…EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1766 BlgNR XX…
…der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung ermöglichen…
…Berufung vertrat die Steuerpflichtige die Auffassung, die von ihr angeführten Aufwendungen würden Werbungskosten darstellen, da gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 i.d.F. vom 1. Jänner 2000 Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988, dass Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit Werbungskosten sind. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß des den Bundesbediensteten zustehenden Nächtigungsgeldes der Höchststufe bei Anwendung des …
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der gesonderten Bescheidbegründung wurde zusammengefasst Folgendes ausgeführt: Gem. § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF des Steuerreformgesetzes 2000 seien Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen…
…sei dabei ausreichend. Die Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten sei nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliege. Ließen sich Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehöre…
…nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit einer vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z…
…1988 in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2000 sind Ausbildungsmaßnahmen dann abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. einem damit verwandten Beruf stehen. Von einem solchen Zusammenhang kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang…
…weil der Bw. Führungsaufgaben in Rahmen seiner Tätigkeit ausübt und überdies ein Zusammenhang mit einer verwandten Tätigkeit ausreicht und der Bw. sich mit dieser Weiterbildungsmaßnahme für weitere Funktionen (Führungsfunktionen) in seiner Kirche qualifiziert. In der Berufungsvorentscheidung wird festgehalten, von einem Zusammenhang einer Bildungsmaßnahme mit der…
…auch" (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988): "Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen." § 20 Abs. 1 EStG 1988…
…Jänner 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellten Aufwendungen dar, die in Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder in Zusammenhang…
…der verwandten Tätigkeit, nämlich die im Wesentlichen gleichgelagerten Kenntnisse und Fähigkeiten, zu betrachten: Dabei fällt auf, dass bei der Mediatoren-Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Pädagogik an sich und der spezifischen Wissensvermittlung nicht gebraucht werden, während es für den Beruf der…
…nicht auf ein allgemeines Publikum ausgerichtet (in der Zielgruppe werden Lehrer und Sonderpädagogen an erster Stelle erwähnt). Zu gewissen Überschneidungen kann es kommen, weil bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse für in bestimmten Bereichen verwandte Berufsgruppen von Interesse sein können. So befindet sich z.B. ein Musiker…
…Jänner 2000, BGBl. I Nr. 106/1999) auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellten Aufwendungen dar, die in Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder in Zusammenhang…
…zusätzliche (weitere!) Arbeitskraft einzustellen wurde in unserer Korrespondenz vom 9.12.2008 bekannt gegeben. Aufgrund unserer Erfahrung mit dem Berufsbild Sachverständiger / Ziviltechniker und verwandter Berufe können wir klar feststellen dass das Verhältnis Personalaufwand zum Umsatz bei Herrn DI Bw absolut fremdüblich ist - idR. liegt sogar…
…Betriebsvermögen und würden die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen mit € 8.160,00 geschätzt. Das Finanzamt setzte im Einkommensteuerbescheid 2002 unter Berücksichtigung aller Änderungen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit € 28.815,28 fest. In der gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 eingebrachten Berufung führte der Bw. aus…
…verwandte Unterrichtsgegenstände an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie für Sozialpädagogik zu unterrichten. Das Psychologiestudium sei somit eine notwendige Voraussetzung für die Erweiterung der schulischen Tätigkeit und damit für die angestrebte Erhöhung der Einkünfte. Die in Rede stehende Tätigkeit stehe im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten beruflichen…
…oder einer damit verwandten Tätigkeit. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen. Um Fortbildung handelt es sich nach herrschender Auffassung dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse und…
…durch den Aufhebungsbescheid vom 30. September 2008 sowie betreffend den Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 ebenfalls vom 30. September 2008 entschieden: 1. Der Berufung gegen den Bescheid vom 30. September 2008 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2007 vom 11. Feber 2008 durch den…
…angekreuzt wurden, weiters als Beruf der Lebensgefährtin bzw. Ehegattin des Bw. Hausfrau angegeben war, ist auch davon auszugehen, dass den Kindern des Bw. der Unterhalt tatsächlich vom ihm gewährt wurde, wie dies für die Aufenthaltsberechtigung der Verwandten eines EWR-Bürgers in gerader absteigender Linie nach §…