl. VwGH 26.6.2002, 2000/13/0202). Bei ihrer Entscheidung ging sie davon aus, dass die Einkunftsquelleneigenschaft dieser Tätigkeit wahrscheinlicher ist…
…bzw. als "Korrigiertes" Ergebnis ATS - 458.958,- auf, lt. Erklärung und auch angefochtenem vorläufigen Bescheid vom November 2003 betrugen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € -96.116,51 bzw. ATS -1.253,790,50. Entgegen den prognostizierten (reglementierten) Mieteinnahmen von ATS 436.773,- bzw…
…1999, 89/13/0259, 18.12.1996, 94/15/0152. Im Lichte dieser Judikatur würden sich die von der steuerlichen Vertretung der Bw als rechtswidrig bezeichnete vorläufige Bescheiderlassung geradezu anbieten, da aus den bisher vorgelegten Unterlagen die Möglichkeit, aus der Vermietung dauerhaft Überschüsse zu erzielen…
…zunächst am 19. Jänner 2006 in einem gem. § 200 Abs 1 BAO vorläufigen Bescheid nach § 188 BAO der Gewinn erklärungsgemäß festgestellt worden war, vertrat das Finanzamt X (FA) in der Folge aufgrund der Feststellungen im Zuge einer zwischenzeitig durchgeführten Außenprüfung (AP) den Standpunkt, die Voraussetzungen…
…11, vom 27. November 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. November 2006, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Endgültigerklärung der gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig ergangenen Einkommensteuerbescheide für den Zeitraum 2002 bis 2003, vom 11. März 2004 und vom 29…
…der Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei ganz allgemein die Auffassung vertreten, dass eine vorläufige Abgabenfestsetzung insbesondere in jenen Fällen erlassen werden könne, "in denen im Zeitpunkt der Bescheiderteilung die Ungewissheit deshalb besteht, weil in der Zukunft liegende Sachverhalte entscheidungsrelevant sind" (vgl. Stoll, Kommentar zur BAO…
…Gemäß § 200 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht zwar ungewiss aber wahrscheinlich ist oder wenn der Umfang der Abgabepflicht ungewiss ist. Vorläufige Bescheide dürfen vor allem dann erlassen werden, wenn in der Zukunft liegende Sachverhalte…