…bzw. abgeführten Lohnabgaben laut Strafverfügung), umgerechnet € 7.926,65 : 2 = € 3.963,33 zuzüglich € 878,55 + € 4.443,22 (strafbar verbleibende versuchte Hinterziehungen USt, ESt 2000) + € 7.214,66 (strafbar verbleibende UVZ 09/01 betreffend die Z GmbH), ergibt…
…zu den Hinterziehungen betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006) auch schuldig, als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung ihrer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 527,22 zu bewirken versucht zu…
…Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für August 2007 einzustellen war. Eine allenfalls versuchte Hinterziehung der Umsatzsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2007 nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch F.G. jun. kommt schon…
…15. des auf diese zweitfolgenden Monat - laut seinem Tatplan, der von quartalsweisen Berechnungen ausgegangen ist - vorgeworfen wird, liegen relativ untaugliche Versuche einer Hinterziehung vor, weil tatsächlich diesbezüglich die Fälligkeit bereits zuvor eingetreten war. G hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…
…Abs.3 EStG 1988 die Anmeldung der Gewinnausschüttung sowie die Abfuhr der Kapitalertragssteuer unterlassen hat, wobei diesbezüglich gemäß § 33 Abs.3 lit.b FinStrG die Verkürzung der Kapitalertragsteuern im Zeitpunkt deren Nichtabfuhr bewirkt ist. Eine etwaige Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern nach §§ 13…
…nicht vor, weshalb einem allenfalls fortzusetzendem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt betreffend die Beschuldigte der Umstand der res judicata entgegen stünde. Anzumerken ist auch, dass auf Grund der ständigen Prüfungsmaßnahmen offenkundig ein Vorsatz der Beschuldigten in Richtung einer versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschuldigten jeweils Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG vorgeworfen wurden, was ja auch dem Beschuldigten bekannt gewesen ist. Einer Qualifizierung des Verhaltens des Beschuldigten hinsichtlich der Zeiträume November und Dezember 2004 als versuchte Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer nach …
…in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im…
…Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver Hinsicht verwirklicht wurden. Gegen zumindest versuchte Hinterziehungen von Jahresumsatzsteuern bei der R-KEG spricht, dass die USt-Sonderprüfungen bereits zu Zeitpunkten durchgeführt wurden (vgl. die Berichte zu AB-Nr. 202007/03 vom 24. Februar 2003…
…wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine…
…versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise eine falsche Steuererklärung beim Finanzamt einreicht in der Hoffnung, die Abgabe antragsgemäß zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung…
…Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen in der zu verkürzten versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine…
…wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Dieser Tatbestand kommt beispielsweise auch dann zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs. 1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…
… 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 lit. b FinStrG geschlossen werden kann. Allenfalls lediglich versuchte Hinterziehungen an Jahresumsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG liegen im gegenständlichen Fall schon deshalb nicht vor, weil die GmbH bzw. der für dieses Unternehmen agierende Beschuldigte ja hinsichtlich…
…Senates in der Finanzstrafsache gegen I.Y., vertreten durch Foissner und Foissner, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs OEG, 4030 Linz, Salzburgerstr. 267, wegen des Finanzvergehens der teils versuchten, teils vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 i. V. 13 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…vertreten durch Mag. Rudolf Fischereder, Steuerberater, 4644 Scharnstein, Jörgenstr. 1, wegen des Finanzvergehens der teils vollendeten, teils versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs.1, 13, 38 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 16. November 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim…
…im Zweifel zugunsten für Mag.X ein weiterer Abschlag vorzunehmen. Dieser wird in freier Beweiswürdigung einvernehmlich mit einem Viertel der Einkommensteuer laut Betriebsprüfung (€ 32.126,59) festgestellt. Mag.X hat daher für das Veranlagungsjahr 2007 eine versuchte gewerbsmäßige Hinterziehung an Einkommensteuer gemäß § 33 Abs…
…des § 33 Abs. 1 FinStrG, sodass der angefochtene Bescheid insoweit aufzuheben war. Hinsichtlich des verbleibenden Vorwurfes einer Hinterziehung an Umsatzsteuer 2001 von € 872,07 (aus der Ausgangsrechnung vom 30. Jänner 2000) bzw. an Umsatzsteuer 2003 von € 1.124,75 (laut Ausgangsrechnung vom 30…
…Oktober 2007, Übersicht Verfahren 2002, Finanzstrafakt Bl. 2, 9). Es läge somit lediglich der Versuch einer Hinterziehung vor, wobei sich der Verkürzungswille des A mit Ablauf der Erklärungsfrist, also am 31. März 2003, durch seine Untätigkeit manifestiert hätte. Ob der Beschuldigte allerdings am 31. März…
…anhängig gemachte Finanzstrafverfahren mit der Anschuldigung der versuchten Hinterziehung der Jahresumsatzsteuern für die Jahre 2000 bis 2002 (Punkt A a, A b des Erkenntnisses) - unbeschadet, des anhängig verbleibenden Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes der von dem Beschuldigten begangenen Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume…