…Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte am 19.3.2002 beim Finanzamt Lienz die Familienbeihilfe für seine volljährige studierende Tochter M.H. (rückwirkend) ab 1.3.2002. Mit Bescheid vom 10.4.2002 wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab und begründete dies damit, dass M…
…cit. und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag bei auswärtiger Berufsausbildung des Kindes (noch) in Betracht kommt, jedoch können laut einhelliger Lehre und Rechtsprechung (siehe…
…5.5.2006 forderte das Finanzamt Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1.1. bis 30.4.2005 zurück. In der Begründung führt das Finanzamt aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 volljährige studierende Kinder nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben…
…des Anspruchs auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder von der vorgesehenen Studienzeit im jeweiligen Studienabschnitt bzw. von der Ausbildungszeit abhänge. Die Bw. legte für ihre Tochter K.R. die gewünschten Nachweise vor: Studienbestätigungen der Wirtschaftsuniversität Wien, Wintersemester 2009/10 und Sommersemester 2009 als ordentlicher Studierende…
…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 24. Mai 2005
…nicht weiter entscheidenden, Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder. Dieser Anspruch ist aber nach dem klaren Gesetzeswortlaut mit der Vollendung des 26. Lebensjahres begrenzt. Eine Ausnahme von dieser altersmäßigen Begrenzung normiert § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 für Kinder, die auf Grund…
…diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. ........... Nach der zitierten gesetzlichen Regelung ist somit der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder zunächst davon abhängig, dass die…
…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 17. März 2006
…diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. ........... Nach der zitierten gesetzlichen Regelung ist somit der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder zunächst davon abhängig, dass die…
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…sondern für einen kurzen Zeitraum gar keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werde, sohin eine kurzfristige Unterbrechung der eigentlichen Erwerbstätigkeit vorliege. Zusammenfassend hatte daher die Berufungswerberin entsprechend den österreichischen Rechtsvorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung der für studierende Kinder geltenden Voraussetzungen, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Töchter iS des …
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 15. August 2004 beantragte der spätere Berufungswerber die Gewährung der Familienbeihilfe für seine volljährige studierende Tochter [Name] ab März 2004. Begründend führte er aus, die Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe mit Ende Feber 2004 könne nur…
…knüpft dabei nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige, studierende Kinder, selbst wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe und damit Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag für außergewöhnliche Belastung in Frage kommt. Für Me. werden allerdings Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag gewährt und ausbezahlt (was amtsbekannt…
…dies bereits explizit bestätigt worden sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 6. September 2011 mit folgender Begründung ab: "Gem. § 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 besteht für volljährige, studierende Kinder, die das 24. Lebensjahr (bis 30.06.2011 das 26. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben…
…zu Unrecht bezogener Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit 1. März 2006 bis 30. September 2006, der wie folgt begründet wurde: "Gemäß § 6 Abs. 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige, studierende Kinder nur dann…
…gem. § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden. Hingewiesen wird dabei, dass eine Berufsausbildung zielstrebig…
…unverändert. Entscheidungsgründe Im angefochtenen Bescheid führte die Abgabenbehörde u. a. begründend aus, für volljährige Kinder stehe die Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Beendigung des Präsenzdienstes und frühestmöglichem Beginn der Berufsausbildung zu. M, der Sohn des Berufungswerbers, habe sein Studium an der Universität I am 1…
…In wirtschaftlicher Hinsicht handelt es sich daher unverändert um in V wohnhafte und in I studierende Kinder von V-er Eltern. Es werde daher die Berücksichtigung der Kosten für das auswärtige Studium als außergewöhnliche Belastung beantragt. Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 wurden…
…und zugig betriebener Studien, die zu einem erfolgreichen Abschluss des gewählten Studiums in angemessener Zeit führen sollen (VwGH 8.1.2001, 2000/12/0053). Dieser Gedanke findet sich ja in den restriktiven Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Beihilfenrecht für studierende Kinder wieder. Der gegenständliche Wechsel…