…Entscheidungsgründe Der Bw. beantragte am 19.3.2002 beim Finanzamt Lienz die Familienbeihilfe für seine volljährige studierende Tochter M.H. (rückwirkend) ab 1.3.2002. Mit Bescheid vom 10.4.2002 wies das Finanzamt den Antrag als unbegründet ab und begründete dies damit, dass M…
…cit. und knüpft daher nicht an den steuerlichen Kinderbegriff an, sodass auch für volljährige studierende Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag mehr besteht, der Freibetrag bei auswärtiger Berufsausbildung des Kindes (noch) in Betracht kommt, jedoch können laut einhelliger Lehre und Rechtsprechung (siehe…
…5.5.2006 forderte das Finanzamt Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Zeit vom 1.1. bis 30.4.2005 zurück. In der Begründung führt das Finanzamt aus, dass gemäß § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 volljährige studierende Kinder nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben…
…des Anspruchs auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder von der vorgesehenen Studienzeit im jeweiligen Studienabschnitt bzw. von der Ausbildungszeit abhänge. Die Bw. legte für ihre Tochter K.R. die gewünschten Nachweise vor: Studienbestätigungen der Wirtschaftsuniversität Wien, Wintersemester 2009/10 und Sommersemester 2009 als ordentlicher Studierende…
…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 24. Mai 2005
…nicht weiter entscheidenden, Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder. Dieser Anspruch ist aber nach dem klaren Gesetzeswortlaut mit der Vollendung des 26. Lebensjahres begrenzt. Eine Ausnahme von dieser altersmäßigen Begrenzung normiert § 2 Abs 1 lit c FLAG 1967 für Kinder, die auf Grund…
…diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. ........... Nach der zitierten gesetzlichen Regelung ist somit der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder zunächst davon abhängig, dass die…
…Frage der Abzugsfähigkeit im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 auch, ob volljährige studierende Kinder aufgrund fehlender Selbsterhaltungsfähigkeit einen (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch haben oder nicht. Die Berufung war somit als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 17. März 2006
…diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. ........... Nach der zitierten gesetzlichen Regelung ist somit der Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige studierende Kinder zunächst davon abhängig, dass die…
…1*** war selbstverständlich auch bekannt. Auch für Pflegekinder gilt: für Studierende kann den Eltern Familienbeihilfe gewährt werden. Dies ist grundsätzlich bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Für volljährige Kinder unter 24 Jahren besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung…
…Kind ein solcher von 58,40 Euro monatlich zu. Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (§ 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988). Auch wenn der Bf Alimente an seine Kinder bezahlt hat und die Voraussetzungen des …
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…betreffend ***1*** beigelegt. Mit Schreiben der Bf. vom 07.11.2022 hat diese mitgeteilt, dass ihre Tochter ***1*** "in Ermangelung einer entsprechenden Tagesform für volljährige Studierende" die Abenschule der HAK ***8*** besuche. ***1*** sei Vollzeitstudentin, habe keine Einkünfte und würde ständig von ihr unterhalten werden…
…vom Bf. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge als für das Kind ***1*** im Zeitraum vom 1. März 2023 bis zum 30. September 2023 zu Unrecht bezogen rückgefordert und hierbei begründend nachstehendes ausgeführt: "Familienbeihilfe steht für volljährige Studierende unter folgenden Voraussetzungen zu: • Das Kind hat das 24. Lebensjahr…
…zum Ausdruck, dass für volljährige, nicht behinderte Kinder die Familienbeihilfe grundsätzlich nur gewährt wird, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. In der Folge wird sodann auf die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Rechtslage und Judikatur Bezug genommen und festgehalten, dass es bei Studierenden notwendig ist, bestimmte…
…erfolgt, die fürs Berufsleben Wissen vermittelt, Prüfungen abgelegt werden und eine Abschlussprüfung den qualifizierten Abschluss nachweist. Zusätzlich muss die überwiegende Zeit für die Ausbildung verwendet werden. Es besteht auch für volljährige, studierende Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn…
…unter dem statistischen Regelbedarf von € 392 bzw. € 492. Dass tatsächlich zwei allein lebende, studierende Kinder mit einem Gesamtbetrag von kaufkraftbereinigt € 488,40 auch in der Slowakei bei weitem nicht das Auslangen finden können, liegt auf der Hand. Der Studie Orr, D.; Gwosc…
…Sohn ***T*** aus, Familienbeihilfe stehe für volljährige Studierende zu, wenn das Kind das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet habe, eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannte Einrichtung besuche, ordentlicher Studierender sei und sich innerhalb der vorgesehenen Studienzeit befinde. Diese Voraussetzungen würden beim Kind der Beschwerdeführerin…
…sondern für einen kurzen Zeitraum gar keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werde, sohin eine kurzfristige Unterbrechung der eigentlichen Erwerbstätigkeit vorliege. Zusammenfassend hatte daher die Berufungswerberin entsprechend den österreichischen Rechtsvorschriften und vorbehaltlich der Erfüllung der für studierende Kinder geltenden Voraussetzungen, Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre Töchter iS des …
…Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 15. August 2004 beantragte der spätere Berufungswerber die Gewährung der Familienbeihilfe für seine volljährige studierende Tochter [Name] ab März 2004. Begründend führte er aus, die Einstellung der Auszahlung der Familienbeihilfe mit Ende Feber 2004 könne nur…