…die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht wird. (3) Zollschuldner sind: - die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; - die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln; - die Personen…
…seinem Abs. 3 hinsichtlich des Erwerbers oder Besitzers die positive Kenntnis vom bzw. (zumindest) das Wissenmüssen (grobe Fahrlässigkeit) um das vorschriftswidrige Verbringen. Dabei ist auf die Sicht eines vernünftigen Beteiligten, eines Durchschnittsbeteiligten abzustellen. Der Bf. ist im Gegenstande als Zollschuldner im Sinne von Art. 202…
…für die Verbringung von aus illegalen Geschäften gewonnenen Erlösen, und somit auch für die Verbringung von Erlösen aus dem Verkauf von Schmuggelzigaretten nach Österreich. Ein vernünftiger Beteiligter hätte ernsthafte Erkundigungen über den Grund der Transporte einholen müssen, um gegebenenfalls von der Teilnahme an rechtlich zweifelhaften…
…andere veranlasst. Die persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven, nicht fernliegenden…
…BAO entgültig und bleiben ansonsten unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw. war im streitanhängigen Zeitraum zu 80% beteiligter Gesellschafter und handelsrechtlicher Geschäftsführer der E Unternehmensberatungs-GmbH und bezog als solcher von der Firma E & Mitgesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Konkurs der Firma (Firmenbuchnr.) ist mittlerweile mangels Kostendeckung…
…wird. Zollschuldner sind gemäß Absatz 3 des Art. 202 ZK jene Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Der Begriff Beteiligung ist weit auszulegen. Es handelt sich um einen gegenüber dem…
…wird. Zollschuldner sind gemäß Absatz 3 des Art. 202 ZK jene Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln. Der Begriff Beteiligung ist weit auszulegen. Es handelt sich um einen gegenüber dem…
…Bw. keine Einnahmen erzielte, als Ausgaben werden unter dem Titel "TWA; Darlehen Ungarn-Rest" öS 150.000,-- geltend gemacht. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 1999 macht der Bw. bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als Beteiligter; unter dem Titel "Abschreibung Bet. Schö. KFT (Ungarn…
…positiv entwickeln. Es ist ein durchaus vernünftiger Betrieb mit vier Angestellten, der auch Gewinne abwirft, also ok. Vorsitzender: Können wir eine Kopie davon machen? Mag. S.: Ja. Wenn ich momentan bei den Beteiligungen nicht Gewinne mache, kann ich das nicht den Beteiligten anlasten. Ein gewisses…
…Einfuhrschmuggel erfasst. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen…
…Einfuhrschmuggel erfasst. Objektiv beteiligt am Einfuhrschmuggel kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das vorschriftswidrige Verbringen durch andere unterstützt. Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigem Verbringen oder Wissen müssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen…
…202 Abs. 3 Zollkodex: Zollschuldner sind - die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; - die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln; - die Personen, welche die betreffende Ware erworben…
…202 Abs. 3 Zollkodex: Zollschuldner sind - die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat; - die Personen, die an diesem Verbringen beteiligt waren, obwohl sie wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie damit vorschriftswidrig handeln; - die Personen, welche die betreffende Ware erworben…
…bezog im Berufungsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie als Beteiligter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In der Einkommensteuererklärung für 2002 beantragte der Steuerpflichtige bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb (Konsulententätigkeit) u.a. die Absetzung von Reisekosten in Höhe von 4.101,35 €…
…welche die Herstellung von Fertigbädern, Sanitärzellen und Nassräumen zum Gegenstand hat. Alleiniger Geschäftsführer der Bw ist der an der Bw zu 25 % beteiligte HP. Neben den aus seiner Geschäftsführertätigkeit bezogenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielt HP Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus einer Tätigkeit als Handelsvertreter. Anlässlich…
…Rz. 20 zu Artikel 202 ZK). Neben der objektiven Beteiligung wird als subjektives Element positive Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen oder Wissenmüssen gefordert. Dabei ist auf die Sicht des vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach den objektiven, nicht fernliegenden Umständen des Einzelfalls zur Last…
… 188 BAO für das Jahr 1997 - Bemessungsgrundlagen (in Euro) | Beteiligte | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | Verrechenbarer Verlust | Veräußerungsgewinn | Gesamt | 708.357,59 | 1.392,27 | 706.965,32 | P.O. | 472.238,47 | 928,25 |…
…wusste somit bzw. hätte vernünftiger Weise wissen müssen dass diese Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wurden. Bei der Beurteilung des Kriteriums des vernünftiger Weise hätte wissen müssen ist im übrigen auf den Wissensstand des vernünftigen Beteiligten abzustellen. Ihm muss die Unkenntnis nach…
…maßgeblich, welche Entscheidung die Parteien des Abtretungsvertrages für den Fall der Teilungültigkeit vernünftiger Weise nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten. Diesbezüglich geht der Referent davon aus, dass dem Vorbringen im Ermittlungsverfahren, es war eine Gesamtlösung mit allen Beteiligten beabsichtigt, eine…
…Verlust vom Abzug ausgeschlossen. d) Im Falle der Verschmelzung verbundener Körperschaften sind vortragsfähige Verluste der Körperschaft, an der die Beteiligung besteht, um abzugsfähige Teilwertabschreibungen zu kürzen, die die beteiligte Körperschaft auf die Beteiligung in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 1990 geendet haben, vorgenommen hat…