…GmbH). Eine lediglich verspätete Entrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bei zeitgerechter Bekanntgabe ist kein strafbarer Tatbestand. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2006 wäre bis zum Ablauf des 15. Mai 2006 durch die A-GmbH per FinanzOnline eine Voranmeldung an das Finanzamt Salzburg-Stadt zu übersenden gewesen, was nicht…
…Sachbearbeiters in der Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Anfang Dezember 2007 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung erstellen. Dies ist ein allgemein verständlicher Kausalzusammenhang, welcher auch für den Geschäftsführer der A-GmbH offenkundig gewesen ist…
…Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Mitte Jänner 2009 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung und keine Information für ihn, ob und welchen Geldbetrag er zur Begleichung der Abgabenschuld der GmbH zur Überweisung bringen sollte, erstellen…
…in der Steuerberatungskanzlei - in einem Paket etwa Mitte Dezember 2010 übermittelt hat. Wenn er der B-GmbH die Unterlagen nicht übermittelte, konnte diese auch keine Voranmeldung und keine Information für ihn, welchen Geldbetrag er zur Begleichung der Abgabenschuld der GmbH zur Überweisung bringen sollte, erstellen…
…der A-GmbH , verspätet Umsatzsteuervoranmeldungen an die Abgabenbehörde übersendet, kommentarlos und ohne weitere Angaben für das Finanzamt, genauso und auf die gleiche Weise wie zeitgerechte Voranmeldungen zu übersenden waren und auch wurden; darin waren (noch nicht entrichtete) Zahllasten und Guthaben ausgewiesen. Nach Ansicht des Berufungssenates…
…Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Eine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch verspätete Abgabe derselben, ist - anders als vom Spruchsenat vermutet - zur Erfüllung des Tatbildes des § 49…
…Milderungsgründen der (finanzstrafrechtlichen) Unbescholtenheit, der vollständigen Schadensgutmachung, den (teilweise) erfolgten, allerdings nicht strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen (verspätete Voranmeldungsabgabe für 06-08/2007), dem Erschwerungsgrund der wiederholten Tatbegehung und den (festgestellten) persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten, seien die ausgesprochenen Strafen bzw. der Kostenersatz spruchgemäß festzusetzen gewesen…
…verspätete Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen nicht als strafbefreiende Selbstanzeige im Sinne des § 29 Abs. 1 FinStrG anzusehen ist. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…begangen habe. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass für die genannten Monate trotz steuerpflichtiger Umsätze weder (termingerechte) Voranmeldungen eingereicht, noch Vorauszahlungen geleistet worden seien. Für 04 - 07, 11 - 12/2009 und 03 - 04/2010 seien zwar verspätete Voranmeldungen eingereicht, die entsprechenden Zahllasten jedoch nicht gleichzeitig bzw…
…16. Oktober 2006 (07/06: 1.000,00 € bzw. 08/06: 1.500,00 €) kam. Für September 2006 schließlich wurde am 13. Dezember 2006 eine (verspätete) Voranmeldung (Zahllast: 532,37 €) eingereicht; eine umgehende Zahlung (vgl. § 29 Abs. 2 FinStrG) erfolgte jedoch nicht…
…201098/00 Voranmeldungen eingereicht worden seien. Diesbezüglich lägen daher strafbefreiende Selbstanzeigen vor, sodass der Verkürzungsbetrag entsprechend zu reduzieren sei. Hinsichtlich 01 bis 04/2002 seien vor Prüfbeginn zu ABNr. 212023/02 entsprechende (verspätete) Voranmeldungen eingereicht und gleichzeitig mit Gutschriften aus 05 und 06/2002 beglichen…
…kann daher festgehalten werden, dass selbst dann, wenn man (1) dem angefochtenen Bescheid überhaupt Bescheidqualität beimisst und (2) zum - rechtlich falschen - Schluss kommt, dass die verspätete Voranmeldung nicht entschuldbar wäre, kein Verspätungszuschlag festzusetzen gewesen wäre. 8. Daher stelle ich den Antrag, den bekämpften Bescheid wegen…
…2001, teilweise verspätet, Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht oder entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden (vgl. zur Rechtslage vor dem 1. Jänner 2003 § 1 der VO BGBl. II 1998/206), wurden für den Zeitraum Juni bis Dezember 2001 bis zum März 2002 weder Voranmeldungen eingereicht noch Vorauszahlungen entrichtet (vgl. Buchungsabfragen…
…alle genannten Zeiträume die Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Zahllasten entrichtet worden seien. | | Tat entdeckt vor/nach Einlangen der Voranmeldung (Selbstanzeige) | fällig am | (verspätete) Voranmeldung auf Abgabenkonto gebucht am | SZ 1 festgesetzt (= Tat entdeckt) am | Zahllast entrichtet am |…
…genannten Umsatzsteuervoranmeldungen nicht zum im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt eingebracht habe. Die in den verspätet eingebrachten Umsatzsteuervoranmeldungen angeführten Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Juni, Juli, August und Dezember 1994, Jänner, Februar und März 1995 sowie Jänner 1997 seien am Tag der Abgabe der Voranmeldungen auch entrichtet worden…
…Wortlaut nur des § 21 Abs. 3 UStG auch eine Auslegung dahingehend zu, dass auch der in einer verspätete berichtigten Voranmeldung bekannt gegebene Überschuss eben ein "vorangemeldeter Überschussbetrag" im Sinne dieser Bestimmung ist. Erst der Zusammenhang mit der Bestimmung des § 21 Abs. 1 UStG verbietet eine…
…auszugehen. Der von der Bw. auf Basis eines Zinssatzes in Höhe von 2,00 % errechnete Zinsvorteil allein vermag keinesfalls das gesamte Spektrum des finanziellen Vorteiles, der durch die verspätete Einreichung der Voranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen erzielt worden ist, abzudecken. Denn es ist daneben jedenfalls…
…gewählte Formulierung, welche begrifflich zwischen Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen zum Zeitpunkt der Fälligkeiten und der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen unterscheidet (die Beschuldigte habe durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Voranmeldungen und die Nichtentrichtung der Vorauszahlungen eine Verkürzung der Vorauszahlungen bewirkt), Anlass zu Missverständnissen geben kann. Ein…
…Es war daher die verspätete Abgabe der Voranmeldung ursächlich dafür, dass eine Verwendung des Guthabens zur Abdeckung der Umsatzsteuer 12/2006 nicht möglich war, weshalb es letztlich zu einer nicht termingerechten Entrichtung dieser Abgabe kam. Die Gründe für die verspätete Bekanntgabe dieser Selbstberechnungsabgabe wurden aber…
…elektronisch verspätet am 23. November 2009 eingereicht wurde, wurde ebenfalls mit Bescheid vom 23. November 2009 gegenüber den Bw. ein Verspätungszuschlag von 2.839,80 € festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid fristgerecht erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass die verspätete Einreichung der Voranmeldung…