…die weiter wachsen, obwohl sie von ihren ASVG-Pensionen so viel wegzahlen, dass sie unter der Armutsgrenze leben. Obwohl die GesmbH und damit auch die Aktiengesellschaft vermögenslos sind, können sie nicht im Firmenbuch gelöscht werden, da es noch das seinerzeitige Betriebsgebäude gibt, das seit der…
…die Gesellschaft infolge Eröffnung des Konkurses aufgelöst. Mit Beschluss des Landesgerichtes D vom 22.4.2009 wurde der Konkurs mangels Kostendeckung aufgehoben und die Firma gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit gelöscht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b BAO kann die Abgabenbehörde von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 31. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. Februar 2006 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2001 bis 2003 sowie Festsetzung der Vorauszahlung von Umsatzsteuer für November 2005 entschieden: Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 über die Berufung des Bw., vom 6. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 29. Dezember 2006, vertreten durch D., betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO nach der am 27. September 2007 in 1030…
…10.05.2001, 2001/15/0033). Kommt es wegen der dargelegten Vermögenslosigkeit und Einkommensituation des Bf. bei Berücksichtigung des Existenzminimums zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage, liegt keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am…
…10.05.2001, 2001/15/0033). Kommt es wegen der dargelegten Vermögenslosigkeit und Einkommensituation des Bf. bei Berücksichtigung des Existenzminimums zu keinen Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf seine Einkommens- und Vermögenslage, liegt keine persönliche Unbilligkeit der Einhebung vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des XX, Pensionist, geb. 19.., Graz, vom 14. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21. Oktober 2004 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom…
…Das Finanzamt sei mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 21. Juni 2005 davon in Kenntnis gesetzt worden, dass das Handelsgericht eine amtswegige Löschung der Gesellschaft infolge Vermögenslosigkeit iSd § 40 FBG beabsichtige. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass letztmalig für den Voranmeldungszeitraum November 2003 Umsatzsteuer gemeldet…
…vorstellbar sei, wer den Kostenvorschuss erlege. Nach Lage des Falles müsste dieser Insolvenzantrag ohnehin wegen Vermögenslosigkeit abgewiesen werden. Die Finanz würde dann nicht einmal den als Abschlagszahlung angebotenen Betrag erhalten. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Berufung gegen den Bescheid vom 28.3.2002, mit…
…dass es zwischenzeitlich zu einer amtswegigen Löschung gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) wegen Vermögenslosigkeit (eingetragen im Firmenbuch am 8.3.2007) gekommen sei, weshalb die Berufungswerberin nicht mehr existiere und seine Vollmacht damit auch erloschen sei. Daraus folgt in rechtlicher Hinsicht: Die Auflösung und Löschung einer…
Berufungsentscheidung | Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AS, X, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, jeweils betreffend Gebühr und Erhöhung, -, | 1. | vom 3. August 2005, | Erf.Nr. a, | (180,00 € und 90,00 €) | 2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 10 am 27. November 2003 über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling, betreffend Nachsicht nach in Wien durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Ing. Dr. Walter Faberski, Michael Haim und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik am 17. Dezember 2003 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Finconsult…
Berichtigungen wurde vom Finanzamt bzw. vom Betriebsprüfer laut Stellungnahmen vom 23. Juni 2003 bzw. 11. Juni 2003 kein Einwand erhoben. Mit weiterem Vorhalt vom 9. September 2003 wurden der Bw. unter Hinweis auf die Eingabe betreffend lohnabhängige Abgaben vom 19. November 2002 vorgehalten, dass sie…
…HF, noch von GB als Zeugen beantragt hat, lässt unter Bedachtnahme auf die Unauffindbarkeit dieser Personen laut behördlicher Abfragen sowie der Unauffindbarkeit und der Vermögenslosigkeit der S GmbH im fraglichen Leistungszeitraum erkennen, wie berechtigt die Zweifel der Abgabenbehörde an einer tatsächlichen Erbringung der fraglichen Leistungen…
…dass im Berufungszeitraum am Familienwohnsitz mit dem Bw. dessen rund 70-jährige Eltern und dessen volljährige Tochter wohnen; alle drei Familienmitglieder sind einkommens- und vermögenslos bzw. verfügt der Vater des Bw. über eine Pension (Rente) von lediglich rund 150,00 € (in der Bezug habenden…
…dass im Berufungszeitraum am Familienwohnsitz mit dem Bw. dessen rund 70-jährige Eltern und dessen volljährige Tochter wohnen; alle drei Familienmitglieder sind einkommens- und vermögenslos bzw. verfügt der Vater des Bw. über eine Pension (Rente) von lediglich rund 150,00 € (in der Bezug habenden…
…2007 erfolgte eine amtswegige Löschung der Bw. gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung ermittelte das Finanzamt eine verdeckte Ausschüttung von 74.454,27 € im Jahr 2005 an den damaligen Gesellschafter-Geschäftsführer Dr. XY. In der Folge erging an die Bw…
…handelsrechtlicher Geschäftsführer der genannten GmbH und daher verpflichtet gewesen sei, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass die GmbH von Anfang 2004 völlig vermögenslos gewesen sei. Es seien keine wie immer geartete Geschäfte getätigt worden…
…289 Abs 1 BAO Ermittlungen unterlassen, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Allerdings lässt sich dem Firmenbuch zur Firmenbuchnummer a entnehmen, dass die GmbH wegen Vermögenslosigkeit per Dezember gemäß § 40 Firmenbuchgesetz (FBG) gelöscht wurde. Die Masseverwalterin vertritt die GmbH nicht…