…nbsp; Hinweis Diese Berufungsentscheidung wirkt gegenüber allen Beteiligten (§ 186 BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…denen gemeinschaftliche Einkünfte zuflössen (§ 191 Abs. 3 lit. b BAO) und wonach mit der Zustellung dieses Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen gelte (§ 101 Abs. 3 BAO), wobei die Beteiligten nicht namentlich angeführt sind; mit 11…
…zurückgewiesen worden ist, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt richtete an den Berufungswerber (Bw) eine Verständigung nach § 81 Abs 2 BAO, wonach Frau A als vertretungsbefugte Person (§ 81 BAO) der Gesellschaft B., Steuernummer C, mit Bescheid…
…anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und nach englischem Recht gegründeten Gesellschaft, zukomme. Mit der Zustellung dieser Berufung durch eine vertretungsbefugte Person, in einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und nach englischem Recht gegründeten Gesellschaft, gelte die Zustellung von allen Beteiligten als vollzogen. Die…
… 101 Abs 3 BAO darauf hingewiesen, dass mit der Zustellung an die vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Miteigentümer als vollzogen gelte. Gegen diesen Bescheid brachte die "PGmbH und Mitbes." rechtzeitig eine Berufung ein, wobei die übrigen Mitbesitzer neben der PGmbH namentlich nicht angeführt wurden…
…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…Geschäftsverkehr unter einem eigenen Namen auftritt, oder zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Personen in deren Namen, so werden alle Gesellschafter daraus berechtigt und verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn ein handelnder Gesellschafter nicht, nicht allein oder nur beschränkt vertretungsbefugt ist, der Dritte den Mangel der…
…1.6.2004 die Vollmacht für den gewerblichen Buchhalter vom 26.4.2004 übergeben hat. Somit hat der zweite Gesellschafter den bevollmächtigten gewerblichen Buchhalter als vertretungsbefugte Person gegenüber dem Finanzamt namhaft gemacht. Mit Einkommensteuerbescheid 2004 des Finanzamtes FA1ZVC (= Finanzamt des Bw.) gegen den Bw…
…erheben. Entscheidungsgründe Am 15. Juni 2001 wurde die KEG (die 1. Bw.) ins Firmenbuch eingetragen. Einzige persönlich haftende und (einzel-)vertretungsbefugte Gesellschafterin war M. E., Kommanditistin C. E. In einer Beilage zum Frageboden anlässlich der Eröffnung eines Gewerbebetriebes wurde dem Finanzamt Klagenfurt mitgeteilt, dass C…
…StF: BGBl. Nr. 200/1982) ist "Empfänger" die von der Behörde in der Zustellverfügung (§ 5 ZustG) namentlich bezeichnete Person, in deren Verfügungsgewalt das zuzustellende Dokument gelangen soll. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt gemäß § 7 ZustG die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch…
… 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit Zustellung einer Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung (-gemeinschaft) als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge hingewiesen wird. Gemäß § 81 Abs. 1 BAO sind die abgabenrechtlichen Pflichten einer Personenvereinigung (-gemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit von…
…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…vertretungsbefugte Person auch als Zustellungsbevollmächtigter der ehemaligen Gesellschafter (Mitglieder), sofern ein solcher nicht eigens namhaft gemacht wurde. Die Bestimmung des Abs. 6 über die Erhebung eines Widerspruches gilt sinngemäß. Die Regelungen des § 81 Abs.1 bis 8 BAO zielen darauf ab, dass für eine Personenvereinigung…
…Unabhängige Finanzsenat aus: "Der Zustellverfügung des erstinstanzlichen Bescheides hafteten folgende Mängel an: 1. Als eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person kam die Komplementärin M. GmbH im Zeitpunkt der Bescheidzustellung ohne weiteres in Betracht, weil damals noch nicht alle atypisch Stillen aus der Gesellschaft ausgeschieden waren…
…Einkünfte zuflössen (§ 191 Abs. 3 lit. b BAO) und wonach mit der Zustellung dieses Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen gelte (§ 101 Abs. 3 BAO), wobei die Beteiligten in diesem Bescheid nicht namentlich angeführt sind; mit…
…3 lit. b BAO). Mit der Zustellung dieser Bescheidausfertigung an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle am Gegenstand der Feststellung Beteiligten als vollzogen (§ 101 Abs. 3 BAO). Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…171 Personen bzw. Personengemeinschaften, wobei der Bw angeführt ist. Diese ´Feststellungsbescheide´ enthalten jeweils den Hinweis: "Der Bescheid hat Wirkung gegenüber allen oben genannten beteiligten Personen bzw. Personengesellschaften § 191 iVm § 190 Abs.1 BAO. Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine nach § 81 vertretungsbefugte Person gilt…
Wenn die 1. Geschäftsherrin vertretungsbefugte Person der Mitunternehmerschaft iSd § 81 BAO (bzw. iSd § 81 Abs. 6 BAO der zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder) war, konnte sie wirksam Herrn Rechtsanwalt Dr. U mit Wirkung für die Mitunternehmerschaft bzw für die zuletzt beteiligten Gesellschafter/Mitglieder wirksam dazu bevollmächtigen…
…eines geeigneten Zustellempfängers iSd § 101 Abs. 3 bzw Abs. 4 BAO (vertretungsbefugte Person nach § 81 BAO), lag nicht vor. H) Zur Entscheidung über die Berufung: a) Konsequenzen für die Spruchpunkte 1 bis 3: Die durch die Übergabe der mit 11. November 2009 datierten Ausfertigungen in…
…solchen Stellung - ggfs. nötigen Bezeichnung von Dr. U als Zustellempfänger der vermeintlichen Bescheide vom 11. November 2009 ist festzuhalten: Selbst wenn - anders als hier der Fall - die 3. Geschäftsherrin vertretungsbefugte Person der Mitunternehmerschaft iSd § 81 BAO (bzw. iSd § 81 Abs. 6 BAO der zuletzt beteiligten…