…eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Das im Wege des Bundessozialamtes erstellte Sachverständigengutachten bescheinigt der Tochter der Bw. eine Erwerbsunfähigkeit, die im gesamten Rückforderungszeitraum gegeben war. Damit ist aber die Voraussetzung, dass im Streitzeitraum eine (vollständige) Studienbehinderung von…
…müsse, sei nicht vorgelegt worden. Die Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und führte darin Folgendes aus: "Sie führen in Ihrer Begründung an, dass nur dann eine vollständige Studienbehinderung infolge Krankheit vorliegt, wenn die Studienbehinderung ununterbrochen mindestens drei Monate andauert. Der von Ihnen zitierte § 2 Abs…
…und sie habe an Exkursionen mit ausgedehnten Gehstrecken nur bedingt teilnehmen können. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (zB Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen ordentlichen Studiums würden die vorgesehene Studienzeit verlängern. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur…
…Der Berufungswerber vertritt die Ansicht, dass sich die Studienzeit seiner Tochter durch eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung im Wintersemester 2007/2008 um ein weiteres Semester verlängert habe. Dazu legte er vor Ergehen des angefochtenen Bescheides folgende Unterlagen vor: Eine Fortsetzungsbestätigung der Universität Wien für M K…
…nun noch zu prüfen, ob mit der Krankheit der Tochter des Berufungswerbers ein unabwendbares Ereignis vorgelegen ist, das eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit rechtfertigt. Ein solches Ereignis müsste eine vollständige Studienbehinderung mit sich bringen. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur…
…gewesen, zu den jeweiligen Prüfungen anzutreten. Er sei seit 17. November 2004 ständig in ärztlicher Behandlung und werde erst nach vollständiger Genesung neue Ziele angehen. Einen weiteren Studiumsversuch werde es nicht mehr geben. Sein Sohn habe im ersten Semester des Studiums der n am 16…
…22. Juni 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und hiezu ausgeführt, dass eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (zum Beispiel bei Krankheit) während des im Inland betriebenen ordentlichen Studiums die vorgesehene Studienzeit verlängere. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise, wobei…
…Es war lediglich zu prüfen, ob mit der Krankheit der Tochter ein unabwendbares Ereignis vorgelegen ist, das eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit rechtfertigt. Ein solches Ereignis müsste eine vollständige Studienbehinderung mit sich bringen. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich…
…aus: "Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums verlängern die vorgesehene Studienzeit. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Studienbehinderung pro Semester…
…Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z. B. bei Krankheit), oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums verlängern die vorgesehene Studienzeit. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Studienbehinderung pro Semester…
…überschreiten. Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z.B. bei Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums verlängern die vorgesehene Studienzeit. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich ist, wenn die Studienbehinderung pro…
…behauptet, dass bei ihr eine drei Monate dauernde vollständige Studienbehinderung während eines Semesters vorgelegen hat. Dies wäre aber Voraussetzung für die Verlängerung der höchstzulässigen Studiendauer um ein Semester. Gegen eine derartige ununterbrochene Studienbehinderung spricht auch - wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausführt - dass E. trotz…
…lässt sich unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbereitungszeiten klar ableiten, dass keine länger andauernde durchgehende vollständige Studienbehinderung vorgelegen ist. Zudem wäre es - in Kenntnis des Gesundheitszustandes der Mutter - nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates durchaus auch möglich gewesen, für die Zeiten der notwendigen Besuche an der Universität…
…hätte. Die für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes maßgeblichen Umstände sind grundsätzlich durch geeignete Beweismittel glaubhaft zu machen. Als Nachweis für eine krankheitsbedingte vollständige Studienbehinderung ist daher eine schlüssige ärztliche Bestätigung unumgänglich. Aus dem hier vorliegenden ärztlichen Gutachten vom 20.4.2007 ist zu entnehmen, dass…
…immer wieder sei er durch Schwellungen am Knie geplagt. In Summe könne also sehr wohl von einer vollständigen Studienbehinderung von mehr als drei Monaten ausgegangen werden. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11.12.2002 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise…
…Toleranzsemester - ein Zeitraum bis einschließlich Februar 2008 ergibt, und die Beihilfe auch bis dahin vom Finanzamt gewährt wurde. Aus der dem UFS vorliegenden Aktenlage kann demnach keinesfalls eine weitere vollständige Studienbehinderung, die wie vom Gesetz gefordert drei Monate während eines Semesters anzudauern hat, abgeleitet werden…
…infolge Krankheit sein. Eine mindestens drei Monate dauernde vollständige Studienbehinderung innerhalb der Vorlesungszeit auf Grund einer Krankheit bewirkt eine Verlängerung der für den Bezug der Familienbeihilfe maßgeblichen Studiendauer um ein Semester. Im gegenständlichen Fall betreibt die Tochter des Bw das Studium der Sportwissenschaften. Für das…
…Vorstudienzeiten" vor. 2.2.3 Krankheitsbedingte Studienbehinderung Will man die auf die Verlängerung von Studienzeiten geltende Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG analog auch auf den Studienwechsel anwenden, so bedeutet dies, dass eine (vollständige) Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung um ein…
…vorgesehenen Studienzeit des ersten Abschnittes (4 Semester) seien laufend Prüfungen abgelegt worden. Es liege daher keine vollständige Studienbehinderung vor. Die dagegen eingebrachte Berufung vom 2.12.2005 wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Sohn des Berufungswerbers seit zumindest 3 Jahren an ausgepägten saisonal abhängigen…
…jedoch keinen schädlichen Studienrichtungswechsel dar. Von einem unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereigniss wegen Krankheit könne jedoch nur dann gesprochen werden, wenn eine vollkommene Studienbehinderung vorliegt. Von einer vollständigen Studienbehinderung könne dann nicht gesprochen werden, wenn Vorlesungen besucht oder Prüfungen abgelegt werden. Laut Bestätigung von H vom…